Erlosung Brief und Siegel
Begriffsbestimmungen - Definitions
-
Felber
- Beiträge: 1022
- Registriert: Sa 1. Jun 2013, 20:06
- Geschlecht: Männlich
Erlosung Brief und Siegel
Guten Tag
Ich habe eine Frage zu einem Ausdruck, den ich nicht einordnen kann. Und zwar findet sich dieser in den Landvogteirechnungen der Vogtei Arbon unter der Signatur 7'11'55 bzw. 7'11'56 im Staatsarchiv Thurgau, unter anderem in den Rechnungen von 1559 und 1572. Unter den Einnahmen von Fällen findet sich bei einzelnen Personen der Ausdruck "erlosung brief und sÿgel" (z.B. "Item von Hans Schär uff dem Teschlenberg empfangen für erlosung brieff und sigel - 2lb 12s 6d"). Ist jemandem dieser Begriff schon untergekommen? Ich sehe diesen zum ersten Mal und kann mir keinen Reim daraus machen. Auch im Idiotikon habe ich dazu nichts gefunden.
Würde mich über jeglichen Hinweis freuen!
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
Ich habe eine Frage zu einem Ausdruck, den ich nicht einordnen kann. Und zwar findet sich dieser in den Landvogteirechnungen der Vogtei Arbon unter der Signatur 7'11'55 bzw. 7'11'56 im Staatsarchiv Thurgau, unter anderem in den Rechnungen von 1559 und 1572. Unter den Einnahmen von Fällen findet sich bei einzelnen Personen der Ausdruck "erlosung brief und sÿgel" (z.B. "Item von Hans Schär uff dem Teschlenberg empfangen für erlosung brieff und sigel - 2lb 12s 6d"). Ist jemandem dieser Begriff schon untergekommen? Ich sehe diesen zum ersten Mal und kann mir keinen Reim daraus machen. Auch im Idiotikon habe ich dazu nichts gefunden.
Würde mich über jeglichen Hinweis freuen!
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
-
Säntis
- Beiträge: 4251
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Erlosung Brief und Siegel
Grüezi Olivier,
in diesem Zusammenhang dürfte mit Erlosung die Erlösung, Ablösung, Befreiung von einer Verpflichtung zu verstehen sein.
Hans Schär uff dem Teschlenberg hätte sich demnach mit einem Geldbetrag von einem ihn belastenden Brief mit Siegel losgekauft.
Zu erlösen, erlosen in Deutsches Rechtswörterbuch.
Bochtella
in diesem Zusammenhang dürfte mit Erlosung die Erlösung, Ablösung, Befreiung von einer Verpflichtung zu verstehen sein.
Hans Schär uff dem Teschlenberg hätte sich demnach mit einem Geldbetrag von einem ihn belastenden Brief mit Siegel losgekauft.
Zu erlösen, erlosen in Deutsches Rechtswörterbuch.
Bochtella
-
Felber
- Beiträge: 1022
- Registriert: Sa 1. Jun 2013, 20:06
- Geschlecht: Männlich
Re: Erlosung Brief und Siegel
Guten Abend Bochtella
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort! Die Seite merke ich mir für die Zukunft.
Der Ausdruck scheint ja leider nicht gerade auf etwas Spezifisches bezogen zu sein. Hättest du eine Idee, was für eine Verpflichtung dies sein könnte? Ich habe 1559 einen Jakob Kugler (vmtl. in Egnach), der sich "erlösen" liess. 1572 wird sein Fall in Roggwil erwähnt. Vom Fall scheint er sich zumindest nicht freigekauft zu haben.
Könnte dieses "erlösen" evtl. etwas mit einem Wegzug zu tun haben? Aber dies wäre doch eher ungewöhnlich, da Roggwil direkt nebenan liegt und wohl auch zur selben Vogtei gehörte.
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort! Die Seite merke ich mir für die Zukunft.
Der Ausdruck scheint ja leider nicht gerade auf etwas Spezifisches bezogen zu sein. Hättest du eine Idee, was für eine Verpflichtung dies sein könnte? Ich habe 1559 einen Jakob Kugler (vmtl. in Egnach), der sich "erlösen" liess. 1572 wird sein Fall in Roggwil erwähnt. Vom Fall scheint er sich zumindest nicht freigekauft zu haben.
