Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
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Wolf
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Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
Im Eheregister der Stadt St.Gallen (Beispiel 1937-1939) findet man Notizen, die mich an meinen Steno-Kurs (vor über 60 Jahren) erinnern:
1) Kann jemand bestätigen, dass es sich hier um eine Stenographie-Form handelt - wenn ja, welche?
2) Kann jemand vielleicht sogar einen typischen Beispiel-Eintrag transkribieren, um einen Eindruck zu geben, welche Art Informationen da allenfalls zu erwarten sind?
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Hinweis auf Transkription mit Geburts- und Heiratsjahren.
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urspr. Titel: Lesehilfe: Stenographie(?) im Eheregister der Stadt St.Gallen
2) Kann jemand vielleicht sogar einen typischen Beispiel-Eintrag transkribieren, um einen Eindruck zu geben, welche Art Informationen da allenfalls zu erwarten sind?
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Hinweis auf Transkription mit Geburts- und Heiratsjahren.
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urspr. Titel: Lesehilfe: Stenographie(?) im Eheregister der Stadt St.Gallen
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Wolf Seelentag, St.Gallen
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Heinz-R
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Re: Lesehilfe: Stenographie(?) im Eheregister der Stadt St.Gallen
Vieles deutet darauf hin, dass es das System Stolze/Schrey ist, das meines Wissens in der Schweiz weit verbreitet war. Allerdings sind es auch bei mir schon fast 60 Jahre her, seit ich das in der Kaufmännischen Berufsschule (KV) in St. Gallen gelernt habe.
Siehe auch:
https://www.steno.ch/0/images/systemuebersicht.pdf
https://www.steno.ch/0/index.php/was-is ... lze-schrey
Siehe auch:
https://www.steno.ch/0/images/systemuebersicht.pdf
https://www.steno.ch/0/index.php/was-is ... lze-schrey
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John
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Re: Lesehilfe: Stenographie(?) im Eheregister der Stadt St.Gallen
Meine Schwester hat seit mehr als 60 Jahren intensiv an Schweizerischen Stenographenwettschreiben teilgenommen und liest auch heute noch viele solche Schriften. Ich habe sie um Rat gefragt. Hier ihre Antwort:
1) Die Schrift ist eine normale und leicht lesbare Stolze/Schrey Stenographie.
2) Der Inhalt beschreibt für alle Namen Hinweise zu Scheidungsurteilen sowie Anordnungen und/oder Ergänzungen.
Beispiel: ... durch rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichts in Lausanne vom 10.VI.38 gänzlich geschieden, Eheverbot für den Ehemann: 2 Jahre.
Eine vollständige Transkription lasse ich Wolf zukommen.
John
1) Die Schrift ist eine normale und leicht lesbare Stolze/Schrey Stenographie.
2) Der Inhalt beschreibt für alle Namen Hinweise zu Scheidungsurteilen sowie Anordnungen und/oder Ergänzungen.
Beispiel: ... durch rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichts in Lausanne vom 10.VI.38 gänzlich geschieden, Eheverbot für den Ehemann: 2 Jahre.
Eine vollständige Transkription lasse ich Wolf zukommen.
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Re: Lesehilfe: Stenographie(?) im Eheregister der Stadt St.Gallen
Hallo John,
richte bitte Deiner Schwester meinen herzlichen Dank aus!
Euch Allen wünsche ich in diesem (gerade begonnen) Jahr Alles Gute - Wolf
richte bitte Deiner Schwester meinen herzlichen Dank aus!
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Wolf Seelentag, St.Gallen
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Wolf
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
In den Eheregistern der Stadt St.Gallen 1866-1893 / 1894-1909 / 1909-1925 / 1925-1939 wurden auch alle Scheidungen von Bürgern der Stadt St.Gallen aufgelistet. Ab 1936 wurden die Scheidungsurteile in Steno notiert - vmtl. um sie nicht für jedermann lesbar zu dokumentieren.
