Grüezi Lesende,
zur Definition Häusler bei Wikipedia.
Als Häusler (auch Häuselmann, Eigenkätner, Kathenleute, Büdner bzw. Bödner, Brinksitzer, Instleute, obd. Pointler oder Söldner, amtsdeutsch Kolonisten oder Kleinstellenbesitzer) bezeichnete man früher Kleinstbauern mit eigenem Haus, aber nur wenig Grundbesitz. Das Wort kommt von mittelhochdeutsch hiuseler zu ‚Haus‘.
Die aus dem Feudalismus stammende Bezeichnung Häusler kennzeichnet die Besitzer kleinster Anwesen. Es waren Dorfbewohner, die ein kleines Haus und dazu kein oder nur wenig eigenes Land besassen (unter 10 Joch Feld, also weniger als ein Viertelbauer) sowie nur über wenig oder gar kein Vieh, insbesondere kein Pferd oder einen Arbeitsochsen verfügten.
Häusler traten in grösserer Zahl ab dem 16. Jahrhundert auf. Die dörfliche Gemarkung war zu dieser Zeit bereits weitgehend unter Hufnern und Gärtnern aufgeteilt. Für die Häusler blieben so oft nur Erwerbsmöglichkeiten als Kleinhandwerker, Dienstboten, Tagelöhner, Schulmeister oder Hirten übrig. Trotzdem bedeutete für sie der Hauserwerb einen sozialen Aufstieg innerhalb des Dorfes.
Zur Definition Tauner im Historischen Lexikon der Schweiz.
Die Tauner waren kleinbäuerliche Angehörige der Ländlichen Gesellschaft, die nur wenig Land, meist ein paar Ziegen und im Gegensatz zu den Bauern oft kein Zugvieh besassen. Die grundherrlichen Frondienste und die genossenschaftlichen Arbeiten leisteten sie mit der Hacke.
Der Begriff in seiner unterschiedlichen zeitgenössischen Ausprägung geht auf tagwan bzw. tagwen zurück, d.h. den Tagesverdienst und das im Frondienst verrichtete Tagewerk (Flächenmass). In den Quellen werden jene Personen als Tauner bezeichnet, die nicht genügend Land zur Selbstversorgung besassen und deshalb auf einen Zusatzerwerb als Taglöhner angewiesen waren.
Zu Häusler auch im Thread Hilfe für Lektüre (Geburtsurkunde 1848).
Bochtella
Gärtner / Halbbauer / Häusler / Keischler / Söldner / Tauner
Begriffsbestimmungen - Definitions
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Säntis
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Re: Häusler / Tauner
Grüezi Lesende,
zur Definition und zu Belegen Häusler in Deutsches Rechtswörterbuch.
Unter anderem ein Dorfbewohner, der ein Haus ohne oder mit nur wenig Feld besitzt.
Weiterführende Links zum vergleichbaren Büdner und Hüttner.
Zur Definition und zu Belegen Gärtner in Deutsches Rechtswörterbuch.
Unter anderem ein Halbbauer, Klasse zwischen Bauer und Häusler, der nur einen Garten beim Haus hatte und vor der Ablösung der Grundherrschaft zu Zins und Handdienst verpflichtet war, wofür er ein bestimmtes Mass an Getreide usw. bekamen.
Zur Definition und zu Belegen Kater, Köter und Kötter in Deutschen Rechtswörterbuch.
Hintersässiger Kleinbauer, Besitzer einer Kate, der nur teilweise an der Nutzung des Gemeindelandes beteiligt und zu Hand-, später mitunter auch zu Spanndiensten verpflichtet ist.
Weiterführender Link zum teilweise vergleichbaren Inste.
Zur Definition und zu Belegen Kossat, Kossäte, Kotsass, Kossater und Kossatner in Deutschen Rechtswörterbuch.
Der auf einem Kossatenhof sitzende Gärtner, Häusler, Kater, aber auch Kleinbauer.
Zur Definition und zu Belegen Keischler und Keuschler in Deutschen Rechtswörterbuch.
Besitzer einer Keische oder Keusche, meist Tagwerker.
In Österreich (Steiermark/Kärnten) kleines Bauernhaus mit 1/2 Hufe oder weniger Grundbesitz.
Zur Definition Halbbauer und Keuschler bei Wikipedia.
Als Halbbauer wurde im Mittelalter und bis in die Neuzeit der Besitzer oder Lehnsnehmer eines Gehöfts bezeichnet, der eine Ackerfläche von etwa einer halben Hube zur Verfügung hatte.
Mit diesem Ertragsmass, das je nach Region einem Flächenmass von fünf bis zwölf Hektar entsprach, konnte eine Familie knapp durchkommen und musste etwa die Hälfte ihrer Arbeitskraft dafür einsetzen. Für die verbleibende Arbeitszeit verdingte sie sich häufig bei grösseren Bauern (Ganzbauer, Huber) oder bei der Grundherrschaft.
Noch kleinere Landwirtschaften wurden im süddeutschen Sprachraum folgendermassen genannt:
• Herberge (unter ½ Hube) mit Schaf oder Ziege statt Grossvieh.
• Viertelbauer (¼ bis ½ Hube), immer zusätzlicher Nebenerwerb.