Könnte dieses "erlösen" evtl. etwas mit einem Wegzug zu tun haben? Aber dies wäre doch eher ungewöhnlich, da Roggwil direkt nebenan liegt und wohl auch zur selben Vogtei gehörte.
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
-
Säntis
- Beiträge: 4251
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Erlosung Brief und Siegel
Grüezi Olivier,
"Einnahmen von Fällen" weist auf Todfallabgaben hin.
Der Fall, Todfall oder Leibfall war eine von den Erben eines verstorbenen Lehenbauern dem Grundherrn zu entrichtende Abgabe in Form eines fixierten Anteils am Nachlass.
Bochtella
"Einnahmen von Fällen" weist auf Todfallabgaben hin.
Der Fall, Todfall oder Leibfall war eine von den Erben eines verstorbenen Lehenbauern dem Grundherrn zu entrichtende Abgabe in Form eines fixierten Anteils am Nachlass.
Bochtella
-
Felber
- Beiträge: 1022
- Registriert: Sa 1. Jun 2013, 20:06
- Geschlecht: Männlich
Re: Erlosung Brief und Siegel
Hallo Bochtella
Danke für den Hinweis. Was ein "Fall" ist, war mir schon ungefähr bekannt.
Anscheinend ist diese "Erlosung" aber nicht weiter relevant für meine Forschungen. Ich hätte gedacht, dass dies etwas wie eine Abzugsgebühr bzw. -bewilligung war. Aber da dem nicht so ist, ist der Eintrag leider nicht besonders von Bedeutung.
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
Danke für den Hinweis. Was ein "Fall" ist, war mir schon ungefähr bekannt.
Anscheinend ist diese "Erlosung" aber nicht weiter relevant für meine Forschungen. Ich hätte gedacht, dass dies etwas wie eine Abzugsgebühr bzw. -bewilligung war. Aber da dem nicht so ist, ist der Eintrag leider nicht besonders von Bedeutung.
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
-
Säntis
- Beiträge: 4251
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Erlosung Brief und Siegel
Grüezi Olivier,
würde die Aussagekraft des Eintrages nicht unterschätzen.
Sollte es sich um eine Todfallabgabe handeln, würde der Eintrag das Todesdatum des Verstorbene, offensichtlich aus der zweite Hälfte des 16. Jh., eingrenzen.
• In welchem Jahr wurde von Hans Schär uff dem Teschlenberg wieviel für die erlosung brieff und sigel empfangen?
• Ist der Verstorbene und dessen Verwandtschaftsverhältnis zu Hans Schär bekannt?
Bochtella
würde die Aussagekraft des Eintrages nicht unterschätzen.
Sollte es sich um eine Todfallabgabe handeln, würde der Eintrag das Todesdatum des Verstorbene, offensichtlich aus der zweite Hälfte des 16. Jh., eingrenzen.
• In welchem Jahr wurde von Hans Schär uff dem Teschlenberg wieviel für die erlosung brieff und sigel empfangen?
• Ist der Verstorbene und dessen Verwandtschaftsverhältnis zu Hans Schär bekannt?
Bochtella
-
Felber
- Beiträge: 1022
- Registriert: Sa 1. Jun 2013, 20:06
- Geschlecht: Männlich
Re: Erlosung Brief und Siegel
Guten Tag Bochtella
Den Eintrag von Hans Schär habe ich nur als Beispiel genommen, weil dort noch "empfangen" stand. Ich habe gedacht, dass man diesen Ausdruck so besser verstehen kann, als wenn nur der Ausdruck "Erlosong brief und sÿgel" steht. Der mich interessierende Eintrag war derjenige von Jakob Kugler: Dieser kaufte sich 1559 mit 2 Pfund, 12 Schilling und 6 Denaren "Erlosong brief und sÿgel". 1572 wird sein Fall in Roggwil, Mallisdorf, mit 2 Pfund und 5 Schilling beziffert. Weitere Informationen habe ich zu ihm nicht: die Kirchenbücher beginnen erst später und die Landvogteirechnungen sind leider lückenhaft. Möglicherweise lebte er vorher im benachbarten Egnach, aber dies ist nicht gesichert.
