Unholderei / Hexerei
Begriffsbestimmungen - Definitions
-
Remi
- Beiträge: 61
- Registriert: Mi 27. Dez 2017, 20:34
- Geschlecht: Männlich
Unholderei / Hexerei
Eine Margret Hurschler soll der Unholderei (Hexerei) bezichtigt worden sein. Ihr wurde daraufhin nahegelgt dass sie das Land (Nidwalden) verlassen soll. Oder sie werde mit dem Eid verwiesen.
http://www.hurschler.ch/offenefragen/of ... _schweiz.h tm
Weitere Offene Fragen finden sie unter
http://www.hurschler.ch
Kann mir jemand diesen Ausdruck deuten?
Gruss
Remi
http://www.hurschler.ch/offenefragen/of ... _schweiz.h tm
Weitere Offene Fragen finden sie unter
http://www.hurschler.ch
Kann mir jemand diesen Ausdruck deuten?
Gruss
Remi
-
Thomas
- Beiträge: 1375
- Registriert: Mi 26. Apr 2006, 11:04
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schweiz, Zürich
Re: Unholderei / Hexerei
“Mit dem Eid verweisen“ bedeutet, einen Straffälligen den so genannten “Urfehde-Eid“ schwören zu lassen. Im Falle einer Landesverweisunmg muss der Betreffende schwören, das Land nicht mehr zu betreten und sich auch nicht an den Bewohnern zu rächen. Siehe dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Urfehde
Gruss
Thomas
Gruss
Thomas
Thomas Illi, Wolfhausen
-
Remi
- Beiträge: 61
- Registriert: Mi 27. Dez 2017, 20:34
- Geschlecht: Männlich
Unholderei
In einem Wochenratsprotokoll vom 8.ten Augusti Anno 1667
fand ich einen Artikel, dass sich eine Margreth Hurschler der Unholderei verdächtig gemacht hat.
Im letzten Abschnitt heisst es "und sie mit dem eidt verwyssen"
Was bedeutet dies?
Der ganze Text ist zu finden unter
http://www.hurschler.ch
Gruss Remi
fand ich einen Artikel, dass sich eine Margreth Hurschler der Unholderei verdächtig gemacht hat.
Im letzten Abschnitt heisst es "und sie mit dem eidt verwyssen"
Was bedeutet dies?
Der ganze Text ist zu finden unter
http://www.hurschler.ch
Gruss Remi
-
Säntis
- Beiträge: 4250
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Unholderei / Hexerei
Grüezi Remi,
zur Definition und zu Belegen Unholderei in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.
Zur Definition und zu Belegen Unholderi und Unholdin in Schweizerisches Idiotikon, Spalte 1183.
Zur Definition und zu Belegen Unholdin in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm und in Schweizerisches Idiotikon, Spalte 1182.
Bochtella
zur Definition und zu Belegen Unholderei in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.
Zur Definition und zu Belegen Unholderi und Unholdin in Schweizerisches Idiotikon, Spalte 1183.
Zur Definition und zu Belegen Unholdin in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm und in Schweizerisches Idiotikon, Spalte 1182.
Bochtella
-
Säntis
- Beiträge: 4250
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Unholderei / Hexerei
Grüezi Remi,
Sigmund Riezler, Geschichte der Hexenprozesse in Bayern, Stuttgart 1896.
S. 15 ff.: Zur Definition Hexe, Unhold, Unholder.
S. 222: 1603-1627 wurden in Eichstätt 127 Personen wegen Unholderei hingerichtet.
A. Dettling, Die schwyzerischen Hexenprozesse, in Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz, Fünfzehntes Heft, Schwyz 1905.
Die Anklagen lauteten mehrheitlich auf Unholderei oder Hexerei.
Zur Definition Unholderei, Zauberei, Hexerei, Veneficium und Magia bei Hansjörg Rabanser, Hexenwahn, Schicksale und Hintergründe, Die Tiroler Hexenprozesse, Innbruck-Wien 2006.
Bochtella
Sigmund Riezler, Geschichte der Hexenprozesse in Bayern, Stuttgart 1896.
S. 15 ff.: Zur Definition Hexe, Unhold, Unholder.
S. 222: 1603-1627 wurden in Eichstätt 127 Personen wegen Unholderei hingerichtet.
A. Dettling, Die schwyzerischen Hexenprozesse, in Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz, Fünfzehntes Heft, Schwyz 1905.
Die Anklagen lauteten mehrheitlich auf Unholderei oder Hexerei.
Zur Definition Unholderei, Zauberei, Hexerei, Veneficium und Magia bei Hansjörg Rabanser, Hexenwahn, Schicksale und Hintergründe, Die Tiroler Hexenprozesse, Innbruck-Wien 2006.
Bochtella
-
Säntis
- Beiträge: 4250
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Unholderei / Hexerei
Grüezi meigi,
zur Definition und zu Belegen Hex und Unholdin in Schweizerisches Idiotikon, Spalte 1825.
