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Mettler Karl[1]

männlich 1878 - 1944  (66 Jahre)


Angaben zur Person    |    Notizen    |    Quellen    |    Alles

  • Name Mettler Karl 
    Geburt 4 Mai 1878  Wattwil Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [2] 
    Geschlecht männlich 
    _BUERGERORT Wildhaus 
    _LEBENSORT Mogelsberg 
    Referenznummer K104 
    Religion 12 Wi 
    Tod 20 Sep 1944  Pfäfers Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [3] 
    Personen-Kennung I34851  TGW
    Zuletzt bearbeitet am 26 Apr 2021 

    Vater Mettler Johann Melchior,   geb. 9 Jul 1852, Wildhaus Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 8 Jul 1912, Salmsach Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 59 Jahre) 
    Mutter Dietrich Maria Katharina,   geb. 16 Feb 1851   gest. 5 Jul 1902, Degersheim Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 51 Jahre) 
    Eheschließung 20 Jan 1876  Wildhaus Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Scheidung 6 Apr 1899  Bez.Ger. O'togg. Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F13027  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Leu Anna Maria,   geb. 28 Jan 1878, Waldkirch Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 30 Sep 1911, Wattwil Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 33 Jahre) 
    Eheschließung 4 Jul 1910  Mogelsberg Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [3] 
    Notizen 
    • kinderlos
    Familien-Kennung F13037  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 26 Apr 2021 

  • Notizen 
    • Urteil des Kantonsgerichtes i.S.
      Karl Mettler vom 5. November 1912:
      ... Umstände, die die Strafwürdigkeit vermindern, können auch in den persönlichen Verhältnissen eines Delinquenten liegen. Als solcher "Umstand" bezeichent das Kantonsgericht die ... psychophatische Veranlagung (psychische und intellektuelle Minderwertigkeit), sowie hochgradig erbliche Belastung eines Brandstifters, der das Haus (Moos-Ebersol), in dem seine Frau wohnte, in Brand steckte, wodurch letztere, wie beabsichtigt, den Tod fand.
      Der Vater des Angeklagten war chronischer Alkoholiker, die Mutter im vorgerückten Alter geisteskrank und ein Bruder derselben Idiot.
      Die psychopatische Veranlagung zeigte sich auch im ausgesprochenen weiblichen Charakter des Brandstifters (Vorliebe für weibliche Arbeiten, sehr grosse Eitelkeit und Putzsucht).
      Diese pathologische Erscheinung fiel nicht unter den Begriff der Unzurechnungsfähigkeit oder der verminderten Zurechnungsfähigkeit. Erstere hätte die Strafbarkeit ausgeschlossen, letztere wäre gesetzlicher Strafmilderungsgrund gewesen Dagegen betrachtete das Kantonsgericht die genannten psychischen Abnormitäten als einen Umstand, im Sinne des Art. 1 des Nachtragsgesetzes, der die Strafwürdigkeit bedeutend vermindere und verurteilte den Brandstifter zu lebenslänglichem Zuchthaus (Pirmingsperg).

  • Quellen 
    1. Wildhaus BR II, 149.

    2. B 1/424 Wildh.

    3. B 2/149 Wildh.


20.10.2026 © 2026 Nikolaus W. Müller ‹ Top ›