Margaretha Schmidt - genannt Hillen Gret
Verfasst: Do 27. Mär 2025, 13:01
Ich suche die Vorfahren und die Daten dazu von
Margaretha Schmidt genannt Hillen Gret
*19.6.1743 in Bous als T.v. S. Nikolaus und Diehl, Anna Maria (+vor 1758 Calmesweiler)
~19.6.1743 in Bous
+7.12.1775 in Püttlingen durch Enthauptung
Ihre Geschichte (SZ vom 15.2.2014):
1775 wurde Margarethe Schmidt, genannt Hillen Gret, wegen Kindsmord in Püttlingen zum Tode verurteilt. Das Schicksal der Dienstmagd bewegt heute noch die Gemüter. Beim Vortrag von VHS-Leiter Michael Müller herrschte großer Andrang im Kulturbahnhof. Heimatforscher wie Willibald Meyer und Josef Gillet und auch die Schriftstellerin Christel Raubuch haben sich mit dem Fall beschäftigt. Die Köllerbacher Straße, wo sie wohnte, heißt im Volksmund Hillengass. Die einen sagen, Hillengret sei als Hexe verbrannt worden, die anderen, man habe sie auf dem Galgenberg erhängt. Michael Müller brachte Licht ins Dunkel. Beides ist falsch. Hillen Gret wurde geköpft. Auch der Prozess lief anders ab, als man es sich vorstellt. Viele seien der Meinung, dass eine junge Frau unschuldig von einem gnadenlosen Gericht verurteilt worden ist, sagt Müller. Die Verteidigungsschrift zeige aber eine andere Perspektive. Margarethe Schmidt hatte einen Anwalt aus Saarbrücken. In 95 handschriftlichen Seiten verteidigte er die Dienstmagd und bemühte sich zu zeigen, dass sie das Neugeborene nicht mit Absicht zu Tode getreten habe, dass sie danach in Panik geraten sei und das Kind in den Brunnen geworfen habe.
Am Palmsonntag war das Kind zur Welt gekommen. Heimlich in einer Kammer. Zu jener Zeit mussten uneheliche Schwangerschaften bis zum fünften Monat beim Seelsorger oder Ortsverwalter angegeben werden. Diese Anordnung hatte der Graf von Saarbrücken 1765 getroffen, weil viele Schwangerschaften verheimlicht und viele Kinder getötet wurden. Auch Obduktionen gab es. Um festzustellen, ob Kinder lebend oder tot zur Welt gekommen waren, machte man die so genannte Wasserprobe. Man legte ihre Lunge in Wasser. Wenn sie oben schwamm, stand fest, dass Luft drin war und dass das Kind schon geatmet hatte. Der Verteidiger plädierte für mildernde Umstände. Die Angeklagte sei eher naiv und einfältig als boshaft und raffiniert. Sie sei viel herum gestoßen worden und nur wenig zur Schule gegangen.
Interessant sei, dass der Anwalt mit einem Bildungsdefizit argumentiere, sagt Historiker Müller. Daran sehe man auch, dass Schule damals üblich war.
Anklage- und Verteidigungsschrift gingen zur juristischen Fakultät nach Marburg, die dortigen Gutachter befanden Margarethe Schmidt für schuldig. Im Dezember wurde in Püttlingen das Urteil verkündigt. Morgens um neun auf der grünen Wiese vor dem Amtshaus, wo heute der Marktplatz ist. Schaulustige hatten sich eingefunden. Am langen Tisch, mit schwarzem Tuch gedeckt, saßen der Richter, sein Assistent, der Ortsverwalter und die Schöffen. Man brachte die Angeklagte herbei. Der Kriminalrichter brach den Stab, warf ihn vor ihre Füße und übergab sie dem Scharfrichter.
Margarethe wurde auf einen Wagen gebunden. Ein Priester zum Trösten saß neben ihr. Man zog zur Gerichtsstätte auf den Galgenberg. Vorneweg der Richter, dann der Amtsverwalter, der Schreiber, die Schöffen, dann Zuschauer, danach 20 bewaffnete Untertanen mit Flinten, dahinter der Wagen mit der Angeklagten und dem Priester, dann wieder Zuschauer. Margarethe Schmidt wurde mit verbundenen Augen auf einen Stuhl gesetzt und mit einem Hieb enthauptet.
Zur Person: Margarete Schmidt stammte aus Bous. Sie war selbst ein uneheliches Kind. Ihre Mutter starb früh. Sie kam bei verschiedenen Verwandten in Hostenbach, Landsweiler, Bubach, Völklingen und Altenkessel unter. Die Cousine in Altenkessel hieß Hill, daraus entstand "Hillen Gret". Margarethe Schmidt verdiente sich ihren Lebensunterhalt mit Strickarbeiten und als Dienstmagd. Sie bekam zwei uneheliche Kinder, eins von einem Soldaten, eins von einem Saarbrücker Mühlenknecht. Was aus ihrem Sohn Peter geworden ist, ist nicht bekannt. Er war zwölf Jahre alt, als das zweite Kind zur Welt kam. Dieses zweite Kind starb kurz nach der Geburt. Margarethe Schmidt wurde der Kindstötung angeklagt und zum Tode verurteilt. Es war das letzte Todesurteil, das in Püttlingen vollstreckt wurde. Sie wurde auf dem Kirchhof begraben. Der damalige Pastor Johannes Steffen hatte sich dafür eingesetzt.
