Liebe Familienforscher!
Forscht man speziell in der Innerschweiz nach Vorfahren so tauchen Berufsbezeichnungen auf die mir völlig unbekannt sind, wie z.B. Pannerherr, Venner, Landvogt, Rottmeister, Schultheiss und Kirchmeier. Was für eine Aufgabe hatten die Inhaber dieser Bezeichnungen?
Mit freundl. Grüssen aus Vorarlberg
Josef
Titulierungen
Begriffsbestimmungen - Definitions
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joschdi
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Titulierungen
Ich hab mal bei Wikipedia nachgeschaut und folgendes gefunden:
Ich denke ich poste mal nicht nur die Linkes, sondern gleich die Erklärung,weil es vielleicht jemand anderes auch interressiert:
Venner
Der Titel Venner oder Bannerherr (französisch: banneret, bandelier; italienisch: alfiere, banderale) bezeichnet ein militärisch-politisches Amt in der alten Schweiz.
Ein Venner war - in den Städten Bern und Biel - jeweils für einen Stadtteil zuständig, in welchem er für Recht und Ordnung sorgte und im Krieg anführte. In Bern stellten die vier "Vennerzünfte" Pfistern, Schmiede, Metzgern und Ober-Gerwern jeweils einen Venner. Das Standbild eines Venners ziert den Vennerbrunnen auf dem Rathausplatz in Bern.
Die Bezeichnung findet noch heute in der Pfadibewegung Schweiz Verwendung, wo der Patrouillenführer (Fähnliführer) Venner/in, resp. sein(e) Stellvertreter/in Jungvenner/in oder Hilfsvenner/in genannt wird.
Zudem ist Venner auch ein Berner Nachname. Es bestehen Spuren, das ein Zweig der Venner seit 1226 in der Gemeinde Köniz beheimatet sind. Da die Funktion des Venners in der Stadt Bern jedoch ausschliesslich Burgern vorbehalten war, besteht kein direkter Zusammenhang des Namens Venner mit dem historischen berner oder bieler Amt.
Bannerherr
Die Namen Bannerherr oder Pannerherr, vom Feldzeichen, dem Banner bzw. Panier hergeleitet, daher auch Banier- oder Panierherr (von baniere oder banier = Panier), in Italien alfiere oder banderale, in Frankreich banneret oder bandelier, lat. Vexillarius, daher in der Schweiz Venner (noch in Gebrauch für das Pfadfinderfähnlein), bezeichneten das Amt des die Fahne tragenden Fähnrichs eines Fähnleins sowie eines die Lanze führenden Aufgebots z. B. einer von Bürger- oder Stadtsoldaten gebildeten Stadtwehr mit einer bestimmten Anzahl Bewaffneter. Der ein solches Fähnlein führende Bannerherr von Gebietskörperschaften war als Kriegsherr oft auch Lehnsherr. Daher leitet sich auch der Freiherr vom Bannerherrn her.
J.G. Krünitz erklärt den Panierherrn in der Ökonomischen Enzyklopädie Bd. 64, 1794, 2. Auflage 1803, S. 703. folgendermaßen:
Dieses [Lanzen-]Fähnlein, Fr. Pennon, Lat. Pendo, führten die Ritter so lange, als sie noch keine gewisse Anzahl Lehnleute unter sich hatten, oder andere Ritter besolden konnten. An der Seite des Ritters und unter seinem Fähnlein fochten seine Knechte, Knapen, Wapenen etc. wenn er dergleichen unterhalten konnte. Konnte er dieses nicht, so war es seiner Würde nicht nachtheilig, der Lehn=Mann eines Reichern oder mächtigern zu werden, Sold von demselben anzunehmen, und unter dessen Panier Kriegs=Dienste zu thun. Verstatteten aber seine Umstände, für sich selbst ein ansehnliches Gefolge von Rittern, Lehnlenten und Knechten zu unterhalten, so bat er den Kriegs=Herrn, oder dessen Feld=Hauptmann, sein Fähnlein in ein Panier zu verwandeln. Man trennte die Spitze von dem Fähnlein, und dieser geringe Schnitt schuf aus dem Ritter einen Panier= oder Panner=Herrn, Bannerius, Vexillarius, Vexillifer. Dieser Vorzug war ehedem so lange erblich bey der Familie des Panner=Herrn, als ihre Glücks=Umstände unverändert blieben, d. h. so lange sie die erforderliche Anzahl Ritter und Knechte, in Frankreich wenigstens 25, in Deutschland aber gemeiniglich „zehen Helme oder Spieße wohlerzeugter Leute”, gegen den Feind stellen und unterhalten konnte. Daher das französische Sprichwort; cent ans bannière, cent ans civière. Doch gab es auch Panner=Herrschaften oder Länder, welche das Recht oder die Pflicht das Panier zu führen, beständig hatten, und wo also dasselbe jedem Inhaber derselben zukam.
