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Friedrich Grabow, ein Verschwender

Verfasst: So 19. Apr 2020, 13:56
von clarissa1874
"Oeffentliche Bekanntmachung.
Der Bauer Friedrich Grabow zu Lindenberg bei Pritzwalk ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage für einen Verschwender erklärt worden.
Wittstock, den 27. März 1857.
Königl. Kreisgericht, Abtheilung I."

Quelle:
Kreisblatt für die Ost-Prignitz, 7. Jahrgang, Nr. 19 vom 09.05.1857, S. 85

Macht man sich heutzutage auch noch als Verschwender strafbar?

Re: Friedrich Grabow, ein Verschwender

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 10:53
von murgtäler
Verschwender machten sich auch damals nicht strafbar.
Wenn man zum Verschwender erklärt worden war, war man nach damaligem Zivilrecht einem Minderjährigen gleichgestellt. Das heißt, man stand unter amtlicher Vormundschaft.

Heutzutage steht der öffentlichen Anprangerung von Verschwendungssucht der Datenschutz entgegen.
Wenn Steuergelder verschwendet werden, fände ich es nicht verkehrt, das auch heute amtlich bekanntzugeben ;)