Mettler Eduard August, * 1870, Sohn von Johannes
ooII 1935 Eichmann Marie Sophie, * 1884, geschiedene Raschle, o/o 1937
Walser Werber Arnold, * 1876, Sohn von Eduard
ooII 1931 (er war Witwer) Rey Paulina, * 1883, o/o 1937
Ribi Theo Walter Fritz, * 1911, Stiefsohn von Wilhelm
ooI 1935 Kaufmann Elisabeth, * 1911, o/o 1937
Mettler Arthur, * 1905, Sohn von Johann Arnold
ooI 1934 Helbling Nelly Anita, * 1913, o/o 1938
Stahlberger Richard, * 1896, Sohn von Karl
ooI 1935 Lerch Hulda, * 1903, o/o 1938
Allmendinger Werner Paul, * 1908, Sohn von Johann Georg Werner
ooI 1932 Moeschlin Ida, * 1909, o/o 1938
Schmid Curt Eugen, * 1896, Sohn von Viktor
ooI 1936 Walder Elsa Luise, * 1901, Witwe des Minder Paul Hermann August, o/o 1938
Schläpfer Fritz Eugen, * 1892, Sohn von Ferdinand
ooI 1929 Stein Gerda, * 1904, o/o 1938 (2 Kinder 1930-1934)
Vonwiller Edmund, * 1907, Sohn von Emil Ulrich
ooI 1931 Portmann Johanne Margaretha, * 1907, o/o 1938
Boppart Armand Josef, * 1894, Sohn von Heinrich
ooI 1917 Holliger Marie Frieda, * 1892, o/o 1938 (2 Kinder 1918-1930)
Rüegg Johann Eugen, * 1908, Sohn von Karl Eugen
ooI 1936 Leuenberger Charlotte, * 1911, o/o 1938, + 1948
ooII 1944 Bezler Emma, * 1911, o/o 1947 (1 Tochter 1945)
Wegelin Hermann Emil, * 1885, Sohn von Karl Gustav
ooI 1907 Cardosi Virginia Maria, * 1889, o/o 1914
ooII 1915 Jenny Katharina, * 1896, o/o 1920 (1 Tochter 1916)
ooIII 1924 Kleiner Gertrud, * 1906, o/o 1938 (1 Tochter 1925)
Birenstihl Max, * 1900, Sohn von Paul Otto
ooI 1933 Faesch Alice Elisabeth, * 1912, o/o 1938
Kauter Alfred Jeremias, * 1905, Sohn von Alfred
ooI 1935 Kunz Gertrud Matha, * 1910
In den Bürgerbüchern 1950 und 1960 wird nur ein Ehepaar Kauter-Kunz genannt - für das aber keine Scheidung angegeben ist - vielmehr werden 3 Kinder (1942-1947) genannt.
Grossmann Bruno Richard Karl, * 1881, Sohn von Moritz Ignaz
ooII 1938 (er war Witwer) Winziger Barbara Theresia, * 1909, o/o 1939
Saurer Severin, * 1887, Sohn von Severin
ooI 1918 Hopkins Smith Ruth Elly Johanna, * 1899, o/o 1920 (1 Sohn 1919)
ooII 1924 Schafranek Ray, * 1902, o/o 1939
Zu dem obigem Beispiel 1937-1939 habe ich dankenswerterweise eine komplette Transkription erhalten. Diese wurde mit Angaben zum Geburtsjahr und Heiratsjahr aus den gedruckten Bürgerbüchern ergänzt. Da es sich bei Angaben zu Scheidungen um eher sensible Daten handelt, wird die Liste nicht als solche hier wiedergegeben. Wer ein berechtigtes Interesse an einem einzelnen Fall hat, ist eingeladen, mich per PN anzufragen.John hat geschrieben: Mi 31. Dez 2025, 22:23 Meine Schwester hat seit mehr als 60 Jahren intensiv an Schweizerischen Stenographenwettschreiben teilgenommen und liest auch heute noch viele solche Schriften. Ich habe sie um Rat gefragt. Hier ihre Antwort: [...]
Eine vollständige Transkription lasse ich Wolf zukommen.