Meine Theorie war es, dass Jakob Kugler sich 1559 "freikaufte" und aus dem Kanton emigrierte. Denn um 1580 taucht ein Johann Kugler aus der Region Arbon mit seiner Schwester Adelheid im Kanton Luzern auf. Es wäre natürlich denkbar, dass der Vater Jakob wohl 1572 starb und seine beiden Kinder danach auswanderten. Zeitlich würde dies auch passen, aber dafür fehlt ein Beweis. Auch möglich, dass es mehrere Jakob Kugler zu dieser Zeit gab, aber mehr weiss ich leider nicht. Aber wenn es nur einen gab, steht die "Erlosung" wohl nicht im Zusammenhang mit der Auswanderung. Oder was meinst du?
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
Den Eintrag von Hans Schär habe ich nur als Beispiel genommen, weil dort noch "empfangen" stand. Ich habe gedacht, dass man diesen Ausdruck so besser verstehen kann, als wenn nur der Ausdruck "Erlosong brief und sÿgel" steht. Der mich interessierende Eintrag war derjenige von Jakob Kugler: Dieser kaufte sich 1559 mit 2 Pfund, 12 Schilling und 6 Denaren "Erlosong brief und sÿgel". 1572 wird sein Fall in Roggwil, Mallisdorf, mit 2 Pfund und 5 Schilling beziffert. Weitere Informationen habe ich zu ihm nicht: die Kirchenbücher beginnen erst später und die Landvogteirechnungen sind leider lückenhaft. Möglicherweise lebte er vorher im benachbarten Egnach, aber dies ist nicht gesichert.
Meine Theorie war es, dass Jakob Kugler sich 1559 "freikaufte" und aus dem Kanton emigrierte. Denn um 1580 taucht ein Johann Kugler aus der Region Arbon mit seiner Schwester Adelheid im Kanton Luzern auf. Es wäre natürlich denkbar, dass der Vater Jakob wohl 1572 starb und seine beiden Kinder danach auswanderten. Zeitlich würde dies auch passen, aber dafür fehlt ein Beweis. Auch möglich, dass es mehrere Jakob Kugler zu dieser Zeit gab, aber mehr weiss ich leider nicht. Aber wenn es nur einen gab, steht die "Erlosung" wohl nicht im Zusammenhang mit der Auswanderung. Oder was meinst du?
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
-
Säntis
- Beiträge: 4251
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Erlosung Brief und Siegel
Grüezi Olivier,
damit zum Eintrag unter den „Einnahmen von Fällen“ in der Landvogteirechnung der Vogtei Arbon von 1559 „Jakob Kugler kaufte sich mit 2 Pfund, 12 Schilling und 6 Denaren "Erlosong brief und sÿgel".
Steht nun im Eintrag „erlosung, Erlosung oder Erlosong“?
Da der Eintrag unter „Einnahmen von Fällen“ steht, dürfte die Spezifizierung „empfangen“ im Beispiel von Hans Schär keinen anderen Sinn ergeben. Grundsätzlich wurden unter „Einnahmen von Fällen“ eingenommene Todfallabgaben aufgeführt.
Entweder waren die genannten Personen die Verstorbenen, oder die genannten Personen leisteten für eine andere verstorbene Person.
Wie lauteten denn die Einträge ohne die Bemerkung "erlosung brief und sÿgel"?
Die Identität des 1572, also 13 Jahre später, genannte Jakob Kugler in Roggwil, Mallisdorf, als Erbringer einer Todfallabgabe von 2 Pfund und 5 Schilling, mit dem 1559 genannten Jakob Kugler, ist eher unwahrscheinlich.
Auf was stützt sich die Hypothese, dass einer der beiden Jakob Kugler möglicherweise vorher im benachbarten Egnach lebte?
Die um 1580 im Kanton Luzern aufscheinenden Geschwister Johann und Adelheid Kugler aus der Region Arbon könnten also vom einen oder anderen der beiden Jakob Kugler abstammen.
Die "Erlosung" bei diesen Einträgen steht klar im Zusammenhang mit geleisteten Todfallabgabe und nicht mit Auswanderungen.
Bochtella
damit zum Eintrag unter den „Einnahmen von Fällen“ in der Landvogteirechnung der Vogtei Arbon von 1559 „Jakob Kugler kaufte sich mit 2 Pfund, 12 Schilling und 6 Denaren "Erlosong brief und sÿgel".
Steht nun im Eintrag „erlosung, Erlosung oder Erlosong“?
