minorenn / minderjährig und majorenn / volljährig
Begriffsbestimmungen - Definitions
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Uchtel
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minorenn / minderjährig und majorenn / volljährig
Schönen guten Tag.
Kann mir jemand weiterhelfen bei der Frage nach der Bedeutung ses Wortes "minor" im Zusammenhang mit dem Alter eines Kindes, wenn es in einer Liste in einem bestimmten Jahr erwähnt wird? Ich nehme an, dass dies in Abhängigkeit von Ort, Zeit und Land verschieden ist.
Bei mir handelt es sich um die Zeit zwischen 1400 und 1600 im Elsass und in Baden.
Zum Beispiel wird für das Jahr 1518 angegeben, dass die Kinder Jaob, Fridolin, Reimbold und Moritz von Kageneck (wahrscheinlich Straßburg oder Breisgau) "minor" sind. Sie werden als Kinder von Reimbold von Kageneck mit den Nummern 2, 4, 5 und 6 genannt. Auffällig ist, dass jeweils die Jungen "minor" sind und bei den Mädchen mit den Nummern 1, 3 und 7 (Margarethe, Catharina und Susanna) fehlt dieser Zusatz jeweils.
Danke für jeden Hinweis!
Kann mir jemand weiterhelfen bei der Frage nach der Bedeutung ses Wortes "minor" im Zusammenhang mit dem Alter eines Kindes, wenn es in einer Liste in einem bestimmten Jahr erwähnt wird? Ich nehme an, dass dies in Abhängigkeit von Ort, Zeit und Land verschieden ist.
Bei mir handelt es sich um die Zeit zwischen 1400 und 1600 im Elsass und in Baden.
Zum Beispiel wird für das Jahr 1518 angegeben, dass die Kinder Jaob, Fridolin, Reimbold und Moritz von Kageneck (wahrscheinlich Straßburg oder Breisgau) "minor" sind. Sie werden als Kinder von Reimbold von Kageneck mit den Nummern 2, 4, 5 und 6 genannt. Auffällig ist, dass jeweils die Jungen "minor" sind und bei den Mädchen mit den Nummern 1, 3 und 7 (Margarethe, Catharina und Susanna) fehlt dieser Zusatz jeweils.
Danke für jeden Hinweis!
Ich weiß, dass ich nichts weiß. (Sokrates)
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Petra
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Re: minor. beim Kindesalter
Hallo Uchtel,
ich kenne das lateinische Wort im Zusammenhang mit Kinder als "minderjährig", dies gibt auch das Programm GenTools als Übersetzung an.
ich kenne das lateinische Wort im Zusammenhang mit Kinder als "minderjährig", dies gibt auch das Programm GenTools als Übersetzung an.
Viele Grüße aus Stuttgart
Petra (Thal)
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Uchtel
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Re: minor. beim Kindesalter
Ja Danke, Petra!
Mir war das auch früher schon mal in Hirzweiler begegnet in Wisenschreibereiakten.
Und irgendwo im Internet habe ich gelesen, wer um 1675 als minderjährig galt. Da gab es verschiedene Stufen, auch noch geschlechtsabhängig, teilweise bis 25 Jahre schien mancherorts jemand als minderjährig zu gelten. Und in Hirzweiler galten glaube ich Menschen als "minor", wenn sie jünger als 14 Jahre alt waren. Für mich ist haltbei der Angabe "1518 minor." interessant , was das um Straßburg herum damals für eine Altersgrenze war. Davon hängt dann die Alterseinschätzung vielleicht mehrerer Generationen ab!
Mir war das auch früher schon mal in Hirzweiler begegnet in Wisenschreibereiakten.
Und irgendwo im Internet habe ich gelesen, wer um 1675 als minderjährig galt. Da gab es verschiedene Stufen, auch noch geschlechtsabhängig, teilweise bis 25 Jahre schien mancherorts jemand als minderjährig zu gelten. Und in Hirzweiler galten glaube ich Menschen als "minor", wenn sie jünger als 14 Jahre alt waren. Für mich ist haltbei der Angabe "1518 minor." interessant , was das um Straßburg herum damals für eine Altersgrenze war. Davon hängt dann die Alterseinschätzung vielleicht mehrerer Generationen ab!
Ich weiß, dass ich nichts weiß. (Sokrates)
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Petra
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Re: minor. beim Kindesalter
Hallo Uchtel,Uchtel hat geschrieben:Ja Danke, Petra!
Mir war das auch früher schon mal in Hirzweiler begegnet in Wisenschreibereiakten.
