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Friedelehe / Friedelschaft

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 07:55
von Säntis
Grüezi Lesende,

zur Definition Friedelehe und Friedelschaft in Wikipedia.
Friedelehe oder Friedelschaft (von mittelhochdeutsch friudiea „Geliebte“) gilt als Bezeichnung für eine Eheform des Frühmittelalters, die vom deutschen Rechtshistoriker Herbert Meyer in den 1920ern in die Geschichtsforschung eingeführt wurde, deren tatsächliche Existenz aber heute umstritten ist. Friedelehen sollen gekennzeichnet gewesen sein durch Freiwilligkeit beider Ehepartner, fehlende Übertragung der Vormundschaft über die Ehefrau und abwesende Beziehungen zwischen beiden Familien. Die überlieferte Friedel(frau) war aber sicher mehr als bloss eine Geliebte des Mannes (Kebse, Konkubine oder Nebenfrau).

Bochtella

Re: Friedelehe / Friedelschaft

Verfasst: So 5. Feb 2023, 20:01
von Säntis
Grüezi Lesende,

Herbert Meyer, Friedelehe und Mutterrecht, in Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte : Germanistische Abteilung, Band 47, Weimar 1927.

Andrea Esmyol, Geliebte oder Ehefrau? : Konkubinen im frühen Mittelalter, Köln - Weimar - Wien 2002.
Die von Herbert Meyer erfundene "Friedelehe" wird als Forschungs-Konstrukt widerlegt.
Teil-Digitalisat auf einer Webseite von books.google.ch

Martina Hartmann, Buchbesprechung, auf einer Webseite von H-Soz-Kult, einer Informations- und Kommunikationsplattform für Historikerinnen und Historiker.

Bochtella