Da der Eintrag unter „Einnahmen von Fällen“ steht, dürfte die Spezifizierung „empfangen“ im Beispiel von Hans Schär keinen anderen Sinn ergeben. Grundsätzlich wurden unter „Einnahmen von Fällen“ eingenommene Todfallabgaben aufgeführt.
Entweder waren die genannten Personen die Verstorbenen, oder die genannten Personen leisteten für eine andere verstorbene Person.
Wie lauteten denn die Einträge ohne die Bemerkung "erlosung brief und sÿgel"?
Die Identität des 1572, also 13 Jahre später, genannte Jakob Kugler in Roggwil, Mallisdorf, als Erbringer einer Todfallabgabe von 2 Pfund und 5 Schilling, mit dem 1559 genannten Jakob Kugler, ist eher unwahrscheinlich.
Auf was stützt sich die Hypothese, dass einer der beiden Jakob Kugler möglicherweise vorher im benachbarten Egnach lebte?
Die um 1580 im Kanton Luzern aufscheinenden Geschwister Johann und Adelheid Kugler aus der Region Arbon könnten also vom einen oder anderen der beiden Jakob Kugler abstammen.
Die "Erlosung" bei diesen Einträgen steht klar im Zusammenhang mit geleisteten Todfallabgabe und nicht mit Auswanderungen.
Bochtella
-
Felber
- Beiträge: 1022
- Registriert: Sa 1. Jun 2013, 20:06
- Geschlecht: Männlich
Re: Erlosung Brief und Siegel
Guten Tag Bochtella
In den Einträgen von 1559 steht "erlosong/erlasong", bei 1572 "erlosung". Ich nehme an, dass diese Ausdrücke dasselbe bedeuten.
Die anderen Einträgen bei den Fällen lauten etwa so: "Ingnon von N.N. fal in/zu N."
Entschuldigung für die entstandene Verwirrung: Du hast natürlich völlig recht. Beide Einträge sind unter den Fällen zu finden und somit können die beiden Jakobs selbstverständlich nicht identisch sein. Ich hätte auch die Kopfzeile noch kurz anschauen sollen, dort wäre dies vermerkt gewesen ("Ingenomen an gelltt von felen").
Die Kugler sind laut den Landvogteirechnungen zu Beginn des 16. Jahrhunderts sehr zahlreich in den Höfen bei und um Egnach vertreten, weshalb ich davon ausgehe, dass dieser Jakob Kugler auch ursprünglich von dort her stammte. In Malisdorf gab es laut den Rechnungen ansonsten keine Kugler. Erst 1616 taucht der Fall eines weiteren Jakob Kuglers zu "Agalisdorff" auf. Hier habe ich allerdings nur die Abschrift eines Familienforschers. Aber ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei um "Mallisdorf" handeln müsste. Vom Alter her könnte das durchaus der Bruder von dem ausgewanderten Johann Kugler (* um 1550, + 1618) sein. Aber das muss wohl (vorerst) Spekulation bleiben.
Vielen Dank für deine Hinweise! Jetzt verstehe ich das ganze schon deutlich besser.
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
In den Einträgen von 1559 steht "erlosong/erlasong", bei 1572 "erlosung". Ich nehme an, dass diese Ausdrücke dasselbe bedeuten.
Die anderen Einträgen bei den Fällen lauten etwa so: "Ingnon von N.N. fal in/zu N."
Entschuldigung für die entstandene Verwirrung: Du hast natürlich völlig recht. Beide Einträge sind unter den Fällen zu finden und somit können die beiden Jakobs selbstverständlich nicht identisch sein. Ich hätte auch die Kopfzeile noch kurz anschauen sollen, dort wäre dies vermerkt gewesen ("Ingenomen an gelltt von felen").
Die Kugler sind laut den Landvogteirechnungen zu Beginn des 16. Jahrhunderts sehr zahlreich in den Höfen bei und um Egnach vertreten, weshalb ich davon ausgehe, dass dieser Jakob Kugler auch ursprünglich von dort her stammte. In Malisdorf gab es laut den Rechnungen ansonsten keine Kugler. Erst 1616 taucht der Fall eines weiteren Jakob Kuglers zu "Agalisdorff" auf. Hier habe ich allerdings nur die Abschrift eines Familienforschers. Aber ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei um "Mallisdorf" handeln müsste. Vom Alter her könnte das durchaus der Bruder von dem ausgewanderten Johann Kugler (* um 1550, + 1618) sein. Aber das muss wohl (vorerst) Spekulation bleiben.
