Kaufschilling
Verfasst: So 20. Mai 2012, 10:46
In einem an das Königliche Landgericht adressiertem Protokoll um 1840 in Bayern wird die Ausfelglaßung eines Kaufschillingrechtes beantragt. Dem Kontext nach geht es um die zurückgehaltene Restsumme aus einem Immobilienverkauf, die dem Verkäufer erst nach seiner Wiederansässigkeitsmachung ausbezahlt werden soll. So ganz schlau werde ich aber nicht daraus. Google liefert leider auch keine nähere Erklärung, sondern nur Fundstellen, nach denen die beiden Begriffe wohl nicht nur in Bayern verwendet wurden.
Wer weiss etwas mehr dazu?
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