Rottmeister
Ein Rottmeister (auch Rottenmeister) war der Anführer einer
* Rotte, die Bestandteil eines Fähnleins war und aus acht bis zwölf Landsknechten oder sechs Doppelsöldnern bestand. Die Rottenmitglieder wählten den Rottmeister aus ihrer Mitte.
* in Kriegszeiten wurden die Bürger einer Stadt in Rotten eingeteilt (als "Rottgesellen") und der Rat bestimmte zu jeder Rotte einen Rottmeister als Aufsicht. Er war zuständig für das Meldewesen und die Feuerwehr (s.u.), hatte aber auch seine Rottgesellen bei Musterungen und "Aufwartungen" ihrem Fähnlein geschlossen zuzuführen
* Feuerlöschrotte, der Vorläuferorganisation der heutigen Feuerwehren aus dem 19. Jahrhundert. Die Einwohner einer Gemeinde waren in mehrere Löschrotten eingeteilt.
Schultheiß
Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch: sculdheizo = "Leistung Befehlender", latinisiert (mlat.): scultetus oder sculteus) bezeichnete einen in vielen westgermanischen Rechten auftretenden Beamten, „der Schuld heischt“, das heißt der im Auftrag eines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, also Abgaben einzieht oder für die Einhaltung anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen hat. Sprachliche Varianten des Schultheißes sind Schulte, Schultes oder Schulze. Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege.
Der Schultheiß war meist auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Im friesischen und fränkischen Recht war er ein Hilfsbeamter der Grafen, betraut mit der Einziehung von Geldern und der Vollstreckung von Urteilen, meist auch Hundertschaftsführer. Gleichartige oder ähnliche Amtsstellungen waren Amtmann, Fronbote, Meier, Vikar, Villicus, Vogt (in alphabetischer, nicht zeitlicher Reihenfolge).
Im Französischen entspricht dem Schultheiß der Maire, im Englischen der Bailiff oder Mayor.
Kirchmeier
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
Ich denke ich poste mal nicht nur die Linkes, sondern gleich die Erklärung,weil es vielleicht jemand anderes auch interressiert:
Venner
Der Titel Venner oder Bannerherr (französisch: banneret, bandelier; italienisch: alfiere, banderale) bezeichnet ein militärisch-politisches Amt in der alten Schweiz.
Ein Venner war - in den Städten Bern und Biel - jeweils für einen Stadtteil zuständig, in welchem er für Recht und Ordnung sorgte und im Krieg anführte. In Bern stellten die vier "Vennerzünfte" Pfistern, Schmiede, Metzgern und Ober-Gerwern jeweils einen Venner. Das Standbild eines Venners ziert den Vennerbrunnen auf dem Rathausplatz in Bern.
Die Bezeichnung findet noch heute in der Pfadibewegung Schweiz Verwendung, wo der Patrouillenführer (Fähnliführer) Venner/in, resp. sein(e) Stellvertreter/in Jungvenner/in oder Hilfsvenner/in genannt wird.
Zudem ist Venner auch ein Berner Nachname. Es bestehen Spuren, das ein Zweig der Venner seit 1226 in der Gemeinde Köniz beheimatet sind. Da die Funktion des Venners in der Stadt Bern jedoch ausschliesslich Burgern vorbehalten war, besteht kein direkter Zusammenhang des Namens Venner mit dem historischen berner oder bieler Amt.
Bannerherr
Die Namen Bannerherr oder Pannerherr, vom Feldzeichen, dem Banner bzw. Panier hergeleitet, daher auch Banier- oder Panierherr (von baniere oder banier = Panier), in Italien alfiere oder banderale, in Frankreich banneret oder bandelier, lat. Vexillarius, daher in der Schweiz Venner (noch in Gebrauch für das Pfadfinderfähnlein), bezeichneten das Amt des die Fahne tragenden Fähnrichs eines Fähnleins sowie eines die Lanze führenden Aufgebots z. B. einer von Bürger- oder Stadtsoldaten gebildeten Stadtwehr mit einer bestimmten Anzahl Bewaffneter. Der ein solches Fähnlein führende Bannerherr von Gebietskörperschaften war als Kriegsherr oft auch Lehnsherr. Daher leitet sich auch der Freiherr vom Bannerherrn her.
