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1837/19: Glarner Zeitung von Donnerstag, den 11. Mai 1837.
Die katholische Parteigemeinde.
12 Uhr schlugs und das Geläute der Glocken verkündete den Anzug der katholischen Magnaten zur katholischen Landsgemeindversammlung in der Pfarrkirche zu Näfels. Schade, dachte ich für den blauen Himmel, und die helle, liebe Gottessonne. Während die Bewohner der Kantone St. Gallen, Schwyz, Zug und Luzern ihre Kantons= und Bezirksversammlungen im Freien, unter dem himmlisch blauen Aether abhalten, müssen wir kathol. Glarner, uns zwischen vier Mauern einsperren lassen, und da, gleich den Nachteulen, das Licht scheuend, einer Faktion zu lieb, unsere Beratungen in kalter feuchter Kirche abhalten. Unter solchen Empfindungen schritt ich der Kirche zu, und wurde, im Näherkommen gegen dieselbe, den Zug des kathol. Rates gewahr. Unmöglich lassen sich die Gefühle und Empfindungen beschreiben, welche in mir beim Anblicke dieser nobeln Behörde erwachten. Das blasse Aussehen des Landammann MÜLLERS, gleich einem Sterbenden, das Stolzieren des Gardehauptmanns, gleich einem Pfauenschweife, die Falkenblicke des Landsfähndrich BURGER, das gansartige Um= und Hergaffen des beschnauzten Zeugherrn – waren mir Erscheinungen, welche ich nur mit Wehmut und Mitleid betrachten konnte. Der Zug ging in die Kirche und demselben drängten sich die katholischen Glarner nach. Auch ich begab mich dahin und traf zu meiner Verwunderung den Eingang in den Tempel mit doppelten Wachen besetzt. Ausser der Türe waren sechs uniformierte kathol. Bürger, innerhalb derselben befanden sich zwei Ratsglieder, nämlich: der bekannte Klaus Richter JAKOBER von Glarus und Tierarzt Richter MÜLLER von Näfels. Nachdem die Ratsglieder auf dem Chore ihre weichen Plätze eingenommen, und auch die Landleute beliebige ausgesucht hatten, verlas Landschreiber LANDOLT, nur gar zu unverständlich, das sonntägliche Mandat. Nach Verlesung derselben eröffnete Landammann MÜLLER, in kurzer Anrede an das Volk, die Versammlung, worin er dasselbe zu ruhiger Haltung und Anhörung jeder Meinung aufforderte.
Nun kam endlich der hochwichtige Gegenstand, weswegen die Landsgemeinde versammelt wurde, unsere innern landlichen Angelegenheiten betreffend, zur Sprache. Landschreiber LANDOLT verlas in etwas zusammengezogenen Sätzen all die Schritte und Beschlüsse, welche von der katholischen Behörde in dieser Angelegenheit seit dem 28. August 1836 bis den 7. Mai 1837 getan und gefasst wurden, und nachdem diese schläfrige Verlesung beendigt, wurde vom Landammann MÜLLER in allgemeiner Umfrage vernommen, was nun die katholischen Landleute in dieser Angelegenheit zu tun und welche Stellung sie in Zukunft gegenüber dem gemeinen Land einzunehmen gedenken.
Ratsherr J. A. TSCHUDI hatte der Rangordnung nach die erste Anfrage, und dieser meinte: der Standpunkt der Sache sei noch die gleiche wie am 28. August 1836, noch haben nicht 12 Kantone garantiert, die Hrn. Reformierten seien um keinen Schritt vorwärts gekommen, und er fordere daher die lieben katholischen Landleute auf, ja nicht nachzugeben, sondern festzuhalten an dem heil. Recht, welches ihre katholischen Voreltern mit dem Verspritzen ihres eigenen Blutes erworben haben. Er trage demnach darauf an, dass man die Beschlüsse vom 28. August 1836 neuerdings bekräftige, und gegen Alles protestiere.
