Lehnherr von Thun BE
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Wolf
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Lehnherr von Thun BE
Am 12.08.1775 wird in Biberstein AG Hans Heinrich Thomann geboren und am 20.08.1775 in Kirchberg getauft. Als Vater wird Peter Lehnherr von Thun BE, Einzieher im Schloß Biberstein benannt.
Am 30.10.1775 entscheidet das Obere Ehegericht in Bern: Das Kind NN [im Protokoll nicht namentlich genannt] wird ihm [Peter Lehnherr] gemäss dem damals geltenden Paternitätsprinzip mit Namen und Heimatrecht zugeteilt. Er muss das Kind 6 Monate nach der Geburt übernehmen und für seinen weiteren Unterhalt aufkommen. Für die anfängliche Pflege durch die Mutter muss er ihr drei Kronen bezahlen. Ausserdem muss Lehnherr die Prozesskosten bezahlen.
Lehnherr sind laut Familiennamenbuch "alte" Bürger von Spiez und Wimmis, aber nicht (mehr) Bürger von Thun. Peter.D schreibt mir dazu:
Ich habe in den online verfügbaren Sterbebüchern von Thun noch ein paar Stichproben gemacht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Lehnherr (auch Leenherr) bis mindestens Mitte des 19. Jh. tatsächlich Bürger von Thun waren. Besonders interessant ist der Todeseintrag (PDF 52, Nr. 59) von Johann Peter Lehnherr, Waisenvogt von Thun, der am 25.12.1806 im Alter von 67 Jahren verstorben ist. Auch wird er beim frühen Tod von zwei seiner Kinder 1782 als Herr bezeichnet, im Gegensatz zu den meisten übrigen Vätern. Der könnte also gut passen zum Schaffner Lehnherr im Schloss Biberstein um 1775.
Einen Todeseintrag für seinen unehelichen Sohn Hans Heinrich Lehnherr (geboren 1775 in Biberstein) sehe ich im alphabetischen Verzeichnis von Thun nicht. Eine eventuelle Heirat müsste in den Büchern bei der Bürgergemeinde Thun bzw. bei der GHGB verzeichnet sein. Möglicherweise hat er auch noch einen Eintrag im ersten Ortsbürgerregister von Thun 1820ff.
Am 30.10.1775 entscheidet das Obere Ehegericht in Bern: Das Kind NN [im Protokoll nicht namentlich genannt] wird ihm [Peter Lehnherr] gemäss dem damals geltenden Paternitätsprinzip mit Namen und Heimatrecht zugeteilt. Er muss das Kind 6 Monate nach der Geburt übernehmen und für seinen weiteren Unterhalt aufkommen. Für die anfängliche Pflege durch die Mutter muss er ihr drei Kronen bezahlen. Ausserdem muss Lehnherr die Prozesskosten bezahlen.
Lehnherr sind laut Familiennamenbuch "alte" Bürger von Spiez und Wimmis, aber nicht (mehr) Bürger von Thun. Peter.D schreibt mir dazu:
Ich habe in den online verfügbaren Sterbebüchern von Thun noch ein paar Stichproben gemacht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Lehnherr (auch Leenherr) bis mindestens Mitte des 19. Jh. tatsächlich Bürger von Thun waren. Besonders interessant ist der Todeseintrag (PDF 52, Nr. 59) von Johann Peter Lehnherr, Waisenvogt von Thun, der am 25.12.1806 im Alter von 67 Jahren verstorben ist. Auch wird er beim frühen Tod von zwei seiner Kinder 1782 als Herr bezeichnet, im Gegensatz zu den meisten übrigen Vätern. Der könnte also gut passen zum Schaffner Lehnherr im Schloss Biberstein um 1775.
Einen Todeseintrag für seinen unehelichen Sohn Hans Heinrich Lehnherr (geboren 1775 in Biberstein) sehe ich im alphabetischen Verzeichnis von Thun nicht. Eine eventuelle Heirat müsste in den Büchern bei der Bürgergemeinde Thun bzw. bei der GHGB verzeichnet sein. Möglicherweise hat er auch noch einen Eintrag im ersten Ortsbürgerregister von Thun 1820ff.
Wolf Seelentag, St.Gallen
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Walter
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Re: Lehnherr von Thun BE
Die Kirchenbücher von Thun wurden beim Brand von 1772 teilweise vernichtet.
Es gibt davon aber Kopien im Burgerarchiv, vor 1728 sind sie jedoch verloren.
Im Burgerbuch No. 9 findet man auf Seite 141 einen "Peter Lehnher, der Schreiber von Wimmis" welcher im Sommer 1633 das Burgerrecht von Thun erhalten hat.
Im Taufrodel 3 (1728-1883) wurde auf Seite 36 die Taufe von einem Johan Peter Lehnher notiert, getauft am 26.09.1745, seine Eltern sind Peter L. & Anna Maria Baumann. Das passt aber nicht zum erwähnten Todeseintrag von 1806.
Doch, könnte schon passen, wenn man sein Alter als "61 Jahr" liest, nicht 67.