J.G. Krünitz erklärt den Panierherrn in der Ökonomischen Enzyklopädie Bd. 64, 1794, 2. Auflage 1803, S. 703. folgendermaßen:
Dieses [Lanzen-]Fähnlein, Fr. Pennon, Lat. Pendo, führten die Ritter so lange, als sie noch keine gewisse Anzahl Lehnleute unter sich hatten, oder andere Ritter besolden konnten. An der Seite des Ritters und unter seinem Fähnlein fochten seine Knechte, Knapen, Wapenen etc. wenn er dergleichen unterhalten konnte. Konnte er dieses nicht, so war es seiner Würde nicht nachtheilig, der Lehn=Mann eines Reichern oder mächtigern zu werden, Sold von demselben anzunehmen, und unter dessen Panier Kriegs=Dienste zu thun. Verstatteten aber seine Umstände, für sich selbst ein ansehnliches Gefolge von Rittern, Lehnlenten und Knechten zu unterhalten, so bat er den Kriegs=Herrn, oder dessen Feld=Hauptmann, sein Fähnlein in ein Panier zu verwandeln. Man trennte die Spitze von dem Fähnlein, und dieser geringe Schnitt schuf aus dem Ritter einen Panier= oder Panner=Herrn, Bannerius, Vexillarius, Vexillifer. Dieser Vorzug war ehedem so lange erblich bey der Familie des Panner=Herrn, als ihre Glücks=Umstände unverändert blieben, d. h. so lange sie die erforderliche Anzahl Ritter und Knechte, in Frankreich wenigstens 25, in Deutschland aber gemeiniglich „zehen Helme oder Spieße wohlerzeugter Leute”, gegen den Feind stellen und unterhalten konnte. Daher das französische Sprichwort; cent ans bannière, cent ans civière. Doch gab es auch Panner=Herrschaften oder Länder, welche das Recht oder die Pflicht das Panier zu führen, beständig hatten, und wo also dasselbe jedem Inhaber derselben zukam.
Rottmeister
Ein Rottmeister (auch Rottenmeister) war der Anführer einer
* Rotte, die Bestandteil eines Fähnleins war und aus acht bis zwölf Landsknechten oder sechs Doppelsöldnern bestand. Die Rottenmitglieder wählten den Rottmeister aus ihrer Mitte.
* in Kriegszeiten wurden die Bürger einer Stadt in Rotten eingeteilt (als "Rottgesellen") und der Rat bestimmte zu jeder Rotte einen Rottmeister als Aufsicht. Er war zuständig für das Meldewesen und die Feuerwehr (s.u.), hatte aber auch seine Rottgesellen bei Musterungen und "Aufwartungen" ihrem Fähnlein geschlossen zuzuführen
* Feuerlöschrotte, der Vorläuferorganisation der heutigen Feuerwehren aus dem 19. Jahrhundert. Die Einwohner einer Gemeinde waren in mehrere Löschrotten eingeteilt.
Schultheiß
Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch: sculdheizo = "Leistung Befehlender", latinisiert (mlat.): scultetus oder sculteus) bezeichnete einen in vielen westgermanischen Rechten auftretenden Beamten, „der Schuld heischt“, das heißt der im Auftrag eines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, also Abgaben einzieht oder für die Einhaltung anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen hat. Sprachliche Varianten des Schultheißes sind Schulte, Schultes oder Schulze. Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege.
Der Schultheiß war meist auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Im friesischen und fränkischen Recht war er ein Hilfsbeamter der Grafen, betraut mit der Einziehung von Geldern und der Vollstreckung von Urteilen, meist auch Hundertschaftsführer. Gleichartige oder ähnliche Amtsstellungen waren Amtmann, Fronbote, Meier, Vikar, Villicus, Vogt (in alphabetischer, nicht zeitlicher Reihenfolge).
Im Französischen entspricht dem Schultheiß der Maire, im Englischen der Bailiff oder Mayor.
Kirchmeier
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
Bin auf der Suche nach Vorfahren im Stammbaum Jost ( Kastel & Oberlöstern),Folz Brunder im Köllertal,Braun und Gaa im Saarland und Rheinland-Pfalz
Auf der Suche nach den Auswanderfamilien aus dem Köllertal in der USA
www.koellertaler-ahnen.de
Auf der Suche nach den Auswanderfamilien aus dem Köllertal in der USA
www.koellertaler-ahnen.de
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hhg
- Supporter2023
- Beiträge: 1352
- Registriert: Di 24. Mär 2009, 14:43
- Geschlecht: Männlich
Titulierungen
Vögte sind nach meinem Kenntnisstand ursprünglich von Konigen oder Kaisern des Heiligen Römischen Reichs eingesetzt worden, um Reichsinteressen in Terretorialstaaten durchzusetzen. Später haben auch Landesfürsten oder kommunale Staaten wie Bern soche Ämter vergeben. Während einige (Wald-/Deichvogt) nur sehr begrenzte Kompetenzen hatten, waren die Landvögte wohl mit weitreichenderen Befugnissen in bestimmeten Landschaften ausgestattet und auch an den Einkünften beteiligt.
