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KB-Latein, Erklärungshilfe

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 09:55
von Forscher
Hallo zusammen,

Ich habe lateinische Einträge (Sterbebuch) aus dem Jahre 1807.

Dort wird der Vater eines verstorbenen Kindes als "non nec" vietor (= Küfer) bezeichnet. Auch im Jahr davor und danach wird er als Küfer bezeichnet. Aber was bedeutet der Vorsatz "non nec"? Ebenfalls tauchen folgende Bezeichnungen auf „propter certa mortis indicia“ bzw. „ob certa mortis indicia“. Was könnte das bedeuten?

Gruß und danke vorab

Bruno ;;;

KB-Latein, Erklärungshilfe

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 11:00
von Thomas
Non nec (meistens nec non) bedeutet so viel wie: und gewiss auch, in der Tat. Es handelt sich um eine doppelte Verneinung, welche eine bestimmte Aussage verstärken soll.

Propter bzw. ob certa mortis indicia bedeutet: wegen sicherer Anzeichen des Todes.

Gruss

Thomas

KB-Latein, Erklärungshilfe

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 13:35
von Forscher
Hallo Thomas,

vielen Dank. Das erklärt dann die ganzen Einträge anschaulich. Die Frage ist nur, weshalb es nicht bei allen Sterbeeinträgen diesen Hinweis auf die sicheren Todeszeichen gab.

Gruß und schönes Wochenende

Bruno