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Braut-Entlassungsschein

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 16:36
von Wolf
Zitat aus dem Beitrag Sutter von Bühler AR:
Ein Braut-Entlassungsschein wurde benötigt, wenn in einer anderen als der eigenen Pfareei geheiratet werden sollte - siehe auch Vollständiger Pastoralunterricht über die Ehe, oder über das gesetz= und pflichtmäßige Verhalten des Pfarrers vor - bei und nach der ehelichen Trauung. Was hier für die katholische Kirche beschrieben wird, scheint sich in der evangelischen Kirche noch länger gehalten zu haben.