John
Mettler Eduard August, * 1870, Sohn von Johannes
ooII 1935 Eichmann Marie Sophie, * 1884, geschiedene Raschle, o/o 1937
Walser Werber Arnold, * 1876, Sohn von Eduard
ooII 1931 (er war Witwer) Rey Paulina, * 1883, o/o 1937
Ribi Theo Walter Fritz, * 1911, Stiefsohn von Wilhelm
ooI 1935 Kaufmann Elisabeth, * 1911, o/o 1937
Mettler Arthur, * 1905, Sohn von Johann Arnold
ooI 1934 Helbling Nelly Anita, * 1913, o/o 1938
Stahlberger Richard, * 1896, Sohn von Karl
ooI 1935 Lerch Hulda, * 1903, o/o 1938
Allmendinger Werner Paul, * 1908, Sohn von Johann Georg Werner
ooI 1932 Moeschlin Ida, * 1909, o/o 1938
Schmid Curt Eugen, * 1896, Sohn von Viktor
ooI 1936 Walder Elsa Luise, * 1901, Witwe des Minder Paul Hermann August, o/o 1938
Schläpfer Fritz Eugen, * 1892, Sohn von Ferdinand
ooI 1929 Stein Gerda, * 1904, o/o 1938 (2 Kinder 1930-1934)
Vonwiller Edmund, * 1907, Sohn von Emil Ulrich
ooI 1931 Portmann Johanne Margaretha, * 1907, o/o 1938
Boppart Armand Josef, * 1894, Sohn von Heinrich
ooI 1917 Holliger Marie Frieda, * 1892, o/o 1938 (2 Kinder 1918-1930)
Rüegg Johann Eugen, * 1908, Sohn von Karl Eugen
ooI 1936 Leuenberger Charlotte, * 1911, o/o 1938, + 1948
ooII 1944 Bezler Emma, * 1911, o/o 1947 (1 Tochter 1945)
Wegelin Hermann Emil, * 1885, Sohn von Karl Gustav
ooI 1907 Cardosi Virginia Maria, * 1889, o/o 1914
ooII 1915 Jenny Katharina, * 1896, o/o 1920 (1 Tochter 1916)
ooIII 1924 Kleiner Gertrud, * 1906, o/o 1938 (1 Tochter 1925)
Birenstihl Max, * 1900, Sohn von Paul Otto
ooI 1933 Faesch Alice Elisabeth, * 1912, o/o 1938
Kauter Alfred Jeremias, * 1905, Sohn von Alfred
ooI 1935 Kunz Gertrud Matha, * 1910
In den Bürgerbüchern 1950 und 1960 wird nur ein Ehepaar Kauter-Kunz genannt - für das aber keine Scheidung angegeben ist - vielmehr werden 3 Kinder (1942-1947) genannt.
Grossmann Bruno Richard Karl, * 1881, Sohn von Moritz Ignaz
ooII 1938 (er war Witwer) Winziger Barbara Theresia, * 1909, o/o 1939
Saurer Severin, * 1887, Sohn von Severin
ooI 1918 Hopkins Smith Ruth Elly Johanna, * 1899, o/o 1920 (1 Sohn 1919)
ooII 1924 Schafranek Ray, * 1902, o/o 1939
Wolf Seelentag, St.Gallen
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Peter.D
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
Hallo Wolf
Seit 1876 mussten die Zivilgerichte in der ganzen Schweiz jede Scheidung an das Zivilstandsamt des Heimat- und des Wohnorts der Geschiedenen melden. Das Urteil wurde dann im Heiratsregister als Randvermerk eingetragen, mit Hinweis auf das Gericht und das Datum des Urteils, und natürlich nicht mit Steno.
Hat die Stadt St. Gallen noch mehr eingetragen? Die ganzen Urteile wohl kaum, die gingen ja oft über mehrere Seiten.
Die Scheidungsurteile selbst sind für die genannte Zeit unterdessen in den meisten Staatsarchiven frei zugänglich. Einige Archive überprüfen aber jeweils noch, ob im Scheidungsurteil noch theoretisch lebende Personen aufgeführt sind, also etwa damalige Kinder der Geschiedenen. Bern z.B. schwärzt dann die entsprechenden Einträge.
Peter
Seit 1876 mussten die Zivilgerichte in der ganzen Schweiz jede Scheidung an das Zivilstandsamt des Heimat- und des Wohnorts der Geschiedenen melden. Das Urteil wurde dann im Heiratsregister als Randvermerk eingetragen, mit Hinweis auf das Gericht und das Datum des Urteils, und natürlich nicht mit Steno.
Hat die Stadt St. Gallen noch mehr eingetragen? Die ganzen Urteile wohl kaum, die gingen ja oft über mehrere Seiten.
