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Zwicki Johann Heinrich

männlich 1770 - 1830  (59 Jahre)


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  • Name Zwicki Johann Heinrich 
    Geburt 5 Mai 1770  Mollis (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Beruf Modelstecher, Graveur, Hausmeister 1806, Löwenwirt und Fideriser Badwirt 
    Tod 21 Apr 1830  Hannover, Niedersachsen, Deutschland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I45199  wildpat
    Zuletzt bearbeitet am 28 Mai 2023 

    Vater Zwicki Johannes,   geb. 25 Jan 1732, Mollis (GL) / Glarus (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 11 Feb 1807, Schwanenstadt, Oberösterreich, Österreich Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 75 Jahre) 
    Beziehung natural 
    Mutter Stäger Verena,   geb. 24 Jun 1734, Glarus (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 21 Apr 1781, Mollis (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 46 Jahre) 
    Beziehung natural 
    Eheschließung 28 Okt 1757  Glarus (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F76786  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Schindler Anna Katharina,   geb. 6 Okt 1773, Mollis (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 30 Jun 1811, Mollis (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 37 Jahre) 
    Eheschließung 24 Feb 1796  Mollis (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
     1. Zwicki Luzia,   geb. 17 Mrz 1799, Mollis (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 2 Mrz 1863, Mollis (GL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 63 Jahre)  [Vater: natural]
    Familien-Kennung F62068  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 28 Mai 2023 

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsGeburt - 5 Mai 1770 - Mollis (GL) Link zu Google Earth
    Link zu Google MapsEheschließung - 24 Feb 1796 - Mollis (GL) Link zu Google Earth
    Link zu Google MapsTod - 21 Apr 1830 - Hannover, Niedersachsen, Deutschland Link zu Google Earth
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  • Notizen 
    • 1806/45: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 23ten Winterm.
      Herr Lieutenannt Thomas Legler Werbkommandant des ersten Schweizer= Infanterie=
      Regiements macht anmit bekannt, da er bisweilen in unserm Kanton nicht anwesend ist, so belieben sich diejenigen Liebhaber, so gesinnet sind, beym obgedachten Regiment Dienste zu nehmen, sich zu melden: In Glarus auf dem Rathhaus; in Mollis beym Löwen; an der Ziegelbruck bei Hr. Hausmstr. Zwicki; in Schwanden beym Adler; in Luchsingen bey Hr. Lieutenannt Samuel Speich; in der Reuti bey Hr. Tagwenvogt Daniel Kundert, und in Linthal bey Hr. Lieutenannt Legler im Secken. - Die Capitulation ist auf 4 Jahre gesezt;
      der Rekrut erhält 3, 4 bis 5 Dublonen Handgeld, und die ganze Kleidung franko. - Auch ist noch zu wissen, dass beym obbemeldten Regiment 4 Compagnien Kanonier errichtet werden. - Allfällige Liebhaber belieben sich ebenfalls zu melden.

      1807/25: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 21ten Brachm.
      Da von den Admodiatoren des Wein=Umgelds unsern gn. Herren und Obern klagend angezeigt worden, dass die Verabgabung bey den Zohlstätten öfters übergangen werde. Als haben unsere behörig angegebenen, und theils Wein für Essig in unser Land geferket werde. Als haben unsere gn. Herren und Obern laut oberkeitlich ausgefertigtem Instrument ihm allen hochoberkeitlichen Schutz verheisen und erkennt, dass sowol der Admo-
      diator als dessen Einzieher die Fässer und Lägelen fisitiren mögen, und falls solche falsch und nicht behörig angegeben, oder sogar die Verabgabung verheimlichet und solches köntte bey der Visitirung oder nachher entdeckt werden, so solle der oder diejenigen so die Verabgabung wie vermeldt nicht behörig angegeben, oder gar verheimlichen ein vierfacher Betrag des Umgelds dem Admodiator bezahlen, wo noch über diess die Uebertreter m. gn. Herren und Obern Straf und Ahndung zu gewärtigen haben.
      Eben so macht er bekannt, dass die Angab des eingeführten Weins und Liqeurs an der Beyäschen in der Frau Schulvögtin Heussy, an der Ziegelbruck bey Hr. Hausmstr. Zwicki, und zu Bilten bey Hr. Rathsh. Peter Elmers geschehen und angegeben werden soll.