Es gibt davon aber Kopien im Burgerarchiv, vor 1728 sind sie jedoch verloren.
Im Burgerbuch No. 9 findet man auf Seite 141 einen "Peter Lehnher, der Schreiber von Wimmis" welcher im Sommer 1633 das Burgerrecht von Thun erhalten hat.
Im Taufrodel 3 (1728-1883) wurde auf Seite 36 die Taufe von einem Johan Peter Lehnher notiert, getauft am 26.09.1745, seine Eltern sind Peter L. & Anna Maria Baumann. Das passt aber nicht zum erwähnten Todeseintrag von 1806.
Doch, könnte schon passen, wenn man sein Alter als "61 Jahr" liest, nicht 67.
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Peter.D
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Re: Lehnherr von Thun BE
Merci Walter, ich war auch unsicher, ob es eine 1 oder eine 7 ist, obwohl ich eher 7 lese. Vielleicht war auch der Pfarrer im Latein stärker als im Rechnen.
Siehst du die Heirat von Peter Lehnherr in deinen Quellen?
Peter
Siehst du die Heirat von Peter Lehnherr in deinen Quellen?
Peter
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Walter
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Re: Lehnherr von Thun BE
Welcher Peter?Peter.D hat geschrieben: Do 25. Apr 2024, 20:16 Siehst du die Heirat von Peter Lehnherr in deinen Quellen?
Die Heirat von H. Peter Lehnherr mit Fr. Anna Maria Baumann, verwitw. Lohner war am 08.02.1739 (Burgerarchiv, Eherodel 06, Seite 165).
Die Heirat von H. Peter Lehnherr, von Thun mit "Jungfer" Susanna Tanner von Thun war am 03.07.1778 in Wichtrach (Eherodel 12, Seite 103, siehe Anhang 1).
In Thun wurde diese Heirat auch notiert (Eherodel 06, Seite 207), hier wurde er als "H. Joh. Peter Lehnherr" notiert, sie als "Jgfr. Susanna Danner" (Anhang 2)
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Peter.D
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Re: Lehnherr von Thun BE
Dieser Peter Lehnherr passt schon zum Schaffner Peter Lehnherr auf dem Schloss Biberstein, dem 1775 das uneheliche Kind Hans Heinrich zugesprochen wurde. Vermutlich wechselte er danach - freiwillig oder aufgrund der Verurteilung - von Biberstein nach Wichtrach, wo es ja auch eine Herrschaft gab mit Sitz im Schloss Münsingen.Walter hat geschrieben: Do 25. Apr 2024, 22:05 Die Heirat von H. Peter Lehnherr, von Thun mit "Jungfer" Susanna Tanner von Thun war am 03.07.1778 in Wichtrach
Zum 1775 geborenen Hans Heinrich Lehnherr habe ich bisher keine weiteren Spuren gefunden.
Peter
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Walter
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Re: Lehnherr von Thun BE
Auch auf der Ehen-CD ist er nicht zu findenPeter.D hat geschrieben: Fr 26. Apr 2024, 17:21 Zum 1775 geborenen Hans Heinrich Lehnherr habe ich bisher keine weiteren Spuren gefunden.
Vielleicht früh verstorben?
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Peter.D
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Re: Lehnherr von Thun BE
Ich frag mich sowieso wie das damals tatsächlich ablief: gemäss Urteil des Oberen Ehegerichts mussten sowohl Peter Lehnherr von Thun wie auch Johann Graber von Oberburg das ihnen zugesprochene, uneheliche Kind der Anna Thomann 6 Monate nach der Geburt von der Mutter übernehmen. Machten sie das wirklich oder liessen sie das Kind gegen Entschädigung trotzdem bei der Mutter? Beide hatten ja auch noch eheliche Kinder mit einer anderen Frau.
Auch zu Abraham Graber, geboren 1785, habe ich keine weiteren Spuren finden können.
Peter
Auch zu Abraham Graber, geboren 1785, habe ich keine weiteren Spuren finden können.
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Walter
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Re: Lehnherr von Thun BE
Ja, das scheint eine ziemlich komplexe Angelegenheit zu sein.
Aber auch wenn der Hans Heinrich Lehnherr (oder doch Thomann?) bei der Mutter geblieben ist, irgendwo müsste er doch Spuren hinterlassen haben.
Möglicherweise könnte man beim für Thun zuständigen Zivilstandsamt etwas erfahren, Heiraten um 1800 wurden sehr oft (nachträglich) erfasst.
Aber da müsste man vermutlich einen "sehr guten Draht" zu diesem Zivilstandsamt haben
Aber auch wenn der Hans Heinrich Lehnherr (oder doch Thomann?) bei der Mutter geblieben ist, irgendwo müsste er doch Spuren hinterlassen haben.
Möglicherweise könnte man beim für Thun zuständigen Zivilstandsamt etwas erfahren, Heiraten um 1800 wurden sehr oft (nachträglich) erfasst.
Aber da müsste man vermutlich einen "sehr guten Draht" zu diesem Zivilstandsamt haben
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