Zur Definition und zu Belegen Hexerei in Deutsches Rechtswörterbuch und in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.
Zur Definition und zu Belegen Hexe in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.
Bochtella
zur Definition und zu Belegen Hex und Unholdin in Schweizerisches Idiotikon, Spalte 1825.
Zur Definition und zu Belegen Hexerei in Deutsches Rechtswörterbuch und in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.
Zur Definition und zu Belegen Hexe in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.
Bochtella
-
Säntis
- Beiträge: 4250
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Unholderei / Hexerei
Grüezi meigi,
A. Kocher, Regesten zu den solothurnischen Hexenprozessen, in Jahrbuch für solothurnische Geschichte, Bd. 16, 1943.
• Die Beschuldigten wurden fallweise als Unholdinen, Hexen oder Hexenmeister bezeichnet.
• Die Anklagen lauteten öfters auf Hexerei oder Hexenwerk.
Zu Urfehde und "mit dem Eid verwiesen" im Thread Urfehde.
Bochtella
A. Kocher, Regesten zu den solothurnischen Hexenprozessen, in Jahrbuch für solothurnische Geschichte, Bd. 16, 1943.
• Die Beschuldigten wurden fallweise als Unholdinen, Hexen oder Hexenmeister bezeichnet.
• Die Anklagen lauteten öfters auf Hexerei oder Hexenwerk.
Zu Urfehde und "mit dem Eid verwiesen" im Thread Urfehde.
Bochtella
-
Säntis
- Beiträge: 4250
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Unholderei / Hexerei
Grüezi meigi,
zur Definition Unholderei, Hexerei und Zauberei bei Manfred Tschaikner, Die Hexenverfolgungen in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg, bei Heide Dienst, Hexenforschung aus österreichischen Ländern, in Österreichische Hexenforschung, Bd. 1, Berlin 2009, S. 53-76.
Die Schädiger von Ernte, Vieh und Menschen wurden ursprünglich als "Unholde" ("Unholdin" beziehungsweise "Unholder" oder "Unhölder"), seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert jedoch zusehends, aber nie ausnahmslos, als "Hexen", "Hexer", "Hexenmann" oder "Hexenmeister" bezeichnet, wobei sich bei den letztgenannten Begriffen keine semantischen Unterschiede etwa von "Hexenmeister" als Inhaber einer Leitungsfunktion feststellen lassen. Wie weit die sprachliche Verlagerung von "Unhold" zu "Hexe" mit einer Rezeption der gelehrten Hexenvorstellung samt ihren fünf Bestandteilen "Schadenzauber", "Teufelspakt", "Teufelsbuhlschaft", "Hexenflug" und Teilnahme an "Hexensabbaten" verbunden war, ist kaum zu eruieren. Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft standen jedenfalls in ihrer Bedeutung noch in der letzten Phase der vorarlbergischen Hexenprozesse weit hinter dem Schadenzauber. Die Ausdrücke "Zauberei" und "Zauberer(in)" wurden von den lokalen Obrigkeiten nur selten verwendet, dann jedoch wie der Begriff "Unhold" gleichbedeutend mit "Hexerei". Manchmal erscheinen beide Begriffe kombiniert.
Bochtella
zur Definition Unholderei, Hexerei und Zauberei bei Manfred Tschaikner, Die Hexenverfolgungen in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg, bei Heide Dienst, Hexenforschung aus österreichischen Ländern, in Österreichische Hexenforschung, Bd. 1, Berlin 2009, S. 53-76.
Die Schädiger von Ernte, Vieh und Menschen wurden ursprünglich als "Unholde" ("Unholdin" beziehungsweise "Unholder" oder "Unhölder"), seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert jedoch zusehends, aber nie ausnahmslos, als "Hexen", "Hexer", "Hexenmann" oder "Hexenmeister" bezeichnet, wobei sich bei den letztgenannten Begriffen keine semantischen Unterschiede etwa von "Hexenmeister" als Inhaber einer Leitungsfunktion feststellen lassen. Wie weit die sprachliche Verlagerung von "Unhold" zu "Hexe" mit einer Rezeption der gelehrten Hexenvorstellung samt ihren fünf Bestandteilen "Schadenzauber", "Teufelspakt", "Teufelsbuhlschaft", "Hexenflug" und Teilnahme an "Hexensabbaten" verbunden war, ist kaum zu eruieren. Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft standen jedenfalls in ihrer Bedeutung noch in der letzten Phase der vorarlbergischen Hexenprozesse weit hinter dem Schadenzauber. Die Ausdrücke "Zauberei" und "Zauberer(in)" wurden von den lokalen Obrigkeiten nur selten verwendet, dann jedoch wie der Begriff "Unhold" gleichbedeutend mit "Hexerei". Manchmal erscheinen beide Begriffe kombiniert.
Bochtella
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

