Wer weis etwas über das Kirchenrecht bezogen auf das minimum alter bei einer Hochzeit im 16./17./18. und 19. Jahrhundert?
Danke
Kirchenrecht (Schweiz)
Rechtliche Fragen / Questions juridiques / Legal questions
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Thomas
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Kirchenrecht
Ein einheitliches (Ehe-)Mündigkeitsalter existiert in der Schweiz erst seit dem Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) im Jahre 1912. Kantonale Zivilgesetze im 19. Jahrhundert waren teilweise inspiriert vom napoleonischen Code civil von 1804, teilweise vom österreichischen Zivilgesetz von 1811. Zuvor war das schweizerische Zivilrecht noch zersplitterter und komplizierter. Man müsste nach dem konkreten Ort Deines Interesses die genaue Rechtslage über die Jahrhunderte hinweg prüfen, was aber eine reichlich aufwändige rechtshistorische Arbeit wäre.
Gruss
Thomas
Gruss
Thomas
Thomas Illi, Wolfhausen
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vox
Kirchenrecht (Schweiz)
Hallo Thomas
In diesem Fall geht es um die Gemeinde Römerswil, LU !
Mein letzter hat 1753 geheiratet!
Jetzt habe ich zwei mit dem gleichen Vornamen gefunden!
Der erste Jahrgang 1738, der zweite mit Jahrgang 1726!
Kann ich jetzt den ersten mit Jahrgang 1738 ausschliessen da er ja bei der Hochzeit erst 15 Jahre alt gewesen währe!
Das Problem ist, dass die Hochzeit zwar in Römerswil im Ehebuch eingetragen ist mit dem Vermerk,dass in Eschenbach,LU geheiratet wurde! In Eschenbach ist im Ehebuch aber kein Eintrag!Es könnte sein,dass in der Klosterkirche in Eschenbach geheiratet wurde,da existieren aber keine Bücher über Hochzeiten in der Klosterkirche!
Ich würde mir eigendlich noch etwas an Infos erhoffen beim tatsächlichen Heiratsort ( Eintrag) (ex-??? ,dass ich dann weitermachen könnte! ich weis leider nur sein Name das Hochzeitsdatum und den Namen seiner Frau. Ansonsten stehe ich an!
Hast Du eine Idee?
Danke Gruss
Peter
- Editiert von Wolf am 27.03.2007, 00:00 -
In diesem Fall geht es um die Gemeinde Römerswil, LU !
Mein letzter hat 1753 geheiratet!
Jetzt habe ich zwei mit dem gleichen Vornamen gefunden!
Der erste Jahrgang 1738, der zweite mit Jahrgang 1726!
Kann ich jetzt den ersten mit Jahrgang 1738 ausschliessen da er ja bei der Hochzeit erst 15 Jahre alt gewesen währe!
Das Problem ist, dass die Hochzeit zwar in Römerswil im Ehebuch eingetragen ist mit dem Vermerk,dass in Eschenbach,LU geheiratet wurde! In Eschenbach ist im Ehebuch aber kein Eintrag!Es könnte sein,dass in der Klosterkirche in Eschenbach geheiratet wurde,da existieren aber keine Bücher über Hochzeiten in der Klosterkirche!
Ich würde mir eigendlich noch etwas an Infos erhoffen beim tatsächlichen Heiratsort ( Eintrag) (ex-??? ,dass ich dann weitermachen könnte! ich weis leider nur sein Name das Hochzeitsdatum und den Namen seiner Frau. Ansonsten stehe ich an!
Hast Du eine Idee?
Danke Gruss
Peter
- Editiert von Wolf am 27.03.2007, 00:00 -
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Thomas
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Kirchenrecht (Schweiz)
Ich denke, dass man einen 15jährigen Bräutigam mit Sicherheit ausschliessen kann (15jährige Bräute mag es unter besonderen Umständen, z.B. Schwangerschaft, ab und zu gegeben haben).
Gruss
Thomas
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Thomas
Thomas Illi, Wolfhausen
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