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Notizen
Im Jahre 1545 begehrte und erhielt Claus Zwingli nach Vorweisung von Urkunden über den Loskauf von der Leibeigenschaft für sich und seinen Sohn "Bartlime" das Glarner Landrecht für 40 Gulden. Schon zehn Jahre später erneuerte Paulus Schuler Bartlime dieses während seiner Landesabwesenheit.