Mundschin von Bubendorf BL
Moderator: Wolf
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Picea abies
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Mundschin von Bubendorf BL
Als Einstieg die erste fassbare Familie (Stammeltern) in den KB von Bubendorf. Die Daten sind nicht komplett, d.h. von einigen der Kinder werden sich noch Ehedaten finden lassen (das Sterberegister beginnt erst 1795):
Mundschin Erhard, "von pferttnen by telsperg" (deutsch Pferdmund, das heutige Vermes JU), seit 1622 von Bubendorf, wohnte dort neben dem Pfarrhaus (der Pfr. bez. ihn als vicinus meus)
1. oo Liestal 18.3.1617 mit Leupin Verena, von Bubendorf, get. 29.10.1592
2. oo 3.12.1621 mit Meuri Anna, von Bubendorf, get. 4.5.1600
3. oo 18.1.1631 mit Grimm Maria, von Reigoldswil, * wohl kurz vor 1607 (KB-Beginn)
Sohn 1. oo:
Johannes, get. 28.3.1618
Kinder 2. oo:
Chrischona, get. 22.9.1622, oo 2.8.1653 mit Bürgin Hans, von Bubendorf
Georgius, get. 7.12.1623, oo 10.10.1653 mit Meier Catharina, von Bubendorf (ab Arxhof)
Anna, get. 27.2.1625, oo 18.10.1653 mit Meuri Heinrich, von Bubendorf
Magdalena, get. 22.10.1626, oo 8.1.1650 mit Rudin Jacob, von Bubendorf
Jacobus, get. 24.8.1628
Kinder 3. oo:
Ursula, get. 21.10.1632
Barbara, get. 23.2.1634, oo 26.4.1664 mit Rudin Wernhard, von Bubendorf
Eva, get. 14.7.1635
Heinricus, get. 7.5.1637
Johannes, get. 1.10.1638, 1. oo 2.11.1669 mit Meuri Anna, von Bubendorf; 2. oo 17.1.1671 mit Bussinger Barbara, von Ormalingen
Verena, get. 1.3.1640
Elsbeth, get. 1.5.1642
Agatha, get. 15.10.1643
Viel Vergnügen beim "Anschluss-Finden", mfG Werner
Mundschin Erhard, "von pferttnen by telsperg" (deutsch Pferdmund, das heutige Vermes JU), seit 1622 von Bubendorf, wohnte dort neben dem Pfarrhaus (der Pfr. bez. ihn als vicinus meus)
1. oo Liestal 18.3.1617 mit Leupin Verena, von Bubendorf, get. 29.10.1592
2. oo 3.12.1621 mit Meuri Anna, von Bubendorf, get. 4.5.1600
3. oo 18.1.1631 mit Grimm Maria, von Reigoldswil, * wohl kurz vor 1607 (KB-Beginn)
Sohn 1. oo:
Johannes, get. 28.3.1618
Kinder 2. oo:
Chrischona, get. 22.9.1622, oo 2.8.1653 mit Bürgin Hans, von Bubendorf
Georgius, get. 7.12.1623, oo 10.10.1653 mit Meier Catharina, von Bubendorf (ab Arxhof)
Anna, get. 27.2.1625, oo 18.10.1653 mit Meuri Heinrich, von Bubendorf
Magdalena, get. 22.10.1626, oo 8.1.1650 mit Rudin Jacob, von Bubendorf
Jacobus, get. 24.8.1628
Kinder 3. oo:
Ursula, get. 21.10.1632
Barbara, get. 23.2.1634, oo 26.4.1664 mit Rudin Wernhard, von Bubendorf
Eva, get. 14.7.1635
Heinricus, get. 7.5.1637
Johannes, get. 1.10.1638, 1. oo 2.11.1669 mit Meuri Anna, von Bubendorf; 2. oo 17.1.1671 mit Bussinger Barbara, von Ormalingen
Verena, get. 1.3.1640
Elsbeth, get. 1.5.1642
Agatha, get. 15.10.1643
Viel Vergnügen beim "Anschluss-Finden", mfG Werner
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Peter.D
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Re: Mundschin von Bubendorf BL
Hallo Werner
Damit kam der Stamm-Mundschin aus dem katholischen Fürstbistum. Hast du einen Hinweis gesehen, dass er sich reformiert taufen liess? Oder waren seine Vorfahren eventuell sogar Wiedertäufer, die sich in jener Gegend vergleichsweise ungestört ansiedeln konnten, sofern sie auf hochgelegenen und abgeschiedenen Höfen wirkten. Ist eventuell auch sein Beruf angegeben?
