Heimatort / Bürgerort

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Nico
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Heimatort / Bürgerort

Beitrag von Nico » So 13. Apr 2014, 15:55

Der Heimatort (auch Bürgerort) steht bei den Schweizern nach wie vor auf jedem Personalausweis!
Endstanden ist dieses Heimat- resp. Bürgerrecht im 16. bis 17. Jh. aus den Bemühungen, vagabundierende Arme und Bettler in ihre ursprünglichen Heimatgemeinden zurück zu schicken.
Die Heimatgemeinden wurden dazu verpflichtet, ihre weggezogenen Bürger im Notfall wieder aufzunehmen und zu versorgen.
Diese Funktion hat das Bürgerrecht aber heute verloren, jetzt sind die Wohngemeinden für die soziale Unterstützung zuständig.
Dank dieses Heimatortes weiß man in der Regel sehr schnell, wo die Vorfahren um 1600 ihren Wohnsitz hatten.
Im Online-Familiennamenbuch kann man die entsprechenden Bürgerorte rasch finden, allerdings sind abgegangene und weggezogene Familien dort oft nicht mehr zu finden, es werden nur heute noch existierende Familiennamen und Bürgerorte aufgelistet.



Wolf
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Re: Heimatort - Bürgerort (in der Schweiz)

Beitrag von Wolf » So 13. Apr 2014, 17:14

Auch wenn in anderen Threads in diesem Forum oder auf verlinkten Seiten eigentlich Alles schon beschrieben ist, kommt es nach meiner Erfahrung beim Familiennamenbuch der Schweiz (FNBS) immer wieder zu Missverständnissen. Ich erlaube mir deshalb, hier einige wichtige Punkte nochmals zusammenzufassen:

1) Das FNBS enthält (wie der Titel suggeriert) nur Angaben zu Familiennamen und den Orten, in denen diese Familien Bürger sind ... keine Angaben zu Einzelpersonen.

2) Das FNBS enthält die Bürgerorte zum Zeitpunkt der Erfassung. Wenn eine Linie zu diesem Zeitpunkt mit diesem Bürgerort erloschen war, taucht sie nicht mehr auf.

3) Es haben zweimal Erfassungen für das FNBS stattgefunden: um 1935 sowie 1962.
1935: als Buch publiziert 1940 - nicht online verfügbar - enthält dementsprechend auch einige Familien, die zwischen 1935 und 1962 erloschen sind.
1962: erstmals 1968/71, dann 1989 als Buch publiziert. Die Online-Ausgabe basiert auf der Buchausgabe von 1989.

4) Schon seit Langem, aber in den letzten Jahrzehnten zunehmend, sind (zur Vereinfachung der Administration) Zivilstandsämter zusammengelegt und die Aufgaben der Ortsbürgergemeinden den politischen Gemeinden übertragen worden - mit Auswirkungen auf den Bürgerort. Um nur zwei Beispiele zu nennen:
- Wer 1962 noch Bürger von Weisstannen war, ist heute Bürger von Mels (beides Kanton St.Gallen).
- Umliegende politische Gemeinden (wie Tablat SG) wurden 1918 zur politischen Gemeinde St.Gallen eingemeindet - die separaten Ortsbürgergemeinden blieben aber bestehen: wer 1962 (bzw. 1918) Bürger von Tablat SG war, ist es auch heute noch. Weitere Beispiele siehe Fusionen von Ortsbürgergemeinden und das Familiennamenbuch.

Da sich die Diskussionen in diesem Forum ja fast ausschliesslich um die Zeit vor 1962 drehen, sollten immer die 1962 gültigen Bürgerorte (entsprechend der Online-Ausgabe) im Titel angegeben werden.

5) Bei einer derart umfangreichen Datensammlung wie dem FNBS ist es unvermeidlich, dass sich auch ein paar Fehler eingeschlichen haben - siehe Korrekturen am Familiennamenbuch.

6) Wie bei fast allen Themen ist die Sache mit dem Bürgerort (Ortsbürgerrecht) bei genauerem Hinsehen nicht so einfach wie auf den ersten Blick. In einigen Regionen, speziell in den grossen Städten, geht das Ortsbürgerrecht bis ins Spätmittelalter zurück. Flächendeckend wurde es in der Schweiz erst um 1800 eingeführt (da hatte Napoleon seine Finger im Spiel) - die endgültige Umsetzung hat in einigen Ortschaften aber bis um 1850 gedauert: wegen der Verpflichtungen der Ortsbürgergemeinde für ihre Bürger (das war sozusagen die damalige Sozialversicherung) haben sich manche Gemeinden jahrzehntelang mit Prozessen dagegen gewehrt, armen Einwohnern oder Umherziehenden das Bürgerrecht zuzugestehen. In mehreren Regionen gab es aber vor 1800 auch andere Formen - z.B. das allgemeine "Gotteshausmannsrecht" in den Gebieten unter der Herrschaft des Fürstabtes von St.Gallen ... erst 1798 wurde hier das spezifische Ortsbürgerrecht eingeführt. Insofern ist das "a" im FNBS (= Bürger seit vor 1800) tw. mit Vorsicht zu geniessen: aber auch wenn die Familie vor 1800 dieses (noch gar nicht existierende) Ortsbürgerrecht natürlich gar nicht besass, hat sie mit grosser Wahrscheinlichkeit dort gelebt - durch die Bestimmungen des Landesherren war es ja nicht so einfach, wegzuziehen.

Wer sich weiter mit der Problematik beschäftigen möchte, ist eingeladen, sich am Thread Wie wurden die Heimatorte festgelegt? zu beteiligen.


Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
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Säntis
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Re: Heimatort - Bürgerort

Beitrag von Säntis » Mo 18. Aug 2014, 11:13

Zuletzt geändert von Säntis am Mo 18. Aug 2014, 22:16, insgesamt 2-mal geändert.



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Re: Heimatort - Bürgerort

Beitrag von Säntis » Mi 20. Aug 2014, 09:46

Grüezi Lesende,

zum Schweizer Bürgerrecht auch unter Schweizer Familienforschung auf dem Internet.

Bochtella



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Re: Heimatort - Bürgerort

Beitrag von Säntis » Fr 12. Sep 2014, 11:16

Grüezi Lesende,

als Ergänzung zu Mehrfach-Bürgerorten der Thread Hanhart von Winterthur ZH.

Bochtella



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