Die Scheidungsurteile selbst sind für die genannte Zeit unterdessen in den meisten Staatsarchiven frei zugänglich. Einige Archive überprüfen aber jeweils noch, ob im Scheidungsurteil noch theoretisch lebende Personen aufgeführt sind, also etwa damalige Kinder der Geschiedenen. Bern z.B. schwärzt dann die entsprechenden Einträge.
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
Keine ganzen Urteile, dafür wäre selbst mit Steno kein Platz gewesenPeter.D hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 18:05Hat die Stadt St. Gallen noch mehr eingetragen? Die ganzen Urteile wohl kaum, die gingen ja oft über mehrere Seiten.
Ein weiteres Beispiel: ... durch rechtskräftiges Urteil des Bezirksgerichts Steckborn Thurgau vom 28.VI.38, gänzlich geschieden, kein Eheverbot.
Wolf Seelentag, St.Gallen
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Peter.D
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
Alles klar - das entspricht genau dem gesamtschweizerischen Standard jener Zeit. Steno-Einträge waren natürlich nicht vorgesehen ...
Die Wartefrist für eine neue Ehe durfte ab 1953 nicht mehr eingetragen werden.
Peter
Die Wartefrist für eine neue Ehe durfte ab 1953 nicht mehr eingetragen werden.
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Wolf
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
Zwei Vorgängerbände waren als "Strazze" angeschrieben. Bei dem hier diskutierten Band ist das nicht mehr explizit angegeben, aber ich nehme an, es handelt sich auch hier um ein Buch für den internen Gebrauch.Peter.D hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 18:30 Alles klar - das entspricht genau dem gesamtschweizerischen Standard jener Zeit. Steno-Einträge waren natürlich nicht vorgesehen ...
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Peter.D
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
Die Randvermerke sind auch eine Schwachstellen der in den Staatsarchiven meist aufbewahrten Doppel der Register. Da die Archivare selbst keine Einträge in den Zivilstandsregistern vornehmen durften, musste das jeweilige Zivilstandsamt das betroffene Doppel anfordern und z.B. die Scheidung oder eine Namensänderung nachtragen und dann wieder ans Staatsarchiv oder eine andere Aufbewahrungsbehörde (z.B. TI, VD, VS) zurücksenden. Das hat natürlich nicht immer 100% funktioniert. Man denke nur an Personen mit mehreren Heimatorten und einem davon abweichenden Wohnort.
Peter
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Loxiran
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
@Peter
Wie wurde dies mit Ehe-Dispensen gehandhabt? Wenn eine Ehe 1896 gschlossen wurde und die Grossmutter des Ehemannes die Schwester der Mutter der Ehefrau war. Wurden da im Eheregister Randbemerkungen gemacht? Oder wurde dies in den Verkündungsregistern eingetragen? Oder gab es da separate Bücher? Falls ja, lagern diese auch im Zivilstandsamt?
Wie wurde dies mit Ehe-Dispensen gehandhabt? Wenn eine Ehe 1896 gschlossen wurde und die Grossmutter des Ehemannes die Schwester der Mutter der Ehefrau war. Wurden da im Eheregister Randbemerkungen gemacht? Oder wurde dies in den Verkündungsregistern eingetragen? Oder gab es da separate Bücher? Falls ja, lagern diese auch im Zivilstandsamt?
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Peter.D
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
Das ist mir jetzt zu kompliziert um diese Tageszeit ..
Aber prüfe das Verhältnis doch selbst im damals geltenden Bundesgesetz von 1874/76:
Art. 28. Die Eingehung der Ehe ist untersagt:
1) Personen, die schon verheiratet sind;
2) wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft:
a. zwischen Blutsverwandten in allen Graden der auf- und absteigenden Linie, zwischen vollbürtigen Geschwistern
und Halbgeschwistern, zwischen Oheim und Nichte, zwischen Tante und Neffe, gleichviel beruhe die Verwandtschaft auf ehelicher oder außerehelicher Zeugung;
b. zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern, Stiefeltern und Stiefkindern, Adoptiveitern und Adoptivkindern;
3) Geisteskranken und Blödsinnigen.