Vielen Dank für deine Hinweise! Jetzt verstehe ich das ganze schon deutlich besser.
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
-
Säntis
- Beiträge: 4251
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Erlosung Brief und Siegel
Grüezi Olivier,
denke auch, dass erlasong, erlosong und erlosung dasselbe bedeutet.
Nochmals zur Aussage „Jakob Kugler kaufte sich 1559 mit 2 Pfund, 12 Schilling und 6 Denaren Erlosong brief und sÿgel".
Wie lautet der Originaleintrag?
Bochtella
denke auch, dass erlasong, erlosong und erlosung dasselbe bedeutet.
Nochmals zur Aussage „Jakob Kugler kaufte sich 1559 mit 2 Pfund, 12 Schilling und 6 Denaren Erlosong brief und sÿgel".
Wie lautet der Originaleintrag?
Bochtella
-
Felber
- Beiträge: 1022
- Registriert: Sa 1. Jun 2013, 20:06
- Geschlecht: Männlich
Re: Erlosung Brief und Siegel
Guten Abend Bochtella
Der Eintrag lautet im Original: "[Ingenomen an gellt von felen:] It[e]m von Jackob Kuglers Erlasong brief und sÿgel - ii lb xii s vi d"
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
Der Eintrag lautet im Original: "[Ingenomen an gellt von felen:] It[e]m von Jackob Kuglers Erlasong brief und sÿgel - ii lb xii s vi d"
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
-
Säntis
- Beiträge: 4251
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Erlosung Brief und Siegel
Grüezi Olivier,
zur Definition erlösen und erlosen in Deutsches Rechtswörterbuch.
Unter anderem die Bedeutungen:
• Ein Pfand einlösen.
• Eine Verpflichtung ablösen.
Zur Definition und zu Belegen erlösen und lösen in Schweizerisches Idiotikon.
Ein Unterpfand erlösen = lösen.
Zur Definition und zu Belegen Losig und Losing in Schweizerisches Idiotikon.
Das Losmachen im Sinne von lösen.
Unter anderem die Bedeutungen:
• Der Loskauf eines Pfandobjekts
• Der Loskauf einer Zinsverpflichtung
Damit dürfte im Zusammenhang mit eingenommenen Fällen/Todfallabgaben die Formulierung „Erlasong brief und sÿgel" als Erlösungs- bzw. Ablösungsbrief mit Siegel zu verstehen sein.
Denke abschliessend, dass 1559 in einem Brief mit Siegel der für Jackob Kugler geleistete Fallbetrag von 2 Pfund, 12 Schilling und 6 Denaren bestätigt wurde.
Bochtella
zur Definition erlösen und erlosen in Deutsches Rechtswörterbuch.
Unter anderem die Bedeutungen:
• Ein Pfand einlösen.
• Eine Verpflichtung ablösen.
Zur Definition und zu Belegen erlösen und lösen in Schweizerisches Idiotikon.
Ein Unterpfand erlösen = lösen.
Zur Definition und zu Belegen Losig und Losing in Schweizerisches Idiotikon.
Das Losmachen im Sinne von lösen.
Unter anderem die Bedeutungen:
• Der Loskauf eines Pfandobjekts
• Der Loskauf einer Zinsverpflichtung
Damit dürfte im Zusammenhang mit eingenommenen Fällen/Todfallabgaben die Formulierung „Erlasong brief und sÿgel" als Erlösungs- bzw. Ablösungsbrief mit Siegel zu verstehen sein.
Denke abschliessend, dass 1559 in einem Brief mit Siegel der für Jackob Kugler geleistete Fallbetrag von 2 Pfund, 12 Schilling und 6 Denaren bestätigt wurde.
Bochtella
-
Felber
- Beiträge: 1022
- Registriert: Sa 1. Jun 2013, 20:06
- Geschlecht: Männlich
Re: Erlosung Brief und Siegel
Guten Abend Bochtella
Vielen herzlichen Dank für deine kompetente Hilfe! Damit ist der Eintrag für mich nun klar
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
Vielen herzlichen Dank für deine kompetente Hilfe! Damit ist der Eintrag für mich nun klar
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Felber
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste

