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Bedingungen für die Ausstellung eines Familienscheins im Kanton Solothurn

Verfasst: Do 31. Okt 2019, 17:27
von Shelly
Ich habe versheidene Zertifikaten und Familienscheine, für eine Kündin in England, von die Zivilstandesamt Solothurn verlangt. Die haben mir zuerst gesagt das das Tagesgeschäft geht vor und nach 7 Wochen mir gesagt das sie eigentlich die British Geburtschein von meine Kündin, Ihre Mütter und Ihre Tante nicht accepterien, obwohl die Name von der (in der Schweiz geboren) Grossvater war auf die gebürtschein von ihre Mütter und Tante. In die Falle von Ihre Mütter handelt es um ein uneheliches Kind die nicht in der Schweiz auf das Familienschein registriert worden war. Die Tante ist schon in 1953 Gestorben und die Grossvater in 1963. Ich habe auch die Gerburt und Todescheine für Ihre Uhrgrosseltern verlangt, die in 1850 geboren war und in 1922 und 1932 gestorben war. Ich dachte Alles was über 80 jahre alte zuückliegt kann mann ohne Probelm verlangen. Hat jemand damit schon erfahrung gehabt und rat für mich?

Re: Bedingungen für die Ausstellung eines Familienscheins im Kanton Solothurn

Verfasst: Do 31. Okt 2019, 18:41
von Wolf
Hallo Shelly,

lass' mich zusammenfassen - ob ich auch Alles richtig verstanden habe:

1) Du hast eine Kundin in England. Von der Kundin sowie von deren Mutter und Tante (1953 verstorben) hast Du britische Geburtsurkunden. Die Kundin wünscht Zivilstandsurkunden (bzw. Familienscheine) ihrer Schweizer Vorfahren.

2) Die Mutter war unehelich - aber wann und wo (Schweiz oder UK) geboren?

3) Die britischen Geburtsurkunden nennen den Namen des Grossvaters - der also die Vaterschaft anerkannt hat - korrekt? Er ist 1963 verstorben. Ich nehme an, er war Schweizer - korrekt? Was war sein Bürgerort?

4) Gewünscht werden Zivilstandsurkunden bzw. ein Familienschein der Urgrosseltern, beide 1850 geboren und 1922 bzw. 1932 verstorben.

Generell: Ereignisse (wie Geburt, Heirat, Tod) werden nicht in Familienscheinen registriert, sondern in den Zivilstandsregistern. Ein Familienschein ist die übliche Form, in der Zivilstandsämter Auskunft aus dem Zivilstandsregister geben.

Entscheiden für eine Beantwortung Deiner Frage ist jetzt erst einmal - wann und wo wurde die Mutter geboren?

Beste Grüsse - Wolf

Re: Bedingungen für die Ausstellung eines Familienscheins im Kanton Solothurn

Verfasst: Do 31. Okt 2019, 21:39
von Shelly
Die Mutter war in England geboren.

Re: Bedingungen für die Ausstellung eines Familienscheins im Kanton Solothurn

Verfasst: Fr 1. Nov 2019, 00:52
von Wolf
Shelly hat geschrieben: Do 31. Okt 2019, 21:39 Die Mutter war in England geboren.
Und wenn das nicht an den Heimatort des Vaters gemeldet wurde (zusammen mit der Anerkennung der Vaterschaft) kann das an sich zuständige Zivilstandsamt natürlich nichts davon wissen.

Nun aber zu Familienscheinen für die Urgrosseltern: nach meinem Verständnis der "neuen" Zivilstandsverordnung sollten diese Angaben (geboren 1850, verstorben 1922 bzw. 1932) keiner Schutzfrist mehr unterliegen, also auch ohne Nachweis der direkten Abstammung erhältlich sein. Nun ist allerdings mein Eindruck, dass sich diese neuen Regelungen noch nicht bei allen Kantonen herumgesprochen haben.

Hast Du es denn schon einmal im Staatsarchiv versucht? Soweit ich weiss, wurden in Solothurn schon 1836 (also vor der eidgen. Regelung von 1876) Zivilstandsregister eingeführt - und diese sind im Staatsarchiv im Lesesaal frei einsehbar. Dort sollten die beiden 1850 geborenen Urgrosseltern also zu finden sein - und damit auch deren Eltern.

Vielleicht forscht aber auch ein anderes Forumsmitglied schon zu diesen Familien: ich empfehle, Du nennst die zu den Urgrosseltern bekannten Daten hier im Forum - vielleicht kann ja jemand helfen.

Re: Bedingungen für die Ausstellung eines Familienscheins im Kanton Solothurn

Verfasst: Fr 1. Nov 2019, 05:38
von Shelly
Ja, ich habe schon im Staatsarchiv die Taufeinträge von die beiden Uhr Grosseltern (und ihre Eheschliessung) gefunden. Eben, ich denke Leute die in 1922 gestorben sind liegen nicht mehr unter Schutzfrist. Ich habe in sehr viele Kantonen Ahnenforschung gemacht (auch in andere Zivilstandesamt in Solothurn) und nie ein Problem gehabt. Ich habe jetzt die Zivilstandesamt geschrieben und verlangt nach Ihre Bedingungen um Ihre „Bewilligung“ zu bekommen.

Re: Bedingungen für die Ausstellung eines Familienscheins im Kanton Solothurn

Verfasst: Fr 1. Nov 2019, 07:47
von Peter.D
Die Zivilstandsbehörde des Kantons Solothurn gehört leider zu den noch ganz wenigen Zivilstandsbehörden in der Schweiz, welche die Fristen des Archivguts der Artikel 6a und 92a der Zivilstandsverordnung nicht für die freie Auskunft anerkennen; sie erlaubt auch dem Staatsarchiv nicht, Einsicht in die dort hinterlegten Doppel der Register zu gewähren. Eine Frist von 80 Jahren oder auch andere Fristen gibt es hingegen weder in der Zivilstandsverordnung noch im Zivilgesetzbuch.

Auch im Kanton Solothurn haben aber direkte Nachkommen ein Auskunftsrecht. Ausserdem besteht immer die Möglichkeit, eine Forscherbewilligung gemäss Art. 60 der ZStV zu verlangen, die dann über bereits verstorbene Personen Auskunft gibt. Die Aufsichtsbehörde ist gemäss eigener Aussage aber auch hier sehr restriktiv.

Am einfachsten wäre es daher - wie bereits von Wolf erwähnt - direkte Nachkommen der gesuchten Personen ausfindig zu machen und dann über diese Familienscheine oder andere Auskünfte zu verlangen.
Bei Zahlvaterschaften besteht ausserdem oft die Möglichkeit, in den Staatsarchiven die entsprechenden Gerichtsurteile einzusehen, sofern die archivrechtlichen Schutzfristen bereits abgelaufen sind.

Peter

Re: Bedingungen für die Ausstellung eines Familienscheins im Kanton Solothurn

Verfasst: Fr 1. Nov 2019, 07:55
von Shelly
Danke sehr für die ausführliche Auskünfte. Wir suchen jetzt die Bestätigung von die Schweizer Botschaft in London das Der Grossvater von meine Künden war der Vater von Ihre Mütter. Das sollte helfen.