Liebe Listenteilnehmer,
Ich hoffe Sie koennen mir helfen unterstehenden text zu korrigieren und ergaenzen. Bitte, sehen sie die Anlagen fuer diesen Buergerbrief.
Danke vielmal im Voraus!
Mit freundlichem Gruss,
Bernard J.J.Krijbolder
Der Text bisher...
Wir, der Landammann und Große Rath der Republik Bern thun kund hiermit dass vor uns gelanget die ehrerbietige Bittschrift der Jungfer Carolina Häslin von Basel, wohnhaft daselbst, dahin gebend dass es Uns belieben und gefallen möchte sie unter die Zahl der hiesigen Kantons Angehörigen aufzunehmen.
Nachdem sich …. …. vom Uns erbitteten ….tung von Polizei Direktion der ……… angaben dass die Bittstellerin von der Regierungs seithe? die Bewilligung für Anschaffung eines Bürogeschäfts? im ….. von ….. Nidau, Amtsbezirks Nidau die Erklärung erfüllten dass sie unter Vorbehalt von obrichtkeitlichen Funktion …………… ……… …… derselbe in ihre Burgerschaft … aufzunehmen. So ….. Wir Uns …… finden hatten. den …. … zu ………
Es sind also den Jungfer Carolina Häslin ……. gegenwärtigen Naturalisations Brief zu seiner Angehörigen der Republik Bern angenommen, …….. dass dieselbe alle Rechte? ……. Zur ………………. …… , welche den ……… jedem ……… Angehörigen …… ……
Gegenwärtigen Naturalisations Brief ….. von Bittstellerin sobald den Bürgerbrief von …… Nidau angefertigt ? und von dem Regierungsrath genehmigt …….. wird, zugestellt worden.
Begeben in der Versammlung des Großen Rathes den vier und zwanzigsten Wintermonat im ……. Eintausend Achthundert Vier und Dreißig Ao 1834.
………. angelangtem? Burgerbrief ausgefertigt, mit dem Berner Siegel und mit den Unterschriften des hochgeehrten? Herren Landammanns und des Herrn Staats Schreibers? ……… in Bern den 2ten …….. 1835.
Der Landammann, Maß man??
Der Staatsschreiber, von May
- Editiert von Wolf am 17.08.2008, 19:29 -
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Kraehe
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Meibu
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Hallo Bernhardt
Hier ein Versuch der Übersetzung ab "aufzunehmen"
Nachdem sich nun aus dem Uns erstatteten Vortrag der Polizei-Sektion des Justiz-departements ergeben, dass die Bittstellerin von dem Regierungsrathe die Bewilligung zu Anschaffung eines Burgerrechtes und von der Stadt Nidau, Amtsbezirks Nidau, die Erklärung erhalten,dass sie unter Vorbehalt der obrigkeitlichen Sanktion beschlossen habe, dieselbe in ihr Burgerrecht aufzunehme, so haben Wir Uns geneigt finden lassen, der Petentin zu entsprechen.
Es wird also die Jungfer Carolina Häslin durch gegenwärtigen Naturalisations Brief zu einer Angehörigen der Republik Bern auf und Angenommen, dergestalt, dass dieselbe aller Recht und Vortheile theilhaftig werden solle, welche die Verfassung und Geseze jedem Cantons Angehörigen Versichern.
Gegenwärtigen Naturalisations Brief wird der Bittstellerin, sobald der Burgerbrief der Stadt Nidau, formlich ausgefertigt, und von dem Regierungsrathe genehmigt seyn wird, zugestellt werden.
Gegeben in der Versammlung des Grossen Rathes den Vier und zwanzigsten Wintermonat im Jahr Eintausend Achthundert Vier und Dreissig A. 1834.
Nach eingelangtem Burgerbrief ausgefertiget, mit dem Standes Siegel und mit den Unterschriften des Hochgeachteten Herrn Landammannes und des Herren Staatsschreibers versehen, in Bern den 2.ten Januar 1835 Der Landammann Messner, Der Staatsschreiber
Viel Vergnügen beim weiter Forschen
Christof Meissburger
Meibu
Hier ein Versuch der Übersetzung ab "aufzunehmen"
Nachdem sich nun aus dem Uns erstatteten Vortrag der Polizei-Sektion des Justiz-departements ergeben, dass die Bittstellerin von dem Regierungsrathe die Bewilligung zu Anschaffung eines Burgerrechtes und von der Stadt Nidau, Amtsbezirks Nidau, die Erklärung erhalten,dass sie unter Vorbehalt der obrigkeitlichen Sanktion beschlossen habe, dieselbe in ihr Burgerrecht aufzunehme, so haben Wir Uns geneigt finden lassen, der Petentin zu entsprechen.
Es wird also die Jungfer Carolina Häslin durch gegenwärtigen Naturalisations Brief zu einer Angehörigen der Republik Bern auf und Angenommen, dergestalt, dass dieselbe aller Recht und Vortheile theilhaftig werden solle, welche die Verfassung und Geseze jedem Cantons Angehörigen Versichern.
Gegenwärtigen Naturalisations Brief wird der Bittstellerin, sobald der Burgerbrief der Stadt Nidau, formlich ausgefertigt, und von dem Regierungsrathe genehmigt seyn wird, zugestellt werden.
Gegeben in der Versammlung des Grossen Rathes den Vier und zwanzigsten Wintermonat im Jahr Eintausend Achthundert Vier und Dreissig A. 1834.
Nach eingelangtem Burgerbrief ausgefertiget, mit dem Standes Siegel und mit den Unterschriften des Hochgeachteten Herrn Landammannes und des Herren Staatsschreibers versehen, in Bern den 2.ten Januar 1835 Der Landammann Messner, Der Staatsschreiber
Viel Vergnügen beim weiter Forschen
Christof Meissburger
Meibu
Mit vielen Grüssen aus Basel
Christof Meissburger
Christof Meissburger
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Kraehe
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Hallo Christof,
Recht herzlich Dank fuer die ausgezeichnete Hilfe! Das deutsches Kurrentschrift bleibt problematisch, wenn man - z.B. ich als Niederlaender- niemals in der Lage ist eine gute Kurse zu folgen. Gluecklicherweise fand ich ab und zu eine wertvolle Unterstuetzung!
Mit freundlichem Gruss,
Bernard Krijbolder
Recht herzlich Dank fuer die ausgezeichnete Hilfe! Das deutsches Kurrentschrift bleibt problematisch, wenn man - z.B. ich als Niederlaender- niemals in der Lage ist eine gute Kurse zu folgen. Gluecklicherweise fand ich ab und zu eine wertvolle Unterstuetzung!
Mit freundlichem Gruss,
Bernard Krijbolder
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