Hallo Zusammen
Ich versuche eine Bewilligung für die Forschung im Kanton Thurgau für meinen Familiennamen zu bekommen.
Ich suche nach Daten meines Vorfahren der aus Italien nach St. Gallen eingewandert ist, später hat er mit seiner Familie unter anderem auch in Arbon gelebt. Er ist nicht eingebürgert worden.
Nachdem ich das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen in Frauenfeld für die Bewilligung angeschrieben habe und ihnen alle Daten über die Familie gestellt habe, bekomme ich nun die Antwort:
"Dann können Sie aber keine Familienforschung in den Registern betreiben, wenn diese Angehörigen nicht Bürger waren."
Nun meine Frage: Kann man im Thurgau nur über Bürger Familienforschung betreiben? Wie muss ich vorgehen, dass ich im Zivilstandsamt Arbon Einsicht nehmen kann?
Dazu kommt noch, dass sie für jeden Familiennamen eine neue Bewilligung für CHF 75.- verlangen.
Vielen Dank für einen Hinweis für das weitere Vorgehen
Gruss
Mario
Familienforschung bei Nicht-Schweizerbürgern
Moderator: Wolf
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Mario A
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Familienforschung bei Nicht-Schweizerbürgern
Zuletzt geändert von Wolf am Mo 20. Jan 2020, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: urspr. Titel: Zivilstandsamt Frauenfeld
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Wolf
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Re: Familienforschung bei Nicht-Schweizerbürgern
Hallo Mario,
ich habe mir erlaubt, das Thema umzubenennen, da es m.E. nicht auf ein einzelnes Zivilstandsamt, vmtl. nicht einmal auf einen einzelnen Kanton beschränkt ist.
Es müssen zwei Aspekte unterschieden werden:
1) Was ist überhaupt die Quellenlage?
2) Unter welchen Bedingungen kann in den vorhandenen Quellen geforscht werden?
Ad 1) Ein Zivilstandsamt wird auf Anfrage in den Zivilstandsregistern (speziell den Familienregistern bzw. den älteren Bürgerregistern) nachschauen und daraus Familienscheine erstellen. Zuständig ist das Zivilstandsamt des Bürgerortes. Wer nicht Bürger ist, wird in der Regel dort nicht geführt sein. Neben den Familienregistern gibt es die Ereignisregister (Geburt, Heirat, Tod), die auch für Nicht-Schweizerbürger das jeweilige Ereignis am Ereignisort dokumentieren. Diese Register wurden 1876 eingeführt.
Ad 2) Es gibt zwar die Vorgaben der Eidg. Zivilstandsverordnung, die aber anscheinend von verschiedenen Kantonen unterschiedlich interpretiert werden
. Im Kanton SG können z.B. die Doppel der Ereignisregister, die älter als 100 Jahre sind, im Staatsarchiv eingesehen werden. Bei der Regelung im TG bin ich unsicher (und sage deswegen lieber nichts).
Wie sieht es nun bei Nicht-Schweizerbürgern aus, insbesondere wenn es um Ereignisse vor 1876 geht (Du schreibst nicht, wann Dein Vorfahr nach St.Gallen eingewandert ist)? Hier sollten eher Meldebehörden der Gemeinden angesprochen werden, ggf. Archive, in denen die alten Meldeunterlagen aufbewahrt werden. In der Stadt St.Gallen (ist Dein Vorfahr in der Stadt zugewandert oder im Kanton?) wäre das das Stadtarchiv, für Arbon würde ich bei der Gemeinde anfragen.
ich habe mir erlaubt, das Thema umzubenennen, da es m.E. nicht auf ein einzelnes Zivilstandsamt, vmtl. nicht einmal auf einen einzelnen Kanton beschränkt ist.
Es müssen zwei Aspekte unterschieden werden:
1) Was ist überhaupt die Quellenlage?
2) Unter welchen Bedingungen kann in den vorhandenen Quellen geforscht werden?
Ad 1) Ein Zivilstandsamt wird auf Anfrage in den Zivilstandsregistern (speziell den Familienregistern bzw. den älteren Bürgerregistern) nachschauen und daraus Familienscheine erstellen. Zuständig ist das Zivilstandsamt des Bürgerortes. Wer nicht Bürger ist, wird in der Regel dort nicht geführt sein. Neben den Familienregistern gibt es die Ereignisregister (Geburt, Heirat, Tod), die auch für Nicht-Schweizerbürger das jeweilige Ereignis am Ereignisort dokumentieren. Diese Register wurden 1876 eingeführt.