• Kleinhäusler (unter ¼ Hube). Der Bewohner einer solchen Keusche verdingte sich z. B. als Knecht und durfte nicht in den Bauernstand einheiraten.
• Zulehner, wenn die bewirtschafteten Grundstücke kein Gebäude hatten.
Viele dieser Bezeichnungen lauten in Norddeutschland teilweise anders.
In Österreich wird ein kleines Bauernhaus mit kleiner landwirtschaftlich genutzter Grundfläche auch als Keusche, der Bewohner als Keuschler bezeichnet.
Zur Definition und zu Belegen Halbbauer in Deutschen Rechtswörterbuch.
Pächter um die Hälfte des Ertrages oder Bauer, dessen Wirtschaft halbe Grösse hat.
Weiterführender Link zum vergleichbaren Halfe, einem Pächter um die Hälfte des Ertrages.
Zur Definition Söldner bei Wikipedia.
In Bayern und Österreich ein Kleinbauer oder Häusler mit einer Sölde, Selde, häufig auch Gütel oder Gütl genannt, die kleiner war wie das Grundstück eines Viertelbauern. Ein Söldner besass manchmal auch etwas Vieh. Da er davon allein in der Regel nicht leben konnte, musste er sich als Tagelöhner oder Handwerker zusätzlichen Sold hinzuverdienen.
Bochtella
zur Definition und zu Belegen Häusler in Deutsches Rechtswörterbuch.
Unter anderem ein Dorfbewohner, der ein Haus ohne oder mit nur wenig Feld besitzt.
Weiterführende Links zum vergleichbaren Büdner und Hüttner.
Zur Definition und zu Belegen Gärtner in Deutsches Rechtswörterbuch.
Unter anderem ein Halbbauer, Klasse zwischen Bauer und Häusler, der nur einen Garten beim Haus hatte und vor der Ablösung der Grundherrschaft zu Zins und Handdienst verpflichtet war, wofür er ein bestimmtes Mass an Getreide usw. bekamen.
Zur Definition und zu Belegen Kater, Köter und Kötter in Deutschen Rechtswörterbuch.
Hintersässiger Kleinbauer, Besitzer einer Kate, der nur teilweise an der Nutzung des Gemeindelandes beteiligt und zu Hand-, später mitunter auch zu Spanndiensten verpflichtet ist.
Weiterführender Link zum teilweise vergleichbaren Inste.
Zur Definition und zu Belegen Kossat, Kossäte, Kotsass, Kossater und Kossatner in Deutschen Rechtswörterbuch.
Der auf einem Kossatenhof sitzende Gärtner, Häusler, Kater, aber auch Kleinbauer.
Zur Definition und zu Belegen Keischler und Keuschler in Deutschen Rechtswörterbuch.
Besitzer einer Keische oder Keusche, meist Tagwerker.
In Österreich (Steiermark/Kärnten) kleines Bauernhaus mit 1/2 Hufe oder weniger Grundbesitz.
Zur Definition Halbbauer und Keuschler bei Wikipedia.
Als Halbbauer wurde im Mittelalter und bis in die Neuzeit der Besitzer oder Lehnsnehmer eines Gehöfts bezeichnet, der eine Ackerfläche von etwa einer halben Hube zur Verfügung hatte.
Mit diesem Ertragsmass, das je nach Region einem Flächenmass von fünf bis zwölf Hektar entsprach, konnte eine Familie knapp durchkommen und musste etwa die Hälfte ihrer Arbeitskraft dafür einsetzen. Für die verbleibende Arbeitszeit verdingte sie sich häufig bei grösseren Bauern (Ganzbauer, Huber) oder bei der Grundherrschaft.
Noch kleinere Landwirtschaften wurden im süddeutschen Sprachraum folgendermassen genannt:
• Herberge (unter ½ Hube) mit Schaf oder Ziege statt Grossvieh.
• Viertelbauer (¼ bis ½ Hube), immer zusätzlicher Nebenerwerb.
• Kleinhäusler (unter ¼ Hube). Der Bewohner einer solchen Keusche verdingte sich z. B. als Knecht und durfte nicht in den Bauernstand einheiraten.
• Zulehner, wenn die bewirtschafteten Grundstücke kein Gebäude hatten.
Viele dieser Bezeichnungen lauten in Norddeutschland teilweise anders.
In Österreich wird ein kleines Bauernhaus mit kleiner landwirtschaftlich genutzter Grundfläche auch als Keusche, der Bewohner als Keuschler bezeichnet.
Zur Definition und zu Belegen Halbbauer in Deutschen Rechtswörterbuch.
Pächter um die Hälfte des Ertrages oder Bauer, dessen Wirtschaft halbe Grösse hat.
Weiterführender Link zum vergleichbaren Halfe, einem Pächter um die Hälfte des Ertrages.
Zur Definition Söldner bei Wikipedia.
In Bayern und Österreich ein Kleinbauer oder Häusler mit einer Sölde, Selde, häufig auch Gütel oder Gütl genannt, die kleiner war wie das Grundstück eines Viertelbauern. Ein Söldner besass manchmal auch etwas Vieh. Da er davon allein in der Regel nicht leben konnte, musste er sich als Tagelöhner oder Handwerker zusätzlichen Sold hinzuverdienen.
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