obijt ante Bapt[ismum]
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Wolf
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obijt ante Bapt[ismum]
Quelle: Taufrodel K Kirchdorf 3 (pdf-Seite 85)
[1788] den 7ten Herbstmonat obijt ante Bapt[ismum]
Barbara Küentzi verstarb also vor der Taufe am 07.09.1788 - ein entsprechender Eintrag im Totenrodel fehlt.
Es gibt aber einen Taufeintrag samt Taufpaten. Wie ist das zu interpretieren? Dass ein verstorbenes Kind getauft wird, wäre mir völlig neu. War die Taufe vorbereitet/angemeldet - samt Taufpaten - aber das Kind verstarb kurzfristig vorher? In der katholischen Kirche wurde ja versucht, möglichst gleichentags zu taufen - in der reformierten Kirche hat man sich oft ein paar Tage Zeit gelassen - könnte zu einer angemeldeten, aber nicht vollzogenen Taufe passen. In der katholischen Kirche gab/gibt es ja die Möglichkeit einer "Nottaufe" durch Laien - in der reformierten Kirche war/ist das viel weniger üblich: wie wurde das um 1788 im Kanton Bern gehandhabt? Warum gibt es keinen Eintrag im Totenrodel?
Barbara Küentzi verstarb also vor der Taufe am 07.09.1788 - ein entsprechender Eintrag im Totenrodel fehlt.
Es gibt aber einen Taufeintrag samt Taufpaten. Wie ist das zu interpretieren? Dass ein verstorbenes Kind getauft wird, wäre mir völlig neu. War die Taufe vorbereitet/angemeldet - samt Taufpaten - aber das Kind verstarb kurzfristig vorher? In der katholischen Kirche wurde ja versucht, möglichst gleichentags zu taufen - in der reformierten Kirche hat man sich oft ein paar Tage Zeit gelassen - könnte zu einer angemeldeten, aber nicht vollzogenen Taufe passen. In der katholischen Kirche gab/gibt es ja die Möglichkeit einer "Nottaufe" durch Laien - in der reformierten Kirche war/ist das viel weniger üblich: wie wurde das um 1788 im Kanton Bern gehandhabt? Warum gibt es keinen Eintrag im Totenrodel?
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Wolf Seelentag, St.Gallen
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Walter
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Re: obijt ante Bapt[ismum]
Ich kenne das eigentlich nur so, dass eine Taufe zwar eingetragen, dann aber wieder durchstrichen wurde.
Auch da vermute ich, dass das Kind vor der Taufe verstorben ist.
Stellt sich auch noch die Frage: Wie wurden ungetaufte Kinder begraben?
Hier ein Beispiel von Gsteig bei Gstaad (Rodel 3, Seite 31):
Auch da vermute ich, dass das Kind vor der Taufe verstorben ist.
Stellt sich auch noch die Frage: Wie wurden ungetaufte Kinder begraben?
Hier ein Beispiel von Gsteig bei Gstaad (Rodel 3, Seite 31):
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Wolf
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Re: obijt ante Bapt[ismum]
Ein Totenrodel scheint für den Zeitraum 1709-1727 leider nicht erhalten zu sein - aber ich habe die Familie im "Verzeichnis der hier 1709-1752 getauften Kinder" gefunden:
hier wird der Jakob (wenn auch mit 1718 statt 1719) noch als getauftes Kind aufgelistet (1718 habe ich keinen entsprechenden Taufeintrag gefunden). Welche Bedeutung hat das Durchstreichen also?
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Wolf Seelentag, St.Gallen
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Peter.D
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Re: obijt ante Bapt[ismum]
Die Nottaufe war bei den Lutheraner mindestens in frühen Zeiten noch möglich, bei den Reformierten und Calvinisten aber nicht erlaubt. Das HLS schreibt dazu im Artikel über die Taufe:
Auch evangelische Christen sorgten sich angesichts der hohen Rate ungetauft verstorbener Kinder (3-4%) um deren Heil, obschon die reformierte Kirche die Nottaufe klar ablehnte. Noch um 1850 wurden Totgeborene gemäss einer Enquete im Bernbiet heimlich nachts unter der Dachtraufe der Kirche bestattet, im Glauben, das Dachwasser würde die Wirkung einer Taufe haben. Ungetaufte Kinder wurden – ausser im Kanton Zürich vom 17. Jahrhundert an – in der Regel nicht auf dem Friedhof beigesetzt.
Totgeborene oder vor der Taufe verstorbene Kinder durften aber nicht getauft werden. Vielleicht haben sich aber nicht alle Pfarrer absolut streng daran gehalten, wenn die Eltern entsprechend darum gebeten hatten.