Und irgendwo im Internet habe ich gelesen, wer um 1675 als minderjährig galt. Da gab es verschiedene Stufen, auch noch geschlechtsabhängig, teilweise bis 25 Jahre schien mancherorts jemand als minderjährig zu gelten. Und in Hirzweiler galten glaube ich Menschen als "minor", wenn sie jünger als 14 Jahre alt waren. Für mich ist haltbei der Angabe "1518 minor." interessant , was das um Straßburg herum damals für eine Altersgrenze war. Davon hängt dann die Alterseinschätzung vielleicht mehrerer Generationen ab!
werde mich mal umhören, kenne einige Historiker, vielleicht weiss jemand eine Antwort.
Viele Grüße aus Stuttgart
Petra (Thal)
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Petra
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Re: minor. beim Kindesalter
Hallo Uchtel,
habe folgende Antwort erhalten:
habe folgende Antwort erhalten:
minor - minderjährig
maior - großjährig, volljährig, erwachsen, mündig, rechtsgeschäftsfähig
Im frühen MA wurde die Volljährigkeits-/ Mündigkeitsgrenze in den Rechtsquellen sehr niedrig mit 12 - 15 Jahren angegeben. Im Verlauf des weiteren MA und der frühen Neuzeit (ab 1400/1500) stieg sie auf 18, 20, 21 und 24 Jahre. Die Rezeption des römischen Rechts führte zur Übernahme von dessen Altersstufen, die Minderjährigkeit zwischen 7 und 25 ansetzten.
Da in Deutschland im Mittelalter kein einheitliches Rechtssystem bestand, wurde ab Mitte des 15. Jahrhunderts das römische Recht auch hier rezipiert.
(siehe: Rezeption des römischen Rechts).
Für die dt. Erblande legte Maria Theresia die Volljährigkeitsgrenze im Jahre 1753 mit 24 Jahren fest und die so Eingang ins ABGB fand.
Für Ihren gesuchten Zeitraum von 1400 - 1600 müssen Sie wohl für die Minderjährigkeitsgrenze ein Alter von 18 - 25 Jahren annehmen, im speziellen Fall von 1518 wohl ein Alter von 25 Jahren.
>>> Auffällig ist, dass jeweils die Jungen
>>> "minor" sind und bei den Mädchen mit den Nummern 1, 3 und 7 (Margarethe,
>>> Catharina und Susanna) fehlt dieser Zusatz jeweils.
Ich denke mal, dass sich bei Mädchen oder jungen Frauen der Zusatz "minor - minderjährig" oder "major - größjährig / mündig" erübrigt hat, sie standen immer unter der Vormundschaft des Vaters oder nachfolgend des Ehemannes oder eines volljährigen männlichen Verwandten oder einer anderen männlichen Person / Anwalt / Notar etc.
ohne Vormund/Anwalt konnten keine Rechtsgeschäfte getätigt werden.
Viele Grüße aus Stuttgart
Petra (Thal)
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Uchtel
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Re: minor. beim Kindesalter
Danke Petra!
Es ist nur schade, dass ich mit einem so hohen Alter (25) rechnen muss bei der "minor"-Grenze! Andererseits ists auch wieder verständlich, weil z.B. Fridolin von Kageneck einerseits 1518 als "minor" angegeben wird, aber andererseits schon im selben Jahr belehnt worden ist. Leider bin ich noch nicht so weit, mir unter diesem "Lehen"-swesen allzu viel vorstellen zu können, vor allem wegen der knappen Angaben in den Stammbäumen im Oberbadischen Geschlechterbuch.
Andererseits ist mir aber auch zwischenzeitlich eine "Margarethe von Kageneck" (Schwester des obigen) aufgefallen, bei der steht: "1516 minorenn."
Also gab es auch bei Frauen gelegentlich eine solche Angabe! Ob aber dabei die gleichen Grenzen galten wie bei den Männern ist vielleicht zweifelhaft. Die Neigung zu Abkürzungen jedenfalls ist keine Erscheinung des SMS-Zeitalters, sondern ist auch in diesen Stammbäumen inflationär. "R" heißt dabei wahrscheinlich "Ritter", "n" wahrscheinlich "geb.", "m" bestimmt noch kürzer als "mar." für "verheiratet", wobei bei Frauen steht: "mar.:" und bei Männern: "uxor:".
Aber was heißt "Ek"?
Beispiele: "Anna, 1380, todt 1398; m.: Andreas von Stülingen, Ek. , todt 1380."
oder: "Gosso, 1380 als frater Elsae, filiae qu. Heinrici Klette arm. bezeichnet, Ek. 1388, 1412, empfängt 1388 von den Herren von Ettendorf ein Lehen in Gebolsheim usw. usw."
