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von Peter.D » Mi 27. Dez 2017, 16:13
Hallo Walter
Sie liessen sich nicht vom Pfarrer trauen, sondern von ihrem eigenen Gemeindevorsteher. Die Berner Verhältnisse kenne ich nicht, aber z.B. in Neuenburg war das vom Fürstentum akzeptiert. Die Gemeindevorsteher waren aber verpflichtet, die Trauung dem reformierten Pfarrer am Ort der Trauung zu melden. Das hat oft, aber natürlich nicht immer geklappt. Diese Vorsteher lebten und trauten vielfach auf abgelegenen Höfen in den Jura-Höhen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Bern gar keine solche Ehen erlaubte oder auch nur anerkannte und daher auch keine Meldepflicht verordnet hatte. Aber da gibt es hoffentlich Kollegen im Forum, die da besser Bescheid wissen als ich.
Die Problematik der 'Separatisten-Ehen' hat auch die Basler Behörden noch bis weit ins 19. Jahrhundert immer wieder beschäftigt. Am Schluss mussten sie solche Ehen aber wohl oder übel anerkennen, vor allem zum Schutz der Kinder.
Peter