Peter
Damit kam der Stamm-Mundschin aus dem katholischen Fürstbistum. Hast du einen Hinweis gesehen, dass er sich reformiert taufen liess? Oder waren seine Vorfahren eventuell sogar Wiedertäufer, die sich in jener Gegend vergleichsweise ungestört ansiedeln konnten, sofern sie auf hochgelegenen und abgeschiedenen Höfen wirkten. Ist eventuell auch sein Beruf angegeben?
Peter
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doris rieder
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Re: Mundschin von Bubendorf BL
Hier noch Zugriff auf Mundschin-Daten (es dauert ein Weilchen, bis auf Mundschin gesprungen wird).
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Picea abies
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Re: Mundschin von Bubendorf BL
Hast du einen Hinweis gesehen, dass er sich reformiert taufen liess? Oder waren seine Vorfahren eventuell sogar Wiedertäufer,
Hallo Peter
Zu Deinen ob. Fragen: Beide Fragen kann ich mit Nein beantworten. Bis etwa 1700 (man behafte mich nicht a.d. Jahreszahl) war die Toleranz im alten Basel so gross, dass man offenbar über eine katholische Herkunft hinweg sah. Es gibt dutzende Fälle in welchen Zuzüger/-innen aus sicher katholischer Gegend problemlos verheiratet wurden. Erst rund 100 Jahre nach dem Mundschin-Zuzug finde ich den ersten Fall eines Katholiken aus Wegenstetten AG der, bevor er eine Baselbieterin heiraten durfte, den reformierten Religionsunterricht besuchen musste. Nochmals getauft, resp. als Erwachsener reformiert getauft, wurde auch er nicht. Konvertieren reichte.
Wiedertäufer möchte ich ausschliessen, es gibt kein Hinweis dazu, alle Kinder wurden wohl umgehend nach der Geburt in Bubendorf getauft und der Pfarrer hätte ihn wohl, bei einem diesbez. Verdacht, nicht beinahe liebevoll als "vicinus meus" bezeichnet (was er nur bei E.M. ins KB schrieb, obwohl er sicher noch andere Nachbaren hatte deren Kinder er taufte).
Ach ja, leider keine Berufsangabe (sonst hätte ich sie genant).
MfG Werner
Hallo Peter
Zu Deinen ob. Fragen: Beide Fragen kann ich mit Nein beantworten. Bis etwa 1700 (man behafte mich nicht a.d. Jahreszahl) war die Toleranz im alten Basel so gross, dass man offenbar über eine katholische Herkunft hinweg sah. Es gibt dutzende Fälle in welchen Zuzüger/-innen aus sicher katholischer Gegend problemlos verheiratet wurden. Erst rund 100 Jahre nach dem Mundschin-Zuzug finde ich den ersten Fall eines Katholiken aus Wegenstetten AG der, bevor er eine Baselbieterin heiraten durfte, den reformierten Religionsunterricht besuchen musste. Nochmals getauft, resp. als Erwachsener reformiert getauft, wurde auch er nicht. Konvertieren reichte.
Wiedertäufer möchte ich ausschliessen, es gibt kein Hinweis dazu, alle Kinder wurden wohl umgehend nach der Geburt in Bubendorf getauft und der Pfarrer hätte ihn wohl, bei einem diesbez. Verdacht, nicht beinahe liebevoll als "vicinus meus" bezeichnet (was er nur bei E.M. ins KB schrieb, obwohl er sicher noch andere Nachbaren hatte deren Kinder er taufte).
Ach ja, leider keine Berufsangabe (sonst hätte ich sie genant).
MfG Werner
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Peter.D
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Re: Mundschin von Bubendorf BL
Vielen Dank, Werner, für deine ergänzenden Angaben.
Die Basler Ehegerichtsordnung liess nur Ehen zwischen Evangelisch-Reformierten zu, nicht einmal Lutheraner durften in Basel heiraten, ohne die Konfession zu wechseln, geschweige denn Katholiken. Ich hätte daher mindestens eine Bewilligung des Ehegerichts erwartet, aber die hätte der Pfarrer mit grosser Sicherheit erwähnt (entweder mit explizitem Hinweis oder mit der Floskel 'auf Recht hin' etc.). Vielleicht hat der Ur-Mundwiler aber bereits vorher konvertiert. Ich werde jedenfalls bei meinem nächsten Besuch im StABS noch in die Protokolle des Ehegerichts schauen.
Peter
Die Basler Ehegerichtsordnung liess nur Ehen zwischen Evangelisch-Reformierten zu, nicht einmal Lutheraner durften in Basel heiraten, ohne die Konfession zu wechseln, geschweige denn Katholiken. Ich hätte daher mindestens eine Bewilligung des Ehegerichts erwartet, aber die hätte der Pfarrer mit grosser Sicherheit erwähnt (entweder mit explizitem Hinweis oder mit der Floskel 'auf Recht hin' etc.). Vielleicht hat der Ur-Mundwiler aber bereits vorher konvertiert. Ich werde jedenfalls bei meinem nächsten Besuch im StABS noch in die Protokolle des Ehegerichts schauen.