Hoffentlich mülle ich Dich nicht zu mit meinen Texten und Fragen ...
Trotzdem viele Grüße aus Uchtelfangen!
Es ist nur schade, dass ich mit einem so hohen Alter (25) rechnen muss bei der "minor"-Grenze! Andererseits ists auch wieder verständlich, weil z.B. Fridolin von Kageneck einerseits 1518 als "minor" angegeben wird, aber andererseits schon im selben Jahr belehnt worden ist. Leider bin ich noch nicht so weit, mir unter diesem "Lehen"-swesen allzu viel vorstellen zu können, vor allem wegen der knappen Angaben in den Stammbäumen im Oberbadischen Geschlechterbuch.
Andererseits ist mir aber auch zwischenzeitlich eine "Margarethe von Kageneck" (Schwester des obigen) aufgefallen, bei der steht: "1516 minorenn."
Also gab es auch bei Frauen gelegentlich eine solche Angabe! Ob aber dabei die gleichen Grenzen galten wie bei den Männern ist vielleicht zweifelhaft. Die Neigung zu Abkürzungen jedenfalls ist keine Erscheinung des SMS-Zeitalters, sondern ist auch in diesen Stammbäumen inflationär. "R" heißt dabei wahrscheinlich "Ritter", "n" wahrscheinlich "geb.", "m" bestimmt noch kürzer als "mar." für "verheiratet", wobei bei Frauen steht: "mar.:" und bei Männern: "uxor:".
Aber was heißt "Ek"?
Beispiele: "Anna, 1380, todt 1398; m.: Andreas von Stülingen, Ek. , todt 1380."
oder: "Gosso, 1380 als frater Elsae, filiae qu. Heinrici Klette arm. bezeichnet, Ek. 1388, 1412, empfängt 1388 von den Herren von Ettendorf ein Lehen in Gebolsheim usw. usw."
Hoffentlich mülle ich Dich nicht zu mit meinen Texten und Fragen ...
Trotzdem viele Grüße aus Uchtelfangen!
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Petra
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Re: minor. beim Kindesalter
Hallo Uchtel,
die Abkürzungen findest Du im Band 1 Seite IV des Badischen Geschlechterbuches: Wegen Lehen siehe unter:
http://wiki-de.genealogy.net/Lehen
die Abkürzungen findest Du im Band 1 Seite IV des Badischen Geschlechterbuches: Wegen Lehen siehe unter:
http://wiki-de.genealogy.net/Lehen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Viele Grüße aus Stuttgart
Petra (Thal)
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Uchtel
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Re: minor. beim Kindesalter
Danke, Petra!
Wieder mal etwas gelernt...
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. (Sokrates)
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Säntis
- Beiträge: 4251
- Registriert: Di 15. Mär 2011, 09:27
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Altersangabe "minor"
Grüezi Uchtel,
zur Definition und zu Belegen minderjährig in Deutsches Rechtswörterbuch.
Analog zu lat. minorennis gebildet.
Bedeutet unmündig, nicht volljährig.
Zur Definition minorenn bei GenWiki.
Aus lat. minorennis (minor annis) entlehnt.
Bedeutet minderjährig, unmündig, nicht volljährig.
Zur Definition und zu Belegen majorenn in Deutsches Rechtswörterbuch.
Um 1700 aus lat. majorennis (maior annis) entlehnt.
Bedeutet volljährig, mündig.
Zur Definition majorenn bei GenWiki.
Bedeutet volljährig, mündig, grossjährig.
Zur Definition und zu Belegen mündig in Deutsches Rechtswörterbuch.
Bedeutet eigenverantwortlich, volljährig, geschäftsfähig, aber auch bevollmächtigt, anspruchsberechigt.
Bochtella
zur Definition und zu Belegen minderjährig in Deutsches Rechtswörterbuch.
Analog zu lat. minorennis gebildet.
Bedeutet unmündig, nicht volljährig.
Zur Definition minorenn bei GenWiki.
Aus lat. minorennis (minor annis) entlehnt.
Bedeutet minderjährig, unmündig, nicht volljährig.
Zur Definition und zu Belegen majorenn in Deutsches Rechtswörterbuch.
Um 1700 aus lat. majorennis (maior annis) entlehnt.
Bedeutet volljährig, mündig.
Zur Definition majorenn bei GenWiki.
Bedeutet volljährig, mündig, grossjährig.
Zur Definition und zu Belegen mündig in Deutsches Rechtswörterbuch.
Bedeutet eigenverantwortlich, volljährig, geschäftsfähig, aber auch bevollmächtigt, anspruchsberechigt.
Bochtella
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