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1853/42:Aus dem Amtsblatt Nr. 42, von Samstag den 15. Oktbr. 1853.
Bevogtigungen. Erste Bekanntmachung. Auf eigen Begehren: Susanna Elmer, Christoph Bäblers sel. Wittwe im Aeschen in Elm; als Vogt: Hr. Gemeindrath Heinr. Rhiner im Aeschen in Elm.
Nach Landrechten: 1) Barbara, Mathias und Peter Bäbler, Christophs sel. Kinder im Aeschen in Elm; als Vogt: Hr. Gemeindrath Heinr. Rhiner im Aeschen in Elm.
1853/43: Aus dem Amtsblatt Nr. 43, von Samstag den 22. Oktbr. 1853.
Rechnungsrüfe auf Donnerstag den 27. Oktober. Erste Bekanntmachung. Nach Land-rechten: 1) An Christ. Bäbler sel. im Aeschen in Elm; in sein Haus.
1869/2: Amtsblatt des Kts. Glarus von Samstag, den 9. Januar 1869.
Amtliches. Rechtbote nach §§ 60 – 63 der C. P. O.
4. Christoph BÄBLERS sel. Verlassenschaft im Aeschen in Elm verbietet hiemit Jedermann auf Recht, durch und über ihr eigenthümlich besitzendes Gut, „Aeschen“ genannt, zu irgend einer Zeit weder zu gehen, noch zu fahren oder sie an Gebäulichkeiten, Einfriedung oder sonst irgendwie an ihrem dasigen Eigenthum zu beschädigen; vorbehalten:
1) Jedermann die Fusswegrechte dem bestehenden Fussweg nach;
2) den Besitzern der zwei Güter Kümmiweiden oben durch das Aeschen zu gehen und zu fahren, und
3) für die gerade oberhalb liegende Waldung die Holzreistrechte in der landrechtmässigen Zeit und nach Landrechten;
weitere und mehrere Rechte sonst Niemand hat.
Glarus, den 6. Januar 1869.