Ausgewählte Quellen zur Entwicklung des Ortsbürgerrechts im Kanton St.Gallen
Verfasst: So 8. Okt 2017, 13:30
In Städten (wie St.Gallen) existierte das Ortsbürgerrecht schon vor Jahrhunderten. In Regionen wie dem Toggenburg oder dem Gaster gab es bis zum Ende des Ancien Régime nur das Gotteshausmannsrecht. Wenn im Familiennamenbuch also ein Bürgerrecht in z.B. einer Toggenburger Gemeinde mit "a" als seit vor 1800 existierend angegeben wird, ist dies genau genommen falsch: dieses Bürgerrecht existierte vor 1800 noch gar nicht. Die Angabe hat insofern aber doch eine gewisse Berechtigung als in den meisten Fällen das Bürgerrecht der Gemeinde erlangt wurde, wo die Familie oft schon seit Generationen ansässig gewesen war. Aber wie hat sich das Ortsbürgerrecht nun entwickelt? Im Folgenden sollen einige Quellen verlinkt werden, die die Entwicklung beschreiben. Dabei ist zu beachten, dass es sich tw. um Gesetzesentwürfe handelt, die evtl. nie in Kraft gesetzt wurden, oder auch verabschiedete Gesetze, die wenig später wieder ersetzt wurden. Hinweise auf weitere Texte werden dankbar entgegen genommen - seien es Gesetzestexte selbst oder beschreibende Artikel zum Thema.
In der Zeit der Helvetischen Republik wurden Regelungen verabschiedet, die jedoch mit deren Ende hinfällig wurden.
12.04.1798 Die erste helvetische Verfassung sieht nur ein helvetisches Bürgerrecht vor.
13.02.1799 Das Gesetz über die Bürgerrechte sieht die Streichung der bisherigen Ortsbürgerrechte vor.
1803 setzen dann kantonale Regelungen ein - im Kanton St.Gallen u.a.:
29.06.1803 Gesetz ..... (später als "aufgehoben und ersetzt" mehrfach zitiert - muss ich aber noch suchen)
17.09.1803 Gemeinds-Bürgerrecht im Toggenburg
17.12.1803 Betreffend die Heimathrechte der Landleute in der Landschaft Toggenburg
19.05.1804 Ueber die Niederlassung und Bürgerrechts-Erwerbung (Auszüge)
19.05.1804 Ueber die Niederlassung und Bürgerrechts-Erwerbung (Volltext)
19.05.1804 Einkaufstaxen in die Gemeinds-Bürgerrechte
30.05.1806 Betreffend den Einkauf in das Ortsgemeinderecht
11.05.1810 Niederlassung von Heimathlosen und Findelkindern
11.05.1827 Ueber die Führung der Ehe-, der Geburts- und Tauf-, und der Sterberegister schliesst im Tabellenvordruck die Ortsbürgerschaft ein.
20.10.1834 Ueber die Führung der Bürger-, Niederlassungs- und Ausenthaltsregister
30.04.1835 Ueber das Armenwesen
In der Zeit der Helvetischen Republik wurden Regelungen verabschiedet, die jedoch mit deren Ende hinfällig wurden.
12.04.1798 Die erste helvetische Verfassung sieht nur ein helvetisches Bürgerrecht vor.
13.02.1799 Das Gesetz über die Bürgerrechte sieht die Streichung der bisherigen Ortsbürgerrechte vor.
1803 setzen dann kantonale Regelungen ein - im Kanton St.Gallen u.a.:
29.06.1803 Gesetz ..... (später als "aufgehoben und ersetzt" mehrfach zitiert - muss ich aber noch suchen)
17.09.1803 Gemeinds-Bürgerrecht im Toggenburg
17.12.1803 Betreffend die Heimathrechte der Landleute in der Landschaft Toggenburg
19.05.1804 Ueber die Niederlassung und Bürgerrechts-Erwerbung (Auszüge)
19.05.1804 Ueber die Niederlassung und Bürgerrechts-Erwerbung (Volltext)
19.05.1804 Einkaufstaxen in die Gemeinds-Bürgerrechte
30.05.1806 Betreffend den Einkauf in das Ortsgemeinderecht
11.05.1810 Niederlassung von Heimathlosen und Findelkindern
11.05.1827 Ueber die Führung der Ehe-, der Geburts- und Tauf-, und der Sterberegister schliesst im Tabellenvordruck die Ortsbürgerschaft ein.
20.10.1834 Ueber die Führung der Bürger-, Niederlassungs- und Ausenthaltsregister
30.04.1835 Ueber das Armenwesen