Nun kam die Anfrage an Hrn. Ratsherr STÄGER von Mitlödi, den ich seiner schwachen Aussprache wegen nicht ganz verstund, im Ganzen soll auch er sich nicht für Anschliessung an das gemeine Land ausgesprochen haben, jedoch will er im immerwährenden Protestieren nicht viel Heil für katholisch Glarus erblicken. Ihm folge der berühmte (?) Schneider Ratsherr MICHEL von Netstal. Dieser rief mit fürchterlicher Stimme:“ Au ich ir Herrä Landlüt cha näch nüd arathä bi mim Eid und Gwüssen a die Reformiertä a z’schlüssä, i muäss mit gänzli a den antrag vom H. Ratsherr TSCHUDI a schlüsse.“
Nun richtete Landammann MÜLLER die Frage ans gesamte Volk, ob es andere Anträge zu stellen verlange, oder mit den gestellten zufrieden und einverstanden sei. FRIDOLIN SCHWITTER von Näfels verlangt das Wort und spricht: Es ist bald gesagt man wolle fort und fort protestieren, aber er frage auch einmal, wo das Geld hergenommen werden müsse, um die angehäuften Schulden zu bezahlen ? Er wird unterbrochen von der brüllenden Stimme des J. A. TSCHUDI, dem auch sogleich die bearbeitete Menge beistimmte, und mit fürchterlichen Drohungen und Beschimpfungen diejenigen Katholiken besudelte, welche je eher je lieber die neue Ordnung der Dinge eingeführt wissen möchten. Nach langem Toben und Wüten gelingt es endlich dem Landammann MÜLLER Ruhe zu schaffen. Er tadelte das unzeitige Auftreten des TSCHUDIS und die eingetretene Stille benutzend, forderte er in einer langen Rede das Volk aufs ernste auf, doch wohl zu bedenken, welch wichtige Frage es heute zu entscheiden habe. Wahr und treu schilderte er dem Volke die unausweichbaren Folgen von einem längern und halsstarrigen Protestieren, berührte die ökonomischen und politischen Verhältnisse, schilderte in blutroten Farben die Entzweiung der Kantonsbürger und die Folgen des Bürgerkrieges.
Um dem Vorwurfe zu begegnen, als werde durch die neue Verfassung die katholische Religion unterdrückt und gefährdet, wolle er nun einen bestimmten Antrag stellen, unter welchen Bedingungen er dann sich der neuen Verfassung anschliessen würde.
Während dem Vortrage wurde Landammann MÜLLER durch das wilde Geschrei der TSCHUDIANER, so wie durch das öftere Hervorspringen seines Bruders Gardehauptmann unterbrochen, und sobald er geendet, stürzte Gardehauptmann mit solcher Jakobinerwut hervor, dass man sogleich schliessen konnte, was da kommen werde. Allererst liess er seiner Wut gegen seinen eigenen Bruder, den Landammann MÜLLER freien Lauf; gleich dem rohesten Fuhrknecht hielt der dem hochgeachteten Hrn. Landammann die Fäuste unter die Nase, sagte ihm offen, wenn er einen Tropfen echten Blutes hätte, so würde er unmöglich so raten und sprechen können; es sei eine Schande für seinen Vater, Grossvater und Onkel sel. einen so feigen Nachkömmling im Müller’schen Geschlechte zu sehen. Nun zum Volke gewandt, fuhr Hr. Gardehauptmann ungefähr folgendermassen fort: Der Herr Landammann hat euch liebe (?) Landleute so eben ein schwarzes Bild von unserer Sache entworfen, ich aber will nun euch die Lichtseite zeigen. Bisanhin hatte der kathol. Rat das Recht über Leben und Tod zu sprechen, und nun sollten wir dieses Recht auf einmal verlieren ! Was hätte ein katholischer Verbrecher für ein Urteil von einem Gerichte zu gewärtigen, das schon beim blossen Anblicke eines Katholiken in Hass und Rache gegen ihn entflammt wird ? Wo würde da mehr an ein Recht, an eine Gnade zu denken sein ? Er, der Herr Landammann ratet uns an ein Volk sich anzuschliessen, das weder Religion noch Gottesfurcht hat, und wo Religion und Gottesfurcht fehlen, da ist auch keine Gerechtigkeit ! (Auszug !)
