Lehenbrief von 1772 im Stiftsarchiv St.Gallen - betr. Rheintal

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Andyman

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Beitrag von Andyman » Fr 21. Nov 2008, 23:24

Hallo Zusammen

Ich habe im Staatsarchiv St.Gallen ein Lehenbrief von einem Familienmitglied in sehr guter Qualität fotografiert. der Lehenbrief ist mit dem Jahr 1772 datiert.

Ein Teil der alten Schrift kann ich lesen, aber leider nur wenig. das liegt aber nicht an der Qualität des Dokumentes. Gibt es jemanden hier, der mir da weiterhelfen kann? Oder weiss jemand, wo man das übersetzen lassen kann?

vielen Dank schon im Voraus

Liebe Grüsse an alle

Andy ;;;



Aspis
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Beitrag von Aspis » Fr 21. Nov 2008, 23:44

Hallo Andy, weisst du das Datum des Briefes und wo er verfasst wurde ?
Ich habe die Kopie eines Leehen-Brieffs aus Rorschach mit dem Datum 29. Juni 1728. Der ist auch aus dem Stiftsarchiv St. Gallen.
Wenn ich eine Kopie von Deinem Brief hätte, würde ich es gerne versuchen.
Vielleicht könnte man die Schriften vergleichen.


Gruss Theo

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Ulrich
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Beitrag von Ulrich » Sa 22. Nov 2008, 00:18

Hallo Andy,
scan den Brief doch ein und stell ihn hier in´s Forum ein so können sich mehre daran versuchen in zulesen.

;;;
Ulrich


gruss

Uli

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Stephleuen
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Beitrag von Stephleuen » Sa 22. Nov 2008, 16:54

Hallo Andyman

Ich bin gleicher Meinung wie Jesus und sage wer Jemandem der hungert einen Fisch zum essen gibt der ist im Moment gesättigt aber wenn man ihn fischen lernt hat er immer genügend zum essen.

Am besten du nimmst dir diese Zeit und lernst diese Schrift lesen und dir werden Welten sich öffnen!

"Zeitschrift des Bernischen Lehrervereins - 78. Jahrgang Nr.4 vom 8. Dezember 1988 Schulpraxis Alte Schriften lesen"

Ist ein Ausgezeichnetes Lehrmittel zum erlernen der alten Schriften. Ich arbeite schon seit vielen Jahren damit.

Weiter solltte eigentlich im Staatsarchiv auch Literatur zu alten Masseinheiten sein. Ich habe schon slche aber die beziehen sich auf Masse im Kanton BErn und nützen dir nichts.

Im Weiteren sollte eigendlich im StASTG auch das Idiotikon aufliegen. In diesem NAchschlagewerk findest Du alle alten und gebräuchlichen Ausdrücke auch Mundart.

Ich denke viele Wörter können wir heute nicht lesen weil wir sie nicht mehr kennen. Es manchmal besser wenn man weiss was das Wort bedeutet. Wenn Du den Lehensbrief mit Digikamera abgelichtet hast kannst du zudem ja zu Hause am PC zoomen und hast einen weiteren Vorteil.

Viel Vergnügen und Freude mit den alten Schriften

Stephan Leuenberger :-)



Stephan Leuenberger
Mitglied bei:
Historischer Verein des Kantons Bern
Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung
Genealogisch Heraldische Geselschaft Bern
Jahrbuchvereinigung Oberaargau

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Beitrag von Aspis » Sa 22. Nov 2008, 18:54

Die Zeitschrift \"Alte Schriften lesen\", wie sie Stephleuen erwähnt, habe ich auch. Die kann ich nur empfehlen.


Gruss Theo

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Beitrag von Bongo » Sa 22. Nov 2008, 19:07

Hallo zusammen,

als ich mit meiner Familienforschung anfing, hatte ich die selben Probleme mit dem lesen alter Handschriften. Gerne gebe ich Stephan recht mit dem was er schreibt. Im laufe der Jahre habe ich mir sehr hilfreiche Literatur zugelegt unter anderem:

Deutsche Schreibschrift Lesen und Schreiben lernen ISBN 3-8043-0372-2
Grundriß der Genealogie Band 5 Leseschlüssel zu unserer alten Schrift ISBN 3-7980-0358-0
Grundriß der Genealogie Band 6 Schlüssel zu alten und neuen Abkürzungen ISBN 3-7980-0357-2

Wichtig dabei Übung macht den Meister.

Grüße

Viktor


Forschungsgebiet
Büsingen a. H. Familie: Wabel,Wabl, Waibel, Waybel, Weibel etc.

