https://www.query.sta.be.ch/Dateien/18/ ... f#page=100) Der Pastor hat auf uneheliche Geburten jeweils mit der Hand und ausgestrecktem Zeigefinger verwiesen … was könnte eine Erklärung für dir aufwendige Zeichnung bei diesem Eintrag sein?
Einmal wäre ich für Korrekturen an / Ergänzungen zu meiner Transkription dankbar.1632 7 Decembris
Margret Rothen sunt
genant Sandflu gerti [dürfte mit dem Hof Sandflüh zusammenhängen]
ihra ein vneheliches kind
getouft, hats geben dem
Daniel Zandt dem
jüngeren, das kind
heißt Hans, Zügen
Hans Zandt, Stat=
halters Sohn, ……
Zbinden, vnd Anna
Kündiger.
Meine eigentlcihe Frage ist aber: was bedeutet "hats geben dem Daniel Zandt dem jüngeren"? Wird Daniel Zandt [Zahnd] mit dieser Formulierung als Vater bezeichnet? Hat jemand Zugang zum Chorgerichtsmanual Guggisberg (beginnt 1611), wo sich evtl. etwas finden liesse?