Nun trat noch Landsfähndrich BURGER auf und äusserte sich ungefähr folgendermassen: Er bedauere sehr, dass die Anträge von Land. MÜLLER nicht bestimmter gegeben worden seien; übrigens würde er auch dennoch nicht beistimmen. Er glaube, die Zeit zum Anschliessen sei noch nicht gekommen, noch haben mit Glarus erst acht ganze und zwei halbe Kantone garantiert und es lasse sich erwarten, dass sich auf dieser Tagsatzung noch keine Mehrheit dafür aussprechen werde, und wenn es erfolgen sollte, so wisse er noch einen andern Weg als den der Anschliessung zu bezeichnen. Streit wolle man keinen suchen; wenn die Hrn. Mitlandleute feindlich uns überziehen wollen, so werden wir ihnen die Stirne bieten, dass sie’s fühlen werden. (Ei, ei !)
Nun war Landammann MÜLLER wieder schwach genug zu erklären, da sein Antrag von Niemand unterstützt worden sei, so ziehe er denselben zurück.
BAUHOFER, ohnehin bei den KATHOLIKEN verketzert und verleumdet, will dem Landammann MÜLLER zu Hilfe kommen und erklärt, seinen Antrag nicht fallen lassen zu wollen. Er verlangt, dass Herr MÜLLER ihn in Entscheid nehmen solle. Ueber diesen gewiss mehr als unschuldigen Antrag waren die TSCHUDIANER so aufgebracht, dass BAUHOFER selbst in der Kirche nicht mehr sicher war. Der GARDEKNECHT trieb seine Verruchtheit so weit, dass er den Antrag stellte: BAUHOFER, weil er an den Verfassungsarbeiten Teil genommen, sei als meineidig zu erklären und von der Versammlung auszustossen. Nun furchtbarer Lärm, Alles stürmt auf BAUHOFER und seine Anhänger, um sie lebend zu vermalmen. Mit Mühe gelang dem Landammann augenblickliche Ruhe herzustellen und frägt, ob nicht allen Landleuten an die Versammlung gerufen worden sei, und nur Falliten und Ehrlose von der Versammlung ausgeschlossen seien, und ob BAUHOFER nicht ein ehrlicher Mann sei ?
Nun neuerdings gewaltiges Toben gegen BAUHOFER mit dem Rufe:“ Hinaus mit ihm, er ist meineidig und der schönen Namen noch mehr.“
Landsfähndrich BURGER glaubt, es sei nicht notwendig, BAUHOFER und seine Anhänger als meineidig zu erklären, sie seien es ohnehin; aber weder schriftliche noch mündliche Anträge sollen von den 24 Unterschriebenen von keiner Behörde mehr angenommen werden. Gleich heisshungrigen Tigern stürzten einige OBERURNER und GLARNER gegen BAUHOFER, um ihn gewaltsam aus der Kirche hinaus zu schleppen. Seinen Freunden, deren eine bedeutende Anzahl war, gelang es, eigentliche Gewalttätigkeiten abzuwenden, und einzelne Rippenstösse und Beschimpfungen ausgenommen, kam BAUHOFER glücklich aus der Kirche. Die ruhige Haltung der Bessergesinnten wird von jedem unbefangenen Beobachter belobt, und noch mehr die Kaltblütigkeit BAUHOFERS. Als eigentliche Wühler haben sich vorzüglich die OBERURNER, der grössere Teil von NÄFELS, einige Wenige von NETSTAL und eine ziemliche Anzahl von GLARUS ausgezeichnet.
Nach diesen Szenen war erkannt, an den saubern Beschlüssen vom August festzuhalten. Landammann MÜLLER erklärte hierauf, er könne nun nicht ferner ihr Landammann sein. Gardehauptmann setzte ihm neuerdings zu und forderte ihn auf, den heiligen Stab, an dem das Heil der Katholiken hänge, nicht fallen zu lassen, und Landammann MÜLLER war, nachdem man Dr. BURGER eigens zur Bekehrung wieder abholen musste, abermals charakterlos genug, diesem Sirenengesang zu folgen und sich wieder zum Landammann wählen zu lassen. Auch die langmütigsten Freunde des Herrn Müller werden nun enttäuscht und des Knabenspiels für immer satt sein !
