Lehnherr von Thun BE
Verfasst: Do 25. Apr 2024, 15:53
Am 12.08.1775 wird in Biberstein AG Hans Heinrich Thomann geboren und am 20.08.1775 in Kirchberg getauft. Als Vater wird Peter Lehnherr von Thun BE, Einzieher im Schloß Biberstein benannt.
Am 30.10.1775 entscheidet das Obere Ehegericht in Bern: Das Kind NN [im Protokoll nicht namentlich genannt] wird ihm [Peter Lehnherr] gemäss dem damals geltenden Paternitätsprinzip mit Namen und Heimatrecht zugeteilt. Er muss das Kind 6 Monate nach der Geburt übernehmen und für seinen weiteren Unterhalt aufkommen. Für die anfängliche Pflege durch die Mutter muss er ihr drei Kronen bezahlen. Ausserdem muss Lehnherr die Prozesskosten bezahlen.
Lehnherr sind laut Familiennamenbuch "alte" Bürger von Spiez und Wimmis, aber nicht (mehr) Bürger von Thun. Peter.D schreibt mir dazu:
Ich habe in den online verfügbaren Sterbebüchern von Thun noch ein paar Stichproben gemacht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Lehnherr (auch Leenherr) bis mindestens Mitte des 19. Jh. tatsächlich Bürger von Thun waren. Besonders interessant ist der Todeseintrag (PDF 52, Nr. 59) von Johann Peter Lehnherr, Waisenvogt von Thun, der am 25.12.1806 im Alter von 67 Jahren verstorben ist. Auch wird er beim frühen Tod von zwei seiner Kinder 1782 als Herr bezeichnet, im Gegensatz zu den meisten übrigen Vätern. Der könnte also gut passen zum Schaffner Lehnherr im Schloss Biberstein um 1775.
Einen Todeseintrag für seinen unehelichen Sohn Hans Heinrich Lehnherr (geboren 1775 in Biberstein) sehe ich im alphabetischen Verzeichnis von Thun nicht. Eine eventuelle Heirat müsste in den Büchern bei der Bürgergemeinde Thun bzw. bei der GHGB verzeichnet sein. Möglicherweise hat er auch noch einen Eintrag im ersten Ortsbürgerregister von Thun 1820ff.
Am 30.10.1775 entscheidet das Obere Ehegericht in Bern: Das Kind NN [im Protokoll nicht namentlich genannt] wird ihm [Peter Lehnherr] gemäss dem damals geltenden Paternitätsprinzip mit Namen und Heimatrecht zugeteilt. Er muss das Kind 6 Monate nach der Geburt übernehmen und für seinen weiteren Unterhalt aufkommen. Für die anfängliche Pflege durch die Mutter muss er ihr drei Kronen bezahlen. Ausserdem muss Lehnherr die Prozesskosten bezahlen.
Lehnherr sind laut Familiennamenbuch "alte" Bürger von Spiez und Wimmis, aber nicht (mehr) Bürger von Thun. Peter.D schreibt mir dazu:
Ich habe in den online verfügbaren Sterbebüchern von Thun noch ein paar Stichproben gemacht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Lehnherr (auch Leenherr) bis mindestens Mitte des 19. Jh. tatsächlich Bürger von Thun waren. Besonders interessant ist der Todeseintrag (PDF 52, Nr. 59) von Johann Peter Lehnherr, Waisenvogt von Thun, der am 25.12.1806 im Alter von 67 Jahren verstorben ist. Auch wird er beim frühen Tod von zwei seiner Kinder 1782 als Herr bezeichnet, im Gegensatz zu den meisten übrigen Vätern. Der könnte also gut passen zum Schaffner Lehnherr im Schloss Biberstein um 1775.
Einen Todeseintrag für seinen unehelichen Sohn Hans Heinrich Lehnherr (geboren 1775 in Biberstein) sehe ich im alphabetischen Verzeichnis von Thun nicht. Eine eventuelle Heirat müsste in den Büchern bei der Bürgergemeinde Thun bzw. bei der GHGB verzeichnet sein. Möglicherweise hat er auch noch einen Eintrag im ersten Ortsbürgerregister von Thun 1820ff.