Udel

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Säntis
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Udel

Beitrag von Säntis » Mi 20. Aug 2014, 19:18

Grüezi Lesende,

zur Definition Udel im Historischen Lexikon der Schweiz.

Der deutsche Begriff Udel (althochdeutsch: uodal) bezeichnete ursprünglich den Hausbesitz als Bedingung für das städtische Bürgerrecht (Burgrecht), doch erhielt er sich nur in der Rechtssprache der deutschen Schweiz. Angesichts der vielen Neubürger und Ausbürger im Spätmittelalter trat vermehrt eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Form einer Geldhinterlegung an dessen Stelle, die ebenfalls Udel genannt wurde.

Dazu auch im Thread Berner Udelbücher - bitte Lesehilfe

Bochtella



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