      1808/26: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 26ten Brachm.
      Da von den Admodiatoren des Wein= und Brandtenweins und Viehweggelds uns. gn. Herren und Obern klagend angezeigt worden, dass die Verabgabung bey den Zohlstätten öfters übergangen, theils nicht behörig angegeben, und theils Wein für Essig in unser Land geferket werde. Als haben Uns. Gn. Herren und Obern laut oberkeitlich ausgefertigtem Instrument ihnen allen hochoberkeitlichen Schuz verheissen und erkennt, dass sowol die Admodiatoren als deren Einzeuher die Fässer und Lägelen visitiren mögen, und falls solche falsch und nicht behörig angegeben, so solle der oder diejenigen, die die Verabgabung wie vermeldt, nicht behörige angegeben oder verheimlichet, ein vierfacher Betrag des Umgelds bezahlen, wo noch überdiess die Uebertretter m. gn. Herren und Obern Straf und Ahndung gewärtigen haben.
      Eben so machen sie bekannt, dass die Verabgabung des Weins und Liqueurs zu Bilten in Hr. Rathsherr Elmers; zu Mollis in alt Läuffer Leuzingers und Hausmstr. Zwickis an der Bruck, und des Brandtenweins in Hr. Rathsherr Elmers, an der Beyäschen bey der Frau Schulvögtin Heussy, und auch an der Ziegelbruck geschehen und angegeben werden soll.

      1809/26: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 25ten Brachm.
      Nachdeme von dem Sanitäts-Collegio des Löbl.Kantons Zürich einberichtet worden, dass in dem Bezirk von Winterthur und andern Gegenden in ihrem Kanton eine Viehkrankheit, nämlich der sogenannte Zungenkrebs grassiere, welche Krankheit sehr ansteckend ist, so fordert die Sicherheit unsers Lands wachsame Vorsichtsmassregeln zu treffen, die im Laufe dieser Woche statt finden, als haben Uns.Gn.Hr.u.Ob. auf Vorschlag des Sanitätsrats verordnet, was folgt:
      1. Jede Einfuhr von Hornvieh, Rinder und Kälber aus dem Kanton Zürich ist gänzlich verboten.
      2. Infolge dessen werden die Angestellten an der Ziegelbruck, Byäschen und Bilten strenge wachen, und keinerley im ersten Artikel genanntes Vieh aus dem Kanton Zürich in unser Land eintreten lassen.
      3. Sind die Hr.Ratshr. Peter Elmer in Bilten, Hausmeister Zwicki an der Ziegelbruck, und Peter Heussy an der Biäschen beauftragt, von allem in unser Land einzuführenden Vieh aus den Löbl.Kantonen St.Gallen und Schweiz als angrenzend vom Zürichgebiet gehörige Gesundheitsscheine abzufordern und in Handen zu behalten, auch ohne solche kein Vieh aus der March von Schwyz und dem Kanton St.Gallen in unser Land einzulassen.
      4. Sind oben benannte beauftragt, den fremden Pferdten, so von diesen Gegenden her in unser Land kommen, die Zunge visitieren zu lassen, ob sich nichts von solcher Krankheit an ihnen befinde, und im Fall sich Spuren der Krankheit zeigen würden, sie solche Pferdt den Reisenden abnehmen, und in einen eigen dazu bestellten Stall, ohne mit anderm Vieh zu vermischen, bis zu ihrer Rückkehr aufbewahren, oder aber selbe zurückweisen sollen.
      5. Gegenwärtige Verordnung bleibt so lange in Kraft, bis etwas anders verfügt und bekannt gemacht wird.

      Beschaffenheit und Heilart des fliegenden Zungen = Krebs.
      Es zeigt sich an der Zunge eine Blatter, so anfangs weisslich aussieht, nachher wird solche gelb und dann schwarz, so lang diese Blatter noch weiss oder gelblich ist, kann das Vieh noch gerettet werden, wann ohne Zögern des Blattern geöffnet, und mit Essig und Honig oder anstatt letsterm mit grünem Vitriolöl und Essig wohl ausgewaschen wird, ist aber die Blatter einmal schwarz, so fallt das Vieh innert 24 Stunden. Dieser Krankheit sind alle Arten von Vieh ausgesetzt.

      1815/41: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 8ten Weinm.
      Alle diejenigen, welche Ansprach an alt Hausmeister Heinrich Zwicki in Mollis wegen vorhabender Abreise, haben und ihm schuldig, die sollen morgen Montag in sein Haus das 2temal kommen gen rechnen.

      1815/42: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 15ten Weinm.
      Jakob, Johannes und Luzia Zwicki alt Hausmeister Zwickis Kinder in Mollis, sind theils auf eigen Begehren bevogtet nach Landrechten.

      1815/46: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 12ten Winterm.
      Die Hr.Cr. von alt Hausmstr. Heinrich Zwicki in Mollis sollen künftigen Mitwochen Nachmittag um 1 Uhr in seinem Haus zusammen kommen, um sich des Nötigen zu beraten, wo die Abwesenden sich dem Schluss der Anwesenden unterziehen müssen.

      1815/48: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 26ten Winterm.
      Die Hr.Cr. von alt Hausmstr. Heinrich Zwicki in Mollis, sollen morgen Montag um 1 Uhr beym Löwen in Mollis zusammen kommen, um ihre Ansprachen zu beloben, wo die, so nicht erscheinen, im Inventari durchgestrichen werden, zugleich werden die Hr. Sätzer aufgefordert, ihre Pfandbriefe mitzubringen.

