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Unholderei / Hexerei

Verfasst: So 6. Feb 2011, 07:56
von Remi
Eine Margret Hurschler soll der Unholderei (Hexerei) bezichtigt worden sein. Ihr wurde daraufhin nahegelgt dass sie das Land (Nidwalden) verlassen soll. Oder sie werde mit dem Eid verwiesen.

http://www.hurschler.ch/offenefragen/of ... _schweiz.h tm

Weitere Offene Fragen finden sie unter

http://www.hurschler.ch

Kann mir jemand diesen Ausdruck deuten?

Gruss
Remi

Re: Unholderei / Hexerei

Verfasst: So 6. Feb 2011, 10:54
von Thomas
“Mit dem Eid verweisen“ bedeutet, einen Straffälligen den so genannten “Urfehde-Eid“ schwören zu lassen. Im Falle einer Landesverweisunmg muss der Betreffende schwören, das Land nicht mehr zu betreten und sich auch nicht an den Bewohnern zu rächen. Siehe dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Urfehde

Gruss

Thomas

Unholderei

Verfasst: Mi 10. Aug 2016, 08:27
von Remi
In einem Wochenratsprotokoll vom 8.ten Augusti Anno 1667

fand ich einen Artikel, dass sich eine Margreth Hurschler der Unholderei verdächtig gemacht hat.
Im letzten Abschnitt heisst es "und sie mit dem eidt verwyssen"

Was bedeutet dies?

Der ganze Text ist zu finden unter
http://www.hurschler.ch

Gruss Remi

Re: Unholderei / Hexerei

Verfasst: Mi 10. Aug 2016, 21:42
von Säntis
Grüezi Remi,

zur Definition und zu Belegen Unholderei in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.

Zur Definition und zu Belegen Unholderi und Unholdin in Schweizerisches Idiotikon, Spalte 1183.

Zur Definition und zu Belegen Unholdin in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm und in Schweizerisches Idiotikon, Spalte 1182.

Bochtella

Re: Unholderei / Hexerei

Verfasst: Do 11. Aug 2016, 15:23
von Säntis
Grüezi Remi,

Sigmund Riezler, Geschichte der Hexenprozesse in Bayern, Stuttgart 1896.
S. 15 ff.: Zur Definition Hexe, Unhold, Unholder.
S. 222: 1603-1627 wurden in Eichstätt 127 Personen wegen Unholderei hingerichtet.

A. Dettling, Die schwyzerischen Hexenprozesse, in Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz, Fünfzehntes Heft, Schwyz 1905.
Die Anklagen lauteten mehrheitlich auf Unholderei oder Hexerei.

Zur Definition Unholderei, Zauberei, Hexerei, Veneficium und Magia bei Hansjörg Rabanser, Hexenwahn, Schicksale und Hintergründe, Die Tiroler Hexenprozesse, Innbruck-Wien 2006.

Bochtella

Re: Unholderei / Hexerei

Verfasst: Sa 13. Aug 2016, 10:29
von Säntis
Grüezi meigi,

zur Definition und zu Belegen Hex und Unholdin in Schweizerisches Idiotikon, Spalte 1825.

Zur Definition und zu Belegen Hexerei in Deutsches Rechtswörterbuch und in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.

Zur Definition und zu Belegen Hexe in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.

Bochtella

Re: Unholderei / Hexerei

Verfasst: Mo 15. Aug 2016, 09:36
von Säntis
Grüezi meigi,

A. Kocher, Regesten zu den solothurnischen Hexenprozessen, in Jahrbuch für solothurnische Geschichte, Bd. 16, 1943.
• Die Beschuldigten wurden fallweise als Unholdinen, Hexen oder Hexenmeister bezeichnet.
• Die Anklagen lauteten öfters auf Hexerei oder Hexenwerk.

Zu Urfehde und "mit dem Eid verwiesen" im Thread Urfehde.

Bochtella

Re: Unholderei / Hexerei

Verfasst: Mo 29. Aug 2016, 14:58
von Säntis
Grüezi meigi,

zur Definition Unholderei, Hexerei und Zauberei bei Manfred Tschaikner, Die Hexenverfolgungen in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg, bei Heide Dienst, Hexenforschung aus österreichischen Ländern, in Österreichische Hexenforschung, Bd. 1, Berlin 2009, S. 53-76.

Die Schädiger von Ernte, Vieh und Menschen wurden ursprünglich als "Unholde" ("Unholdin" beziehungsweise "Unholder" oder "Unhölder"), seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert jedoch zusehends, aber nie ausnahmslos, als "Hexen", "Hexer", "Hexenmann" oder "Hexenmeister" bezeichnet, wobei sich bei den letztgenannten Begriffen keine semantischen Unterschiede etwa von "Hexenmeister" als Inhaber einer Leitungsfunktion feststellen lassen. Wie weit die sprachliche Verlagerung von "Unhold" zu "Hexe" mit einer Rezeption der gelehrten Hexenvorstellung samt ihren fünf Bestandteilen "Schadenzauber", "Teufelspakt", "Teufelsbuhlschaft", "Hexenflug" und Teilnahme an "Hexensabbaten" verbunden war, ist kaum zu eruieren. Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft standen jedenfalls in ihrer Bedeutung noch in der letzten Phase der vorarlbergischen Hexenprozesse weit hinter dem Schadenzauber. Die Ausdrücke "Zauberei" und "Zauberer(in)" wurden von den lokalen Obrigkeiten nur selten verwendet, dann jedoch wie der Begriff "Unhold" gleichbedeutend mit "Hexerei". Manchmal erscheinen beide Begriffe kombiniert.

Bochtella