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1837/36: Glarner Zeitung von Donnerstag, den 7. September 1837.
Verhandlungen des am 1. Sept. versammelten dreifachen Landrates von Glarus.
Hierauf folgte die nachträgliche Vereidigung der in Rat, Landrat oder die Gerichte erwählten KATHOLIKEN, welche sich früher noch nicht gestellt hatten. Es waren dies die HH. Ratsherr MICHEL von Netstal, Ratsherr Walther HAUSER und Ratsh. HOPHAN von Näfels, Ratsh. NOSER von Oberurnen, Kriminalrichter AEBLI von Näfels, Augenscheinrichter und Landrat J. TSCHUDI von Ennenda, Eherichter und Landrat STEGER von Mitlödi; alt Ratsherr und Tierarzt MÜLLER, alt Ratsherr und Hausmeister HAUSER und alt Ratsherr GALLATI als erwählte Landräte von Näfels; alt Hausmeister NOSER und Karl NOSER, Landräte von Oberurnen. Löwenwirt LANDOLT, Vater des inhaftierten Landschreiber LANDOLT, wurde einsweilen zurückgewiesen, weil er früher in die Klara Wendelprozedur verflochten, zur Beurteilung dem damaligen katholischen Rate überwiesen, allervorderst ein befreiendes und lossprechendes Urteil vorlegen soll. Er war schon anfänglich in den Saal eingedrungen, musste dann aber während der Beratung abziehen und hatte dann nachher das Vergnügen die Weisung des dreifachen Landrates selbst zu vernehmen.
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1839/33: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 18.Aug.
Diejenigen Kreditoren von alt Baumeister Melchior Lütschg in Mollis, welche mit Spennvogt Andreas Leuzinger von Mollis, gegen Massenvogt alt Richter Melchior Müller in Näfels ins Recht treten wollen, sollen sich im Laufe dieser Woche bei Spennvogt Andreas Leuzinger schriftlich oder mündlich anmelden.
1842/17: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 24.April 1842.
Ferners sollen alle die, so Ansprache: an Baumeister Balthasar RAST in der Riese in NÄFELS, haben und ihm schuldig, sollen: des Balthasar RASTEN in Hr.Gemeindrath Kaspar MÜLLERS, künftigen Donnerstag das 1ste Mal kommen zu rechnen.
1844/33: MANDAT, zu verlesen Sonntag den 18. August 1844.
Kirchenrüfe auf Donnerstag den 18. August 1844. Erste Bekanntmachung. A) Auf eigen Begehren: 1) dem Hrn. Vermittler und Gemeindrath Caspar Müller in Näfels, in sein Haus.
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1844/37: Glarner-Zeitung von Samstag, den 14. Septbr. 1844.
Ehrenerklärung.
In Streitsache zwischen Tit. Hrn. Civilgerichtspräsident Conrad Schindler im Haltli in Mollis, Namens des abgetretenen löbl. Civilgerichts des Kantons Glarus, Kläger, gegen Hrn. Hauptmann und alt Appellationsrichter Carl Aebli zum Schwert in Näfels, Beklagter, und zwar laut vorgewiesenem Verkündschein d. d. 7. Sept. 1844,
punkto Injurie,
kam vor unterzeichnetem Vermittleramt folgende Ehrenerklärung zu Stande:
„Ich Hauptmann Carl Aebli zum Schwert in Näfels bekenne anmit, dass ich mich gegen das abgetretene löbl. Civilgericht mit meinen Worten übereilt habe; ich bereue dieselben, nehme sie hiermit förmlich zurück und satisfaktioniere diese Behörde gänzlich und vollkommen.“
Geschehen in Näfels den 9. Septbr. 1844. C. Müller, Vermittler.
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1846/51: MANDAT, zu verlesen Sonntags den 20. Dezember 1846.
Kirchenrüfe auf Donnerstag den 24. Dezember 1846. Erste Bekanntmachung. B) Nach Landrechten: an Schuster Kaspar Frid. MÜLLER sel. beim Fahrtsplatz in NÄFELS, in seines Vogts, Herrn Vermittler Kaspar Müllers in Näfels.
