Matritnomialiter copulatus est

Begriffsbestimmungen - Definitions
Begriffsbestimmungen - Definitions
Antworten
gebhardino
Beiträge: 32
Registriert: So 13. Jul 2008, 12:16
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Germany, Baden-Württemberg

Matritnomialiter copulatus est

Beitrag von gebhardino » So 20. Jul 2008, 13:51

ich habe folgenden für mich unverständlichen Eintrag. Wer kann ihn übersetzen?

"1726, 23 ha Julij cozá paroche et Testibus
olfen vato Juar beid. matritnomialiter copulatus
est Michael Traber owingensis ai pul.v.
Marianne Engelmännin Steißlingen."

danke Euch schon mal im Voraus
gebhard



nanni

Lateinischer Eintrag "copulatus" - wer hillft ?

Beitrag von nanni » So 20. Jul 2008, 17:37

"copulatus " für sich allein stehend heißt "verheiratet".



rito
Beiträge: 395
Registriert: So 23. Sep 2007, 11:01
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Deutschland, BW, Hessen, Rheinland-Pfalz

Lateinischer Eintrag "copulatus" - wer hillft ?

Beitrag von rito » So 20. Jul 2008, 19:29

also zunächst einmal ist das ein Traueintrag, der verlesene Teile wiedergibt - matrimonialiter
copulatus est heißt -
sind getraut worden oder auch sind ehelich verbunden worden:
Michael Traber aus Owingen und Marianne Engelmann aus Steißlingen,
der Rest ist formelhaft und nennt die Zeugen und den Geistlichen, der die Handlung vollzogen hat



Antworten

Zurück zu „Glossar - Glossaire - Glossary“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast