Buser von Wittinsburg BL

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bus68
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Buser von Wittinsburg BL

Beitrag von bus68 » Sa 30. Mai 2026, 07:32

Hallo

Eine nette kleine Geschichte um Anna Buser *1690, von Wittinsburg, geborene Thomann...

Anna Buser wurde am 3.4.1690 in Rümlingen BL getauft, die Eltern waren Jakob Thomann von Zug und Ursula Schaub.
Der Vater verschwand leider bereits vor der Geburt seiner Tochter. Über das weitere Schicksal des Kindes berichtet ein Nachtrag im Taufregister:

auszug-anna-buser-thomann-1690-taufe.jpg

"NB. Ulrich Blatter [Verfasser?]
Vor dieser Tochter Geburt in Krieg gezogen, darauf der Mutter nach 7.jährigem Ausbleiben innert welcher sie nicht von ihrer Ehemann geschieden? worden, so hat Heinrich Buser der Weber, die Mutter geehelicht, und die Tochter mit ... Bewilligung anno? 97 an Kindesstatt gäntzlich angenommen, heisst damit Anna Buserin."


Die von HiPeBa angegebenen leibliche Mutter von Anna Buser scheint falsch zu sein, denn der Stiefvater Heinrich wird plötzlich zum Jakob von Hemmiken BL.

Ich bevorzuge folgende Lösung für die Eltern:
Heinrich Buser (Stiefvater) von Buckten BL, ~11.8.1661 zu Rümlingen BL +23.1.1730 zu Wittinsburg BL.
Ursula Schaub von Wittinsburg BL, ~6.8.1661 zu Rümlingen BL, +8.10.1731 zu Wittinsburg BL
oo 13.4.1697 zu Wittinsburg BL.

Anna Buser trägt zwar fortan den Namen des Stiefvaters, ihre Herkunft wird aber weiterhin mit Wittinsburg notiert, dem Herkunftsort der Mutter.

Leider habe ich nicht mehr über den Vater Johann Thomann von Zug herausgefunden. Wer ihn zufällig antrifft, bitte seine Personalien notieren...

Liebe Grüsse
bus68
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Peter.D
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Re: Buser von Wittinsburg BL

Beitrag von Peter.D » Sa 30. Mai 2026, 17:36

bus68 hat geschrieben: Sa 30. Mai 2026, 07:32 Anna Buser trägt zwar fortan den Namen des Stiefvaters, ihre Herkunft wird aber weiterhin mit Wittinsburg notiert, dem Herkunftsort der Mutter.
Basel kannte vor 1912 wie die meisten Kantone keine Adoption im heutigen Sinne. Hingegen gab es in der Basler Stadtgerichtsordnung als Unikum wie in diesem Fall die Möglichkeit der sogenannten Einkindschaft: dabei wurden die Kinder eines oder beiden Ehegatten aus der ersten Ehe den gemeinsamen Kindern aus der neuen Ehe in Erbschaftssachen (und nur darin) weitgehend gleichgestellt. Nach dem Tod beider neuen Eltern und der Erbteilung wurde die Einkindschaft aber wieder aufgehoben, daher blieb z.B. das ursprüngliche Bürgerrecht auch bestehen. Neben der Einkindschaft konnte der Kleine Rat auch eine Namensänderung bewilligen, was dann nach aussen wie eine Adoption nach französischem oder badischem Zivilrecht aussah. Im Erbschaftsgesetz von 1884 wurde die Einkindschaft dann "vergessen", was in Basel-Stadt bis zur Einführung der Adoption 1912 zu einigen Schwierigkeiten führte. Der Baselbieter Regierungsrat bewilligte dagegen nach der Kantonstrennung in einigen Fällen eine Adoption ohne gesetzliche Grundlage.

Peter



Säntis
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Re: Buser von Wittinsburg BL

Beitrag von Säntis » Sa 30. Mai 2026, 19:45

Grüezi bus68,

zu Einkindschaft auch im gleichnamigen Thread.

Säntis



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