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Thomas
- Beiträge: 1375
- Registriert: Mi 26. Apr 2006, 11:04
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schweiz, Zürich
Titulierungen
Ich denke, im vorliegenden Fall sind die Ausführungen des Historischen Lexikons der Schweiz am sinnvollsten:
Landvogt
Bannerherr/Venner
Schultheiss
Gruss
Thomas
Landvogt
Bannerherr/Venner
Schultheiss
Gruss
Thomas
Thomas Illi, Wolfhausen
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Stephleuen
- Beiträge: 707
- Registriert: Sa 15. Dez 2007, 14:13
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schweiz, Bern
Titulierungen
Grundsätzlich muss unbedingt hier angfügt werden, dass diese Ausdrücke - Bezeichnungen in nicht allen Landesteilen und Regionen in der Schweiz gleiche Bedeutung besitzen. Wikipedia ist mir dazu nicht immer die richtige Auskunftstelle.
In der Stadt Bern sind die vier Venner die Vorsitzende der vier niederen Stadtgerichte und mit Kompetenzen ausgerüstet die sich in diesem Umfang eines niederen Gerichts im alten Bern befinden. Ein Venner hatte zu alt Bernischer Zeit nie militärische Führungsaufgaben.
Der Schultheiss der Stadt Bern trägt die Fürstenwürde und ist direkt dem Kaiser des heiligen deutschen Reich ergeben. Er hat gegenüber der Stadt zum einen eine repräsentative Aufgabe und zum anderen ist er mit allen Rechten und Pflichten vom Kaiser ausgerüstet über die ein Fürst verfügt - in der Stadt und Republik Bern! Er nimmt am Reichstag des heiligen römischen Kaisereichs teil, Geldprägerecht, oberste Gerichtsinstanz, entscheidet auf offener Strasse und vor versammeltem Stadtgericht und den Räten über Leben und Tod, Begnadigung oder Verurteilung ist oberster Befehlshaber der Militär und ist Vorsitzender in gewissen Räten usw.
Der Kirchmeier ist in der Terminologie der bernischen Geschichtsschreibung eine Bezeichnung in der Neuzeit für so etwas wie Kirchgemeinderäte.
Der Meier/Meyer ist ein Verwalter einer geistlichen Institution, z.B. des Klosters St. Gallen. Sein Haus heisst Meierhof. Ich stelle im Anhang eine Zusammenstellung ein über einen Meyerhof an Hand des Beispieles der St.Gallischen Freiherrschaft Rohrbach.
Ebenso stelle ich ein Beispiel über die Aufgabe und Funktionalität eines Landvogtes ein am Beispiel der Landvogtei Aarwangen.
BEste Grüsse
Stephan Leuenberger
In der Stadt Bern sind die vier Venner die Vorsitzende der vier niederen Stadtgerichte und mit Kompetenzen ausgerüstet die sich in diesem Umfang eines niederen Gerichts im alten Bern befinden. Ein Venner hatte zu alt Bernischer Zeit nie militärische Führungsaufgaben.
Der Schultheiss der Stadt Bern trägt die Fürstenwürde und ist direkt dem Kaiser des heiligen deutschen Reich ergeben. Er hat gegenüber der Stadt zum einen eine repräsentative Aufgabe und zum anderen ist er mit allen Rechten und Pflichten vom Kaiser ausgerüstet über die ein Fürst verfügt - in der Stadt und Republik Bern! Er nimmt am Reichstag des heiligen römischen Kaisereichs teil, Geldprägerecht, oberste Gerichtsinstanz, entscheidet auf offener Strasse und vor versammeltem Stadtgericht und den Räten über Leben und Tod, Begnadigung oder Verurteilung ist oberster Befehlshaber der Militär und ist Vorsitzender in gewissen Räten usw.
Der Kirchmeier ist in der Terminologie der bernischen Geschichtsschreibung eine Bezeichnung in der Neuzeit für so etwas wie Kirchgemeinderäte.
Der Meier/Meyer ist ein Verwalter einer geistlichen Institution, z.B. des Klosters St. Gallen. Sein Haus heisst Meierhof. Ich stelle im Anhang eine Zusammenstellung ein über einen Meyerhof an Hand des Beispieles der St.Gallischen Freiherrschaft Rohrbach.
Ebenso stelle ich ein Beispiel über die Aufgabe und Funktionalität eines Landvogtes ein am Beispiel der Landvogtei Aarwangen.
BEste Grüsse
Stephan Leuenberger
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Stephan Leuenberger
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