Peter
Auch evangelische Christen sorgten sich angesichts der hohen Rate ungetauft verstorbener Kinder (3-4%) um deren Heil, obschon die reformierte Kirche die Nottaufe klar ablehnte. Noch um 1850 wurden Totgeborene gemäss einer Enquete im Bernbiet heimlich nachts unter der Dachtraufe der Kirche bestattet, im Glauben, das Dachwasser würde die Wirkung einer Taufe haben. Ungetaufte Kinder wurden – ausser im Kanton Zürich vom 17. Jahrhundert an – in der Regel nicht auf dem Friedhof beigesetzt.
Totgeborene oder vor der Taufe verstorbene Kinder durften aber nicht getauft werden. Vielleicht haben sich aber nicht alle Pfarrer absolut streng daran gehalten, wenn die Eltern entsprechend darum gebeten hatten.
Peter
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Walter
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Re: obijt ante Bapt[ismum]
Ich habe noch ein Beispiel aus Gsteig (Rodel 3, Seite 57).
Auch dieser Bartholomeus Kübli ist im Register auf Seite 191 (als Kind von Christen Kübli und Maria Schopfer) aufgeführt!
Auch dieser Bartholomeus Kübli ist im Register auf Seite 191 (als Kind von Christen Kübli und Maria Schopfer) aufgeführt!
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Wolf
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Re: obijt ante Bapt[ismum]
Vielen Dank für Deine Ergänzungen, Peter.
Wurde so eine Beisetzung ausserhalb des Friedhofs (gab es dafür einen bestimmten Ort?) dann auch im Totenbuch nicht erwähnt?Peter.D hat geschrieben: Di 30. Aug 2022, 17:47Ungetaufte Kinder wurden – ausser im Kanton Zürich vom 17. Jahrhundert an – in der Regel nicht auf dem Friedhof beigesetzt.
Bzgl. totgeborener Kinder war ich (in einer reformierten Gemeinde) ja auch davon ausgegangen. Katholiken haben sich da wohl mehr Sorgen um das Seelenheil dieser Kinder gemacht - einschl. Verwendung einer Taufspritze zur Nottaufe ungeborener Kinder. Im Artikel Ungetauft verstorbene Kinder in der Frühen Neuzeit lese ichPeter.D hat geschrieben: Di 30. Aug 2022, 17:47Totgeborene oder vor der Taufe verstorbene Kinder durften aber nicht getauft werden. Vielleicht haben sich aber nicht alle Pfarrer absolut streng daran gehalten, wenn die Eltern entsprechend darum gebeten hatten.
Nach kirchlicher Lehrmeinung haftete ungetauft verstorbenen Kindern noch der Makel der Erbsünde an. Ohne Taufe wurde ihnen sowohl eine würdige Beisetzung, Ritualbücher verboten eine kirchliche, feierliche Bestattung mit Gebeten (das „Rituale Viennense“, 1774, zählte die „infantibus mortuis absque Baptismo“ eindeutig zu jenen Verstorbenen, „quibus non licet dare ecclesiasticam sepulturam“), als auch eine selige Bleibe im Jenseits verwehrt. Als ihr Aufenthaltsort galt der „Limbus puerorum“. Ein Ort zwischen Himmel und Hölle, von dem es keine Erlösung gab. Die Hinterbliebenen konnten, anders als beim Fegefeuer, selbst durch Gebete und Almosenspenden, das Schicksal der Kinder nicht mehr zum positiven wenden. Gegen diese rigorose und unerbittlich anmutende Haltung der katholischen Kirche wetterte nicht nur Martin Luther in seinen Ausführungen zum Thema Taufe, auch andere Gelehrte und Theologen der neuen Glaubensrichtung, gingen mit dieser strengen Jenseitsvorstellung teilweise hart ins Gericht. Nach evangelischem Glauben war es keineswegs zwingend, dass ein ungetauftes Kind nicht in den Himmel kommen konnte.
Wolf Seelentag, St.Gallen
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Walter
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Re: obijt ante Bapt[ismum]
Hier noch ein Beispiel aus der KG Grosshöchstetten (Rodel 4, Seite 30, Jahr 1701).
Die hier notierte Anna Ramseyer finde ich im Registerband 6 nicht (Register aller Taufen in Ghst.).
Totenrodel gibt es zu dieser Zeit noch nicht.
Die hier notierte Anna Ramseyer finde ich im Registerband 6 nicht (Register aller Taufen in Ghst.).
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Säntis
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Re: obijt ante Bapt[ismum]
Einen Hinweis dafür, dass Taufeinträge wohl im Voraus notiert wurden, habe ich zufällig im Taufrodel von Rapperswil, 1628-1728, Seite 353, pdf 180 gefunden:
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