Ad 2) Es gibt zwar die Vorgaben der Eidg. Zivilstandsverordnung, die aber anscheinend von verschiedenen Kantonen unterschiedlich interpretiert werden
Wie sieht es nun bei Nicht-Schweizerbürgern aus, insbesondere wenn es um Ereignisse vor 1876 geht (Du schreibst nicht, wann Dein Vorfahr nach St.Gallen eingewandert ist)? Hier sollten eher Meldebehörden der Gemeinden angesprochen werden, ggf. Archive, in denen die alten Meldeunterlagen aufbewahrt werden. In der Stadt St.Gallen (ist Dein Vorfahr in der Stadt zugewandert oder im Kanton?) wäre das das Stadtarchiv, für Arbon würde ich bei der Gemeinde anfragen.
Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
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Mario A
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Re: Familienforschung bei Nicht-Schweizerbürgern
Hallo Wolf,
Danke für Deine Erklärung.
Mein Vorfahr kam 1888 mit seiner Ehefrau und zwei Kinder in die Schweiz, nach Goldach.
Ich habe im Staatsarchiv SG Einträge seiner Kinder, die im Kanton St. Gallen (ab 1888) geboren wurden, in den Geburts-Register A gefunden.......obwohl sie keine Bürger der Gemeinden waren.
Wieso geht das im TG nicht?
Dann wende ich mich eben direkt an Arbon und hoffe, dass die Personen dort kooperativer sind.
Gruss
Mario
Danke für Deine Erklärung.
Mein Vorfahr kam 1888 mit seiner Ehefrau und zwei Kinder in die Schweiz, nach Goldach.
Ich habe im Staatsarchiv SG Einträge seiner Kinder, die im Kanton St. Gallen (ab 1888) geboren wurden, in den Geburts-Register A gefunden.......obwohl sie keine Bürger der Gemeinden waren.
Wieso geht das im TG nicht?
Dann wende ich mich eben direkt an Arbon und hoffe, dass die Personen dort kooperativer sind.
Gruss
Mario
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Wolf
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Re: Familienforschung bei Nicht-Schweizerbürgern
Es gibt zwei Geburtsregister: A für alle in der Gemeinde erfolgten Geburten - unabhängig davon, ob Bürger oder nicht - und dann B für Geburten von Kindern von Gemeindebürgern, die auswärts geboren wurden. Deswegen findest Du die von Dir gesuchten Geburten im Register A von Goldach.Mario A hat geschrieben: Mo 20. Jan 2020, 14:38Mein Vorfahr kam 1888 mit seiner Ehefrau und zwei Kindern in die Schweiz, nach Goldach.
Ich habe im Staatsarchiv SG Einträge seiner Kinder, die im Kanton St. Gallen (ab 1888) geboren wurden, in den Geburts-Registern A gefunden ....... obwohl sie keine Bürger der Gemeinden waren.
Auch Geburten in Arbon müssen dort im Register A dokumentiert sein - die (von mir schon erwähnte) Frage ist ... welchen Zugang gestattet die zuständige Behörde? In SG wurden die Doppel im Staatsarchiv abgegeben - und dort wendet man das SG-Archivgesetz an. Frag' doch einmal beim Staatsarchiv TG an, ob man dort auch Zivilstandsregister-Doppel hat (ich gehe davon aus: ja) und unter welchen Bedingungen man Einsicht gewährt. Wenn man dort sagt, man richte sich nach den Regeln der Zivilstandsverwaltung, könnte es problematisch werden (nach meiner Erfahrung ist man dort der Familienforschung gegenüber nicht besonders aufgeschlossen).
In Arbon wären Melderegister von Interesse - sind keine "Geburtsurkunden", obwohl sie die Geburtsdaten der Kinder üblicherweise enthalten, liefern dafür aber auch weitere Informationen wie Wohnadressen, wann zu- oder weg-gezogen oder auch innerhalb der Gemeinde umgezogen.
Wolf Seelentag, St.Gallen
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