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Chorgerichtsprotokolle 1792 / 1793 des Chorgerichts Trub, betreffend das uneheliche Kind der Barbara Lehmann von Worb und des Samuel Mauerhofer von Trub
Junius 1792
17. Stillstand – presentes Peter Zürcher, Michael Wüterich, Danjel Scheidegger,Bernhard Fankhauser –
A ward folgendes abgelesen
b.) …
C.) ein Brief von HL: Vicarius Meyer in Worb Namens der Ehrbarkeit alda datirt vom 7ten Junij, dessen Inhalt dahin ging : dass da sich ihre Gemeindsanghörige Barbara Leemann von einem unsrigen Ehemann, Samuel Mauerhofer mit Namen, der sich bei ihr als ledig ausgegeben, schwanger befinde, sie uns ersuche, diesen Mauerhofer auf den 21sten Junij oder 8 Julij zur Erscheinung vor ihre Ehrbarkeit citiren zu lassen –
ich zeigte zugleich an: dass ich die citation schon habe wollen anlegen lassen; dass aber dieser Mauerhofer nirgends zu erfragen sei -
16. December (1792)
das 2te datirt vom 3ten Christmonat, und des Inhalts:
„dass der unsrige Samuel Mauerhofer ein Ehemann, zu 3malen je von 6 zu 6 Wochen edictaliter von unserer Kanzel aus citirt werden soll, um sich über die gegen Ihne genistlich erhärtete Paternitätsklage der Barbara Leemann von Worb im Rechten zu stellen, u zu verantworten – und dass wir nach gänzlich verflossenen Terminen den daherigen Erfolg einberichten sollen – vide N. 61
B …
Juli 1793
30. Stillstand – abs: Danjel Scheidegger, Bernhard Fankhauser, u. Peter Zollner – wurden 2 Chorgerichtl. Schreiben abgelesen – das 1ste datirt vom 3ten Junij und des Innhalts:
„dass das von der Barbara Lehmann von Worb sub 13ten Wintermonat letzthin zur Welt geborene,
„u. bei der heil: Taufe Johannes genannte Knäblein, dem von ihr beklagten unsrigen Samuel
„Mauerhofer, einem Ehemann (weilen derselbe ohngeachtet der von Hochderselben gegen Ihn
„verhängten edictal citationen am Rechten niemals erschienen) per contumaciam mit allen gesetzl.
„Folgen als unehelich zugesprochen worden sei – wie Sie dann auch beidseitigen Partien zu
„Abbüssung dieses ihres begangenen einfachen Ehebruchs dem Mauerhofer eine zehen = der „Lehmann aber günstiger considerationen halb eine blos 5 = tägige Gefangenschaft auszustehen
„auferlegt werden – vide N. 76
Alphabetisches Register am Schlusse des Chorgerichtsmanuals : Mauerhofer (Seite)
Ulrich …
Samuel : wird der Paternität halber angeklagt, und von der Ehrbarkeit nach Worb citirt,
ist aber nirgends zu finden - 8.
soll ediktaliter citirt werden - - - 18.
Wird ihme ein unehl: Knäbl: per contumaciam zugesprochen 30.
Einige Anmerkungen zu den Protokollen des Chorgerichts :
Stillstand wahrscheinlich juristischer Begriff
Ehrbarkeit das Chorgericht
Edictaliter (öffentliche) Bekanntmachung
Citation Vorladung
Genistlich Genist = Geburt, Genistexamen : Befragung während den schwersten Wehen nach
dem Namen des Kindsvaters
sub im vorliegenden Zusammenhang bei der Geburt des Knäbleins am 13. November
1792 möglicherweise Bedeutung „heimlich“
Per contumaciam sinngemäss wahrscheinlich Zuteilung des unehelichen Kindes trotz seines
Nichterscheinens vor dem Gericht
Vide N. 61 oder N. 76 wahrscheinlich die zum Gerichtsfall gehörende Korrespondenz bzw.
Gerichtsakten
HL Vicarius Meyer wahrscheinlich Hochwohllöblicher
Immerhin ist dem Protokollauszug vom 30. Juli 1793 zu entnehmen, dass trotz der unehelichen Geburt, das Knäblein getauft wurde (wo und wann ist nicht ersichtlich. In den Kirchenbüchern von Worb, Heimatort der Mutter, ist kein entsprechender Eintrag vorhanden).
Somit war Johannes Mauerhofer, geb. 13. November 1792, amtlich registriert. Dies war in der damaligen Zeit ein äusserst wichtiger Kirchen- und gleichzeitig Rechtsakt, so dass er als Person juristisch überhaupt existierte und beispielsweise auch erbberechtigt war.
Samuel Mauerhofer hat sich offenbar nach dem Bekanntwerden der ausserehelichen Vaterschaft aus dem Staub gemacht und wurde daher durch das Chorgericht - trotz dreimaliger zwingender Aufforderung - nicht gefunden. Ob er auch aus der Gemeinde Trub wegzog, kann nicht mehr festgestellt werden, ist aber denkbar. In den Totenrodeln von Trub ist im Zeitraum 1792 bis 1823 kein Eintrag über seinen Tod zu finden, obschon der Tod seiner Ehefrau Margaritha Z’Muth in den Totenrodeln am 19. April 1819 eingetragen ist. Sowohl der professionelle Ahnenforscher von Lerber (er erarbeitete 1954 den ersten Mauerhofer-Stammbaum) als auch Julius Billeter (er durchforstete für die Mormonenkirche hunderttausende von Archiveinträgen in der Schweiz, siehe separaten Hinweis unter Samuel Mauerhofer) haben von Samuel Mauerhofer kein Todesdatum gefunden / angegeben.
Wieso gesuchter Todeseintrag im Zeitraum 1792 – 1823 ?
1792 erfolgte die Geburt des illegitimen Johannes Mauerhofer, 1823 die Heirat des illegitimen Johannes Mauerhofer. Im Eherodel von Trub wird bei den Eltern von Johannes auf „Samuels sel.“ hingewiesen, also müsste er vor dem Heiratsdatum seines illegitimen, aber ihm zugeteilten Sohnes, bereits gestorben sein.