      1815/49: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 10ten Christm.
      Da Hr.Lieut. Schindler von Mollis vernommen, dass die alten Rechte des Zuges auf die von seinem Hr. Vater sel., und nachher von Hausmstr. Joh.Heinrich Zwicki bewohnte und benutzte Unterkirche, Haus und Gelegenheit, Eintrag erleiden sollen, so hat er Uns. Gn. Hr.u.Ob. angesucht, ihm gestatten zu wollen, diejenigen aufzufordern, die im Sinn oder Absicht stehen, dem alten Inventari=Zugrecht Abbruch oder Eintrag thun zu wollen, sich in Zeit 14 Tagen bey dem Hochgeachteten Herrn Raths=Präsidenten mit ihren Gründen melden zu müssen.
      Da Uns.Gn.Hr.u.Ob. dieses Begehren am rechten Ort finden, haben sie nicht anstehen wollen, zu entsprechen, und fordern demnach jeden, der diesem alten Zugrecht zu widersprechen glaubt, auf, dass er sich in Zeit 14 Tagen dafür melden solle, ansonsten der alte Familienzug in seinen Rechten verbleibt.

      1816/51: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 29ten Christm.
      Die Hr.Cr. von alt Hausmstr. Zwicki von Mollis, und diejenigen, so ihm zu thun schuldig sind, werden hiermit aufgefordert, künftigen Donnstag als den 2ten Jenner Morgens um 9 Uhr beym Löwen zusammen zu kommen, wo den gedacht Hr.Cr. das Treffende pr. Gulden bezahlt werden wird.

      1828/50: Mandat, zu verlesen Sonntags den 14ten Christm.
      Ferners sollen alle die, so Ansprach an alt Hausmeister Joh. Heinrich Zwicki in Mollis, wegen vorhabender Abreise nach Russland auf eigen Begehren, haben und ihm schuldig,
      sollen in Badwirth Gallatis Morgen Montag das 1temal kommen zu rechnen.

      1835/11: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 15ten Merz.
      Von der Verwaltung der Linthaktien des Kantons Glarus wird eine ihr seiner Zeit von Hausmeister Heinrich Zwicki sel. von Mollis anheimgefallene Linthaktie No.539 vermisst.
      Infolge Erkanntnis von Landammann und Rath wird nun derjenige, der gedachte Linthaktie in Handen haben sollte, aufgefordert, solche innerhalb 4 Wochen von dato an, der Canzlei des hiesigen Kantons anzuzeigen, und sich über die Rechtmässigkeit des Besitzes besagter Aktie auszuweisen, indem im Unterlassungsfall und nach Ablauf des angesetzten Termins die ursprüngliche Linthaktie Nr. 539 als kraftlos und ungültig erklärt, und unter Verwahrung gegen alle spätere Reklamationen bei der Linthcassa=Commission die Ausfertigung einer Secunda=Aktie nachgesucht werden wird.

      1863/13: Amtsblatt des Kts. Glarus von Samstag, den 28. März 1863.
      Amtliches. Rechnungsrüfe auf Donnerstag den 2. April 1863. Erste Bekanntmachung. Nach Landrechten. 2) An Frau Luzia Zwicky sel., Michael GALLATIS sel. Wittwe in Unterkirch in Mollis, in ihr Haus.

      1863/28: Amtsblatt des Kts. Glarus von Samstag, den 11. Juli 1863.
      Nichtamtliches. Gantanzeige. Künftigen Montag d. 13. dies, Vormittags 8 Uhr lässt die Verlassenschaft der Frau Luzia GALLATI, geb. Zwicki sel. im Unterkirchen in Mollis verschiedene Hausräthlichkeiten und Feldwerkzeug und zwar in ihrem Wohnhause daselbst gegen baare Bezahlung öffentlich versteigern. (Betrifft Zwicki Nr. 320 Mollis)

      1864/35: Amtsblatt des Kts. Glarus von Samstag, den 27. August 1864.
      Amtliches. Gantpublikation. Samstags den 3. September d. J. Abends 7 Uhr bringt die Verlassenschaft von Frau Luzia GALLATI geb. Zwicki sel. in Mollis unter waisenamtlicher Leitung und Aufsicht das Heimwesen UNTERKIRCHEN bestehend in Wohnhaus, Stallung, Waschhaus, Holzbehälter, Dreschtenn, Garten und dem Gute Unterkirchen, Hoschet und Schafleckenplatz auf öffentliche Versteigerung, und überlässt solches dem Letzt= und Meistbietenden unter den am Ganttag zu eröffnenden Bedingungen.
      Die Gant wird im LÖWEN daselbst abgehalten. Nachgebote werden keine angenommen.


20.10.2026 © 2026 Nikolaus W. Müller ‹ Top ›