Seite 1 von 1

Kaufschilling

Verfasst: So 20. Mai 2012, 10:46
von hhg
In einem an das Königliche Landgericht adressiertem Protokoll um 1840 in Bayern wird die Ausfelglaßung eines Kaufschillingrechtes beantragt. Dem Kontext nach geht es um die zurückgehaltene Restsumme aus einem Immobilienverkauf, die dem Verkäufer erst nach seiner Wiederansässigkeitsmachung ausbezahlt werden soll. So ganz schlau werde ich aber nicht daraus. Google liefert leider auch keine nähere Erklärung, sondern nur Fundstellen, nach denen die beiden Begriffe wohl nicht nur in Bayern verwendet wurden.

Wer weiss etwas mehr dazu?

Re: Kaufschillingsrecht

Verfasst: Di 3. Mär 2015, 14:20
von Säntis
Grüezi hhg,

zur Definition und zu Belegen Kaufschilling in Deutsches Rechtswörterbuch.
Die drei wichtigsten Definitionen sind:
• Die den Verkäufer als Empfänger zur Gegenleistung verpflichtende Arre, Daraufgabe.
• Kaufpreis.
• Handänderungsgebühr bei Grundstücksverkauf.

Bochtella