Kaufschilling

Begriffsbestimmungen - Definitions
Begriffsbestimmungen - Definitions
Antworten
hhg
Supporter2023
Beiträge: 1352
Registriert: Di 24. Mär 2009, 14:43
Geschlecht: Männlich

Kaufschilling

Beitrag von hhg » So 20. Mai 2012, 10:46

In einem an das Königliche Landgericht adressiertem Protokoll um 1840 in Bayern wird die Ausfelglaßung eines Kaufschillingrechtes beantragt. Dem Kontext nach geht es um die zurückgehaltene Restsumme aus einem Immobilienverkauf, die dem Verkäufer erst nach seiner Wiederansässigkeitsmachung ausbezahlt werden soll. So ganz schlau werde ich aber nicht daraus. Google liefert leider auch keine nähere Erklärung, sondern nur Fundstellen, nach denen die beiden Begriffe wohl nicht nur in Bayern verwendet wurden.

Wer weiss etwas mehr dazu?



Säntis
Beiträge: 4250
Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schaffhausen, Schweiz

Re: Kaufschillingsrecht

Beitrag von Säntis » Di 3. Mär 2015, 14:20

Grüezi hhg,

zur Definition und zu Belegen Kaufschilling in Deutsches Rechtswörterbuch.
Die drei wichtigsten Definitionen sind:
• Die den Verkäufer als Empfänger zur Gegenleistung verpflichtende Arre, Daraufgabe.
• Kaufpreis.
• Handänderungsgebühr bei Grundstücksverkauf.

Bochtella



Antworten

Zurück zu „Glossar - Glossaire - Glossary“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste