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Rizi in St.Gallen SG

Verfasst: Do 7. Aug 2025, 15:17
von Wolf
Rizi-Hans-Ulrich-tot-StGallen-17281125.jpg
Am 20.11.1728 verstirbt Hans Ulrich Rizi von Bürglen TG, "ein junger Knab". Die von 1579 bis 1798 vom St. Galler Obervogt verwaltete Herrschaft umfasste seit dem Spätmittelalter die niederen Gerichte Bürglen, Uerenbohl, Guntershausen, Heldswil, Mettlen und Istighofen sowie Teile von Hüttenschwil und Sulgen.

Im Familysearch-Index tauchen 19 Nennungen Rizi in Bürglen auf - darunter:
Hans Ulrich Rizi ≈ 22.11.1691, Sohn von Hans Ulrich Rizi und Barbara Schönholzer
Hans Ulrich Rizi ≈ 09.07.1699, Sohn von Jakob Rizi und Cathrin Klingler
Beide kämen für den obigen Sterbeeintrag infrage.

Im Dezember 1527 wird Hanß Schlatter in St.Gallen geboren, Sohn von Hanß Schlatter und Barbara Rizi - Vorfahren von Schützenmeister Michael Schlatter (1734-1819).

Re: Rizi in St.Gallen SG

Verfasst: Fr 8. Aug 2025, 07:36
von DST
Die Formulierung "ein junger Knab" würde eher auf ein Kind zwischen etwa 3 und 14 Jahren schliessen lassen.
1728 wären diese beiden Kandidaten (falls unverheiratet) bereits als 'Jüngling' bezeichnet worden.

Wie alt ist ein "junger Knab"?

Verfasst: Fr 8. Aug 2025, 08:57
von Wolf
Darüber habe ich auch nachgedacht, aber ...
Dieses Totenbuch ist offensichtlich eine summarische Abschrift nicht mehr vorhandener Original-Kirchenbücher und enthält jeweils auf der linken Seite die Liste "Abgestorbene Kinder" und auf der rechten Seite parallel "Abgestorbene verkündete Persohnen", also Personen, die konfirmiert waren. Der "junge Knab" dürfte also mindestens 16 Jahre alt gewesen sein.

Einen "Jüngling" habe ich bei einer kurzen Suche nicht gefunden (bei Stadt-Sankt-Gallern ist in der Regel das Geburtsdatum angegeben), aber z.B. auch eine "junge Tochter". Am Jahresende gibt es jeweils eine Statistik: "sind gestorben - Männer, Weiber, Kinder". Hier taucht der "junge Knab" also unter Männer auf, die "junge Tochter" unter "Weiber".

Re: Wie alt ist ein "junger Knab"?

Verfasst: Sa 9. Aug 2025, 17:24
von Peter.D
In weiten Gebieten der Schweiz hatte der Begriff Knabe bzw. Chnab früher eine andere Bedeutung als heute. Ein Knabe war ein unverheirateter Mann, in der Regel aber etwa 16 Jahre alt oder älter. Ein junger Knab war somit wohl irgendwo zwischen 16 und 25 Jahre alt. Auch Jüngling hatte früher eine ähnliche Bedeutung.

Das Iditikon widmet dem Begriff mehrere Spalten, mit einer guten Zusammenfassung (links oben das Dreieck öffnen). Darin steht insbesondere:
... dann aber insbesondere zur ehrenvollen Bezeichnung des ledigen Standes, auch ohne Rücksicht auf das Alter, so dass auch im höchsten Alter stehende, aber unverheiratet gebliebene Männer mit inbegriffen sein können, Junggeselle.

Peter

Re: Wie alt ist ein "junger Knab"?

Verfasst: So 10. Aug 2025, 21:25
von Walter
Peter.D hat geschrieben: Sa 9. Aug 2025, 17:24 In weiten Gebieten der Schweiz hatte der Begriff Knabe bzw. Chnab früher eine andere Bedeutung als heute. Ein Knabe war ein unverheirateter Mann, in der Regel aber etwa 16 Jahre alt oder älter. Ein junger Knab war somit wohl irgendwo zwischen 16 und 25 Jahre alt.
Dazu passend ein Zufallsfund aus Büren an der Aare BE (Rodel 2, Seite 11, 13. Januar 1583):
Heirat von Bartli Koler ein junger Knab und Anna Kistler auch ein jung Meittlin, haben Hochzyt gehallten

Büren_2-11.jpg

Juvenis Joannes Weber

Verfasst: Mo 15. Sep 2025, 18:34
von Wolf
Wenn ich das richtig lese, ist 1794 in Berneck der "juvenis" Joannes Weber im Alter von 70 Jahren verstorben:
Berneck-Tot-Weber-1794-juvenis-70a.jpg