Andyman

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Beitrag von Andyman » Sa 22. Nov 2008, 21:01

Hallo Zusammen

Als erstes Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe, die ich gerne in Anspruch nehme. Das Foto zeigt nun einmal den ganzen Brief, habe aber den Brief auch etwas näher und zerstückelt. Die Problematik ist nur, diese Dinger sind über 3MB gross und zusehr komprimieren kann ich nicht, sonst leided die Qualität drunter. also mal sehen, ob es funktioniert.

@Stephan: Da hast Du natürlich recht und ich werde es auch auf diesen Weg probieren.

@Theo: Der Brief ist Datiert auf 22. Februar 1772; erstellt im Rheintal

@Viktor: Vielen Dank, werde mir diese Bücher besorgen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.



Pili
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Beitrag von Pili » Mo 24. Nov 2008, 16:01

Hallo zusammen

Mit Ausnahme einiger weniger Wörter (Abkürzungen) konnte ich den Lehenbrief entziffern. Vielleicht kennt sich ein Forumleser beim Fehlenden besser aus.

Ich Simeon Frantz Wurstemberger, des Souverainen Raths hochlöblichen Stands und Respublic Bern, der Zeit Regierender Landvogt zu Rheineggg im Unter und Oberen Rheinthal, Urkunde hiermit, dass ich im Nahmen Meiner Gnädigen Herrens und Oberen Der Neün des Rheinthals hochlöbl. Regierenden Ständen, verliehen und geliehen hab in Krafft diess Brieffs, dem Ehrsammen und bescheidenen Jüngling Johannes Herzog, des Schreiners Hans Geörg Herzogs Sohn im Feldmoss, und Hofmann zu Thal, nammlich Meiner Gnadigen Herren eigene Jucharten Acker auf der Kruft so durch seligen Hinscheid des Ehrsamen Hans Jakob Kellers von Thal in verledigung gerathen, und ........ wieder heimgefallen ist: Stosst gegen Sonnen Aufgang an die Gemeind, gegen Mittag an Johannes Lutz und Hans Geörg Dietrich, gegen Abend an Sebastian Hartmann und gegen Mitternacht an Johannes Keller; darvon soll Er einem jeweiligen Tit. Ehr.... Landvogt, zu Handen Hr. .... und Oberen zu einem unablöslichen Grund Zins jährlich erlegen. Ein Viertel Kernen und Vier Viertel Haber St.Galler Mäss; Wann dann obgedachter Johannes Herzog ernannten Acker, in guten Ehren und Bau erhaltet, obigen Grund Zins, und den gewohnlichen Zehenden ordentlich erlegt; Auch Er nicht etwann durch Malefizische Aufführung, oder muthwillige Falitwerdung dess verlustig wurde; soll Er sein Lebenlang davon nicht gestossen werden; Im Fall aber dass nicht geschähe, als dann mag jn ein Herr Landvogt selbiger Zeit Regierend, Zu solchem Acker wieder greiffen, und denselben anderwärthig Zu besserem Nutzen und Frommen ..... verleihen und hingeben mögen, So dann auch, wann ermeld Eer Johannes Herzog mit Tod abgehen solte, Als dann diss Lehen dem dannzumahlen Regierenden Ehr. Landvogt Zu anderwärthig beliebiger Einleihung heimgefallen seyn soll. Zu wahrem Urkund dessen, Ich gegenwärthigen Lehens Brieff mit Meinem anerbohrenen ehren Secret Insigill, neben der Canzley Sub Signatur verwahren lassen, und geben d. 22.ten Februar 1772.
Canzley Rheinthal


Gruss

Pili

eritro
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Lehenbrief von 1772 im Stiftsarchiv St.Gallen - betr. Rheintal

Beitrag von eritro » Mo 24. Nov 2008, 22:00

Guten Abend

Hier die ... Stellen (MnGHH usw.)

1. und Meinen gnädigen Herren wieder heimgefallen ist.
2. darvon soll Er einem jeweiligen Tit. Herren Landvogt,
3. zu Handen Meiner gnädigen Herren und Oberen zu einem unablöslichen Grund Zins jährlich erlegen.
4. Zu besserem Nutzen und Frommen Meiner gnädigen Herren verleihen und hingeben mögen.


PS. Für Leseübungen sind neben Ad fontes auch sehr zu empfehlen:
«Hefte zur Paläographie des 13. bis 20. Jahrhunderts aus dem Stadtarchiv (Vadiana) St. Gallen», von Ernst Ziegler und Jost Hochuli, Rorschach 1985, Hefte I-VIII.
Die Hefte tauchen ab und zu in den St. Galler Antiquariaten auf, möglicherweise sind sie noch über den Buchhandel lieferbar.



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