Josephina Zemp *4.12.1882 von/in Schüpfheim LU wohhaft in Tägerwilen TG oo 31.1.1912 in Konstanz mit Jakob Braun *4.5.1884 von Honstetten GHz Baden (Deutsches Reich) in Konstanz. Sie hatten einen Sohn Jakob Walter Braun *4.6.1911 in Basel Stadt
Mit der Heirat wurde sie wohl Bürgerin des GHztm Baden und es gibt wohl keine weiteren Spuren von Josephina und dem Sohn Jakob Walter in der Schweiz? Vom Vater Jakob Braun weiss ich noch, dass er von Beruf Gärtner war.
Wie könnte ich da etwas weiteres zur Familie Braun-Zemp in Erfahrung bringen?
Braun von Honstetten in Konstanz
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Re: Braun von Honstetten in Konstanz
Hier bitte nur das Ehepaar Braun-Zemp (und Nachkommen) diskutieren.
Diskussionen zu Josephina Zemp und Vorfahren bitte unter Zemp von Schüpfheim LU in Tägerwilen TG diskutieren.
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Wolf Seelentag, St.Gallen
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Re: Braun von Honstetten in Konstanz
Hallo Peter
Aufgrund des Personenstandsgesetzes von 1937 und der zugehörigen Verordnung von 1938 musste der Tod eines Ehegatten als Randvermerk im Heiratseintrag nachgetragen werden, auch wenn die Heirat noch unter dem alten Personenstandsrecht erfolgt war.
Hast du den Heiratseintrag von 1912 schon erhalten bzw. einsehen können?
Für den Sohn Walter wird es schwierig: da er 1911 nicht in Deutschland geboren wurde, jedoch durch die Heirat der Eltern 1912 legitimiert und Deutscher wurde, ist weder seine evtl. Heirat noch sein Tod im Basler Geburtsregister eingetragen. Und da die Eltern vor 1938 im Land Baden geheiratet haben, wurde für sie auch kein Familienbuch eröffnet. Im Moment sehe ich da nur die mühsame Variante über den Wohnsitz der Eltern bei der Heirat und alle späteren Mutationen bei den Einwohnermeldeämtern. Mit dem sehr weit verbreiteten Familiennamen dürfte ein Zufallsfund ebenfalls schwer einzuordnen sein.
Peter
Aufgrund des Personenstandsgesetzes von 1937 und der zugehörigen Verordnung von 1938 musste der Tod eines Ehegatten als Randvermerk im Heiratseintrag nachgetragen werden, auch wenn die Heirat noch unter dem alten Personenstandsrecht erfolgt war.
Hast du den Heiratseintrag von 1912 schon erhalten bzw. einsehen können?
Für den Sohn Walter wird es schwierig: da er 1911 nicht in Deutschland geboren wurde, jedoch durch die Heirat der Eltern 1912 legitimiert und Deutscher wurde, ist weder seine evtl. Heirat noch sein Tod im Basler Geburtsregister eingetragen. Und da die Eltern vor 1938 im Land Baden geheiratet haben, wurde für sie auch kein Familienbuch eröffnet. Im Moment sehe ich da nur die mühsame Variante über den Wohnsitz der Eltern bei der Heirat und alle späteren Mutationen bei den Einwohnermeldeämtern. Mit dem sehr weit verbreiteten Familiennamen dürfte ein Zufallsfund ebenfalls schwer einzuordnen sein.
Peter
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Re: Braun von Honstetten in Konstanz
Hallo Peter
Ich habe den Eintrag im Eheregister B von Schüpfheim LU (Auswärtige Heiraten von Bürgern von Schüpfheim). Dort ist aber nichts vermerkt.
Vermutlich müsste ich den entsprechenden Eintrag aus dem "Eheregister A von Konstanz" haben, wenn es denn in Deutschland bzw. Baden so etwas analoges gegeben hat.
Gruss Peter
Ich habe den Eintrag im Eheregister B von Schüpfheim LU (Auswärtige Heiraten von Bürgern von Schüpfheim). Dort ist aber nichts vermerkt.
Vermutlich müsste ich den entsprechenden Eintrag aus dem "Eheregister A von Konstanz" haben, wenn es denn in Deutschland bzw. Baden so etwas analoges gegeben hat.
Gruss Peter
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Re: Braun von Honstetten in Konstanz
Ja klar, das deutsche Eheregister! Das Personenstandsgesetz galt nur für das deutsche Reich. Die üble Fassung von 1937 wurde von A.H. persönlich unterzeichnet. A und B gab es dagegen nur in der Schweiz.
In der Schweiz wurde nur die Scheidung mit Randvermerk ergänzt, nie aber z.B. der Tod.
Peter
In der Schweiz wurde nur die Scheidung mit Randvermerk ergänzt, nie aber z.B. der Tod.
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