Peter
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Picea abies
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Re: Mundschin von Bubendorf BL
Peter, da freue ich mich auf eine allfällige Rückmeldung bez. Protokolle Ehegericht.
Wiederum nur Handgelenk x Pi würde ich meinen, dass Anmerkungen wie: mit Bewilligung UGHH, auf Recht hin etc. erst ab 1690/1700 in den KB des Baselbiets zu finden sind (und ich arbeite mit nahezu allen KB wegen meiner Ahnenliste).
Werner
Wiederum nur Handgelenk x Pi würde ich meinen, dass Anmerkungen wie: mit Bewilligung UGHH, auf Recht hin etc. erst ab 1690/1700 in den KB des Baselbiets zu finden sind (und ich arbeite mit nahezu allen KB wegen meiner Ahnenliste).
Werner
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Picea abies
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Re: Mundschin von Bubendorf BL
Hallo Peter
hier ein Beispiel für die fehlende Bewilligung um zu taufen (oder der Pfr. hat dies einfach nicht festgehalten. Ich meine eher, dass sich einige davon sagten: Basel ist weit weg, ich mach was ich will, meine KB sieht eh keiner an)?!
Frenkendorf get. 2.3.1770 Anna Maria, Par. Urs Fricker und Anna Maria Rutschin
vagabundi romanae confessionis
(Gehört zwar nicht zu Mundschin, aber zum hier angeschnittenen Thema Bewilligung. Die Chefs werden wohl entscheiden, ob dies separat eröffnet werden soll).
Werner
hier ein Beispiel für die fehlende Bewilligung um zu taufen (oder der Pfr. hat dies einfach nicht festgehalten. Ich meine eher, dass sich einige davon sagten: Basel ist weit weg, ich mach was ich will, meine KB sieht eh keiner an)?!
Frenkendorf get. 2.3.1770 Anna Maria, Par. Urs Fricker und Anna Maria Rutschin
vagabundi romanae confessionis
(Gehört zwar nicht zu Mundschin, aber zum hier angeschnittenen Thema Bewilligung. Die Chefs werden wohl entscheiden, ob dies separat eröffnet werden soll).
Werner
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Wolf
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Re: Mundschin von Bubendorf BL
Das kopiere ich einfach und mache ich einen Zufallsfund drausPicea abies hat geschrieben:Gehört zwar nicht zu Mundschin, aber zum hier angeschnittenen Thema Bewilligung. Die Chefs werden wohl entscheiden, ob dies separat eröffnet werden soll.
Werner
Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher
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Peter.D
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Re: Mundschin von Bubendorf BL
Bei den Taufen verlangte im Gegensatz zu den Trauungen weder die Ehegerichtsordnung noch sonst eine mir bekannte Weisung, dass die Eltern evangelisch-reformiert sein mussten.
Tatsächlich wurden auch in der Stadt Basel, insbesondere in der Kirche des Spitals, zahlreiche Kinder katholischer Eltern von den evangelischen Pfarrern getauft, namentlich Kinder von durchreisenden 'Vagabunden' und Bettlern, aber auch uneheliche Kinder katholischer Mütter sowie in Nottaufen, wenn das Überleben des Kindes unsicher war. Ausserdem gab es viele Taufen lutheranischer Eltern, vor allem wenn in badischen Gebieten wieder einmal Krieg herrschte. Eine Bewilligung des Ehegerichts war in diesen Fällen offensichtlich nicht erforderlich.
Katholische Taufen waren im alten Kanton Basel ab 1767 und bis zur Revolution hingegen einzig in der Kapelle der österreichischen Gesandtschaft erlaubt.
Peter
Tatsächlich wurden auch in der Stadt Basel, insbesondere in der Kirche des Spitals, zahlreiche Kinder katholischer Eltern von den evangelischen Pfarrern getauft, namentlich Kinder von durchreisenden 'Vagabunden' und Bettlern, aber auch uneheliche Kinder katholischer Mütter sowie in Nottaufen, wenn das Überleben des Kindes unsicher war. Ausserdem gab es viele Taufen lutheranischer Eltern, vor allem wenn in badischen Gebieten wieder einmal Krieg herrschte. Eine Bewilligung des Ehegerichts war in diesen Fällen offensichtlich nicht erforderlich.
Katholische Taufen waren im alten Kanton Basel ab 1767 und bis zur Revolution hingegen einzig in der Kapelle der österreichischen Gesandtschaft erlaubt.
Peter
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