Margaretha Schmidt genannt Hillen Gret
*19.6.1743 in Bous als T.v. S. Nikolaus und Diehl, Anna Maria (+vor 1758 Calmesweiler)
~19.6.1743 in Bous
+7.12.1775 in Püttlingen durch Enthauptung
Ihre Geschichte (SZ vom 15.2.2014):
1775 wurde Margarethe Schmidt, genannt Hillen Gret, wegen Kindsmord in Püttlingen zum Tode verurteilt. Das Schicksal der Dienstmagd bewegt heute noch die Gemüter. Beim Vortrag von VHS-Leiter Michael Müller herrschte großer Andrang im Kulturbahnhof. Heimatforscher wie Willibald Meyer und Josef Gillet und auch die Schriftstellerin Christel Raubuch haben sich mit dem Fall beschäftigt. Die Köllerbacher Straße, wo sie wohnte, heißt im Volksmund Hillengass. Die einen sagen, Hillengret sei als Hexe verbrannt worden, die anderen, man habe sie auf dem Galgenberg erhängt. Michael Müller brachte Licht ins Dunkel. Beides ist falsch. Hillen Gret wurde geköpft. Auch der Prozess lief anders ab, als man es sich vorstellt. Viele seien der Meinung, dass eine junge Frau unschuldig von einem gnadenlosen Gericht verurteilt worden ist, sagt Müller. Die Verteidigungsschrift zeige aber eine andere Perspektive. Margarethe Schmidt hatte einen Anwalt aus Saarbrücken. In 95 handschriftlichen Seiten verteidigte er die Dienstmagd und bemühte sich zu zeigen, dass sie das Neugeborene nicht mit Absicht zu Tode getreten habe, dass sie danach in Panik geraten sei und das Kind in den Brunnen geworfen habe.
Am Palmsonntag war das Kind zur Welt gekommen. Heimlich in einer Kammer. Zu jener Zeit mussten uneheliche Schwangerschaften bis zum fünften Monat beim Seelsorger oder Ortsverwalter angegeben werden. Diese Anordnung hatte der Graf von Saarbrücken 1765 getroffen, weil viele Schwangerschaften verheimlicht und viele Kinder getötet wurden. Auch Obduktionen gab es. Um festzustellen, ob Kinder lebend oder tot zur Welt gekommen waren, machte man die so genannte Wasserprobe. Man legte ihre Lunge in Wasser. Wenn sie oben schwamm, stand fest, dass Luft drin war und dass das Kind schon geatmet hatte. Der Verteidiger plädierte für mildernde Umstände. Die Angeklagte sei eher naiv und einfältig als boshaft und raffiniert. Sie sei viel herum gestoßen worden und nur wenig zur Schule gegangen.
Interessant sei, dass der Anwalt mit einem Bildungsdefizit argumentiere, sagt Historiker Müller. Daran sehe man auch, dass Schule damals üblich war.
Anklage- und Verteidigungsschrift gingen zur juristischen Fakultät nach Marburg, die dortigen Gutachter befanden Margarethe Schmidt für schuldig. Im Dezember wurde in Püttlingen das Urteil verkündigt. Morgens um neun auf der grünen Wiese vor dem Amtshaus, wo heute der Marktplatz ist. Schaulustige hatten sich eingefunden. Am langen Tisch, mit schwarzem Tuch gedeckt, saßen der Richter, sein Assistent, der Ortsverwalter und die Schöffen. Man brachte die Angeklagte herbei. Der Kriminalrichter brach den Stab, warf ihn vor ihre Füße und übergab sie dem Scharfrichter.
Margarethe wurde auf einen Wagen gebunden. Ein Priester zum Trösten saß neben ihr. Man zog zur Gerichtsstätte auf den Galgenberg. Vorneweg der Richter, dann der Amtsverwalter, der Schreiber, die Schöffen, dann Zuschauer, danach 20 bewaffnete Untertanen mit Flinten, dahinter der Wagen mit der Angeklagten und dem Priester, dann wieder Zuschauer. Margarethe Schmidt wurde mit verbundenen Augen auf einen Stuhl gesetzt und mit einem Hieb enthauptet.
Zur Person: Margarete Schmidt stammte aus Bous. Sie war selbst ein uneheliches Kind. Ihre Mutter starb früh. Sie kam bei verschiedenen Verwandten in Hostenbach, Landsweiler, Bubach, Völklingen und Altenkessel unter. Die Cousine in Altenkessel hieß Hill, daraus entstand "Hillen Gret". Margarethe Schmidt verdiente sich ihren Lebensunterhalt mit Strickarbeiten und als Dienstmagd. Sie bekam zwei uneheliche Kinder, eins von einem Soldaten, eins von einem Saarbrücker Mühlenknecht. Was aus ihrem Sohn Peter geworden ist, ist nicht bekannt. Er war zwölf Jahre alt, als das zweite Kind zur Welt kam. Dieses zweite Kind starb kurz nach der Geburt. Margarethe Schmidt wurde der Kindstötung angeklagt und zum Tode verurteilt. Es war das letzte Todesurteil, das in Püttlingen vollstreckt wurde. Sie wurde auf dem Kirchhof begraben. Der damalige Pastor Johannes Steffen hatte sich dafür eingesetzt.