Satzung einer Morgengabe

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Harry
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Satzung einer Morgengabe

Beitrag von Harry » Do 7. Jan 2016, 13:35

Hallo in die Runde,
bei H. A. v. Roten (Türme u. Dorfadel im Oberwallis, S. 107) fand ich folgende Textstelle: "5. Thomas [de Torbio], vermählt mit Salomea Venech aus Saas, der er 1301 Satzung für ihre Morgengabe von 16 Pfund gab. ..."
Wie muss ich das verstehen? Er gab Ihr Satzung (= Quittung??) für ihre Morgengabe (an ihn?)
I. d. R. wurde die Morgengabe doch vom Bräutigam an die Braut gegeben? - oder habe ich das Wort Satzung falsch interpretiert?
Wenn er ihr Satzung (= Quittung?) gibt, ist dann davon auszugehen, dass die Eheschließung realtiv kurz vor (oder gar in) 1301 erfolgte?
Lt. Wikipedia kann die Morgengabe auch umgekehrt erfolgen - aber auch schon 1301 im Wallis?
Bin gespannt auf eure Antworten. - Danke!


Gruß
Harry

Säntis
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Re: Satzung einer Morgengabe, 1301, Wallis

Beitrag von Säntis » Do 7. Jan 2016, 23:17

Grüezi Harry,

die gleiche Anfrage von hvenitz/Herbert findet sich auch im forum.genealogy.net vom 10.12.2015.

Zur Definition und zu Belegen Satzung in Deutsches Rechtswörterbuch.
Unter anderem die Bedeutungen:
III) Einzelvertrag; z. B. Einkindschaftsvertrag, letztwillige Verfügung.
IV) Verpfändung, Versetzen eines Gutes; das daraus erwachsende Pfandrecht; das gepfändete Gut.

Zur Definition und zu Belegen Morgengabe in Deutsches Rechtswörterbuch.
Ehebezogene Zuwendung zwischen Mann und Frau, Gabe (II 1), die je nach Rechtssystem in Funktion, Gegenstand und Übereignungsformen unterschiedlich sein kann; in der Regel war die Morgengabe bei der Heirat ein Geschenk des Mannes an die Frau, sie konnte aber auch ein Geschenk der (verwitweten) Frau an den (zweiten) Mann oder eine gegenseitige Gabe bezeichnen; die Morgengabe konnte am Morgen nach der Hochzeit überreicht werden, es konnte sich aber auch um eine Zuwendung handeln, die bei der Eheschliessung vorgenommen wurde oder die zu diesem Zeitpunkt nur versprochen wurde für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden (s. dazu Morgengabe I 3); als Zuwendung eines Ehemannes an seine Frau zu deren freier Verfügung konnte die Morgengabe insofern eine Sonderstellung einnehmen, als sie bei Vorversterben des Mannes nicht zum Nachlass gehörte, sondern wesentlicher Bestandteil der Witwenversorgung wurde.

Zur Definition Morgengabe in Historisches Lexikon der Schweiz, Die Heiratsgaben.
Bei der Morgengabe handelt es sich um das Geschenk, das der Ehemann seiner Frau am Morgen nach der Hochzeit machte.

Zur Definition Morgengabe bei Wikipedia.
Morgengabe ist eine in Bezug auf die Ehe vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut, manchmal aber auch eine Zuwendung der (verwitweten) Frau an den zweiten Ehemann oder eine gegenseitige Gabe der beiden Eheleute. Die Morgengabe war im traditionellen deutschen Recht von Bedeutung und ist es heute noch in islamischen Rechtsordnungen.
Die Morgengabe war nach traditionellem deutschem Recht ein Geschenk des Mannes an die Ehefrau.

Wahrscheinlich gab 1301 der Ehemann seiner Ehefrau ein Pfand für die ihr versprochene Morgengabe von 16 Pfund.
Bei dieser Annahme könnte die Eheschliessung kurz darnach, d. h. auch 1301, aber ebenso gut einige Zeit zuvor geschlossen worden sein.

Bochtella



Harry
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Re: Satzung einer Morgengabe, 1301, Wallis

Beitrag von Harry » So 10. Jan 2016, 11:46

Hallo Bochtella,

vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme! - Auf die Gabe eines Pfandes wäre ich bei dem Begriff "Satzung" nicht gekommen. Ich kann dies aber jetzt nachvollziehen: Der Bräutigam versprach eine Morgengabe in Höhe von 16 Pfund, war augenblicklich nicht "flüssig" und gab ihr fürs erste als Pfand einen Sachwert. Dies wurde vertraglich fixiert.
Danke!


Gruß
Harry

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Re: Satzung einer Morgengabe, 1301, Wallis

Beitrag von Säntis » So 10. Jan 2016, 12:36

Grüezi Harry,

denke abschliessend, dass 1301 der Bräutigam seiner Braut eine Morgengabe von 16 Pfund schriftlich versprochen hatte.

Denkbar wäre auch, dass der Bräutigam seiner Braut eine Morgengabe von 16 Pfund lediglich für den Fall seines Vorversterbens schriftlich versprochen hatte. Bei dieser Variante würde der Einsatz eines Pfandes noch mehr Sinn machen.

Bochtella



Harry
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Re: Satzung einer Morgengabe

Beitrag von Harry » Mo 11. Jan 2016, 10:45

Hallo Bochtella,

vielen Dank für diese neue Deutung. Macht Sinn; ist stimmig! - Letzendlich werden wir nie wissen, wie es wirklich war. Aber gut zu wissen, wie es gewesen sein könnte. - In diesem Sinne alles Gute. - Danke.


Gruß
Harry

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