Witwen und geschiedene Frauen, desgleichen Ehefrauen, deren Ehe nichtig erklärt worden ist, dürfen vor Ablauf von dreihundert Tagen nach Auflösung der frühem Ehe keine neue eingehen.
Eine Dispensation wie bei der Kirche gab es im zivilen Gesetz nicht mehr. Auch die lange umstrittene Heirat unter Cousins/Cousinen war nicht mehr verboten oder dispenspflichtig.
Die Regelung von 1874 wurde dann im Wesentlichen auch ins ZGB von 1907/1912 aufgenommen.
Peter
Aber prüfe das Verhältnis doch selbst im damals geltenden Bundesgesetz von 1874/76:
Art. 28. Die Eingehung der Ehe ist untersagt:
1) Personen, die schon verheiratet sind;
2) wegen Verwandtschaft und Schwägerschaft:
a. zwischen Blutsverwandten in allen Graden der auf- und absteigenden Linie, zwischen vollbürtigen Geschwistern
und Halbgeschwistern, zwischen Oheim und Nichte, zwischen Tante und Neffe, gleichviel beruhe die Verwandtschaft auf ehelicher oder außerehelicher Zeugung;
b. zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern, Stiefeltern und Stiefkindern, Adoptiveitern und Adoptivkindern;
3) Geisteskranken und Blödsinnigen.
Witwen und geschiedene Frauen, desgleichen Ehefrauen, deren Ehe nichtig erklärt worden ist, dürfen vor Ablauf von dreihundert Tagen nach Auflösung der frühem Ehe keine neue eingehen.
Eine Dispensation wie bei der Kirche gab es im zivilen Gesetz nicht mehr. Auch die lange umstrittene Heirat unter Cousins/Cousinen war nicht mehr verboten oder dispenspflichtig.
Die Regelung von 1874 wurde dann im Wesentlichen auch ins ZGB von 1907/1912 aufgenommen.
Peter
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
@Peter.D
Johann Friedrich Staub hat Anna Hess geheiratet. Es wäre also eine Ehe zwischen Tante 2. Grades und Neffe 2. Grades.
Verstehe ich es richtig, dass dies 1896 keine Rolle mehr spielte und ich nicht nach einer Dispens suchen muss? Und falls die Ehe verboten gewesen wäre, die Ehe gar nicht hätte geschlossen werden dürfen? Vielleicht war der Verwandtschaftsgard unbekannt?
Also gab es zu dieser Zeit gar keine Ehe-Dispensen mehr?
Johann Friedrich Staub hat Anna Hess geheiratet. Es wäre also eine Ehe zwischen Tante 2. Grades und Neffe 2. Grades.
Verstehe ich es richtig, dass dies 1896 keine Rolle mehr spielte und ich nicht nach einer Dispens suchen muss? Und falls die Ehe verboten gewesen wäre, die Ehe gar nicht hätte geschlossen werden dürfen? Vielleicht war der Verwandtschaftsgard unbekannt?
Also gab es zu dieser Zeit gar keine Ehe-Dispensen mehr?
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Re: Scheidungen in den Eheregistern der Stadt St.Gallen
Ja, genau, alles richtig. Die waren ja noch viel weiter verwandt als Cousins. Du darfst das nicht mit den kirchlichen Dispensationen verwechseln. Dort wurde übrigens noch viel bewilligt, gegen Gebühren! Ehen und Scheidungen waren in der Schweiz ab 1876 Bundessache, die alten teilweise noch kirchlichen Regeln in einigen Kantonen wurden damit aufgehoben. Im kirchlichen Bereich gab es aber weiterhin Dispensationen, z.B. für konfessionell gemischte Ehen. Ab 1876 durften die kirchlichen Trauungen jedoch nur noch nach der vollzogenen zivilen Ehe erfolgen, wie in wenigen Kantonen bereits etwas früher.Loxiran hat geschrieben: Do 21. Mai 2026, 20:48 Verstehe ich es richtig, dass dies 1896 keine Rolle mehr spielte und ich nicht nach einer Dispens suchen muss? Und falls die Ehe verboten gewesen wäre, die Ehe gar nicht hätte geschlossen werden dürfen? Vielleicht war der Verwandtschaftsgard unbekannt?
Also gab es zu dieser Zeit gar keine Ehe-Dispensen mehr?
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Loxiran
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