1848/27: AMTSBLATT von Samstag den 8. Juli.
Bevogtigungen. Erste Bekanntmachung. A) Auf eigen Begehren: 2) Barbara FISCHLI, Maurer Balz Joseph Fischlis sel. Wittwe am Bergweg zu NÄFELS; als Vogt: Herr Gemeindrath Kaspar Müller in Näfels.
1848/28: AMTSBLATT von Samstag den 15. Juli.
Rechnungsrüfe auf Donnerstag den 20. Juli 1848. Erste Bekanntmachung. C) Nach Landrechten: 2) an Maurer Balthasar Joseph FISCHLI sel. am Bergweg in NÄFELS; in das Haus des Herrn Vermittler Kasp. Müller in Näfels.
1848/49: MANDAT von Samstag den 6. Dezember.
Amtliches. Rechnungsrüfe auf Donnerstag den 14. Dezember 1848. Erste Bekanntmachung. B) Wegen vorhabender Abreise: 9) an Weber Franz MÜLLER, Balz Josephs sel. von NÄFELS; in Herrn alt Gemeindrath Kaspar Müllers bei der Rautibruck in Näfels.
1849/8: AMTSBLATT von Samstag den 24. Februar.
Bevogtigungen. Erste Bekanntmachung. B) Nach Landrechten: 3) Anna Agatha FELTMANN, Tochter des Ziegler Anton Feltmann, jgr., in NÄFELS; als Vogt: Herr Vermittler Kaspar Müller in Näfels.
1850/51: AMTSBLATT des Kts. Glarus von Samstag, den 21. Dezember 1850.
Rechnungsrüfe auf Freitag den 27. Dezember. Erste Bekanntmachung. A) Auf eigen Begehren: 2) an Gebrüder Fridolin und Balthasar Rast, Bauer Frid. sel. bei der Kirchstrasse in Näfels, wegen vorhab. Theilung; in Hrn. Vermittler Kaspar Müllers in Näfels.
1861/13: Amtsblatt des Kts. Glarus vom 30.3.
Rechnungsrüfe auf Freitag den 5. Apr. Erste Bekanntmachung. Auf eigen Begehren: 2) An Hrn. Gemeindrath Kaspar MÜLLER, Thierarzt von Näfels, seit seinen im August 1844 ergangenen Rechnungsrüfen; in sein Haus.
1870/18: Amtsblatt des Kts. Glarus von Samstag, den 30. April 1870.
Amtliches. Bevogtigungen. Erste Bekanntmachung. Auf eigen Begehren. 3) Theodor MÜLLER, Hr. alt Gemeindrath Kaspars sel. Sohn von Näfels; als Vogt: Hr. Gemeindrath Anton Landolt in Näfels.
Nach Landrechten. 7) Lisette MÜLLER, Hr. alt Gemeindrath Kaspars sel. Tochter von Näfels; als Vogt: Alpleiter Franz Müller in Näfels.
1870/19: Amtsblatt des Kts. Glarus von Samstag, den 7. Mai 1870.
Amtliches. Rechnungsrüfe auf Donnerstag, den 12. Mai 1870. Erste Bekanntmachung. Nach Landrechten. 7) An Hrn. alt Gemeindrath und Thierarzt Kaspar MÜLLER sel. von Näfels; in Alpleiter Franz Müllers in Näfels.
1870/31: Amtsblatt des Kts. Glarus von Samstag, den 30. Juli 1870.
Amtliches. Gantanzeige. Montags den 8. August bringt die Verlassenschaft von Hrn. alt Gemeindrath Kaspar MÜLLER sel. von Näfels unter waisenamtlicher Aufsicht und Leitung auf öffentliche Versteigerung:
ihre eigenthümlich angehörige Hoschet, Stall und Platz;
ihr Heimwesen, bestehend aus einem Doppelhaus, Stall, Remise und Garten,
und überlässt dieses Realitäten dem Letzt= und Meistbietenden unter den am Ganttage zu eröffnenden Bedingungen.
Die Gant wird in der Bierbrauerei zum Höfli abgehalten und beginnt Abends halb 8 Uhr.