Braun aus Hilbringen
Verfasst: Mo 6. Jun 2016, 15:36
Hallo,
ich benötige Lesehilfe zu dieser Heiratsurkunde.
Danke
Gruß
Uwe
ich benötige Lesehilfe zu dieser Heiratsurkunde.
Danke
Gruß
Uwe
Forum Board Genealogie Généalogie Genealogy
https://www.geneal-forum.com/phpbb/phpBB3/
https://www.geneal-forum.com/phpbb/phpBB3/viewtopic.php?t=23186
Mit freundlichen Grüssen[...]
gemäss hier beruhendem und eingesehener
[...]
Gärtner von Stand, wohnhaft zu Hilbringen, früher
in Bettenburg, grossjähriger Sohn des Johann Braun,
Maurer von Stand, wohnhaft zu Hilbringen, gegen-
wärtig und in diese Ehe, einwilligend
und dessen Ehefrau Maria Fritz,
ohne Stand, wohnhaft zu
Hilbringen, gegenwärtig und in diese Ehe einwilligend
[...]
gemäss eingesehenem und der Belägen beigefügten
Geburtsakte, alt zwei und zwanzig [22] Jahre, geboren zu
Unter[mer?]schholz am zehnten des Monats Januar
Jahrs eintausend achthundert acht und dreissig [10.01.1838]
ohne Stand, wohnhaft zu Hilbringen
grossjährige Tochter des verlebten Johann Klein
Schullehrer von Stand, wohnhaft zuletzt zu [Bachen?], laut beigebrachtem
und den Belägen beigefügten Sterbeacte daselbst gestorben am fünf und zwanzigsten April achtzehnhun-
dert vier und vierzig [25.04.1844], dessen Eltern Nicolaus Klein, Lehrer, am vierten Dezember eintausend achthundertsechszehn [04.12.1816]
und Margaretha Beles am ersten Juni eintausend achthundert vierzig [01.06.1840] gemäss der zu den Belägen genommenen Sterbeacten
beide zu [Brotdorf?] gestorben sind
und dessen verlebten Ehefrau Anna Maria Baller
ohne Stand, wohnhaft zu-
letzt [Bachen?], gemäss dem zu den Belägen genommenen Sterbeacte daselbst gestorben am sechszehnten
August eintausend achthundert zwei und vierzig [16.08.1842], deren Eltern Nicolaus Baller, A[?]erer am fünf
und zwanzigsten Mai eintausend achthundert fünf und dreissig [20.05.1835] und Susanna Schütz am ersten Dezember
eintausend achthundert zwei und vierzig [01.12.1842] beide zu Brotdorf, laut der, den Belägen bei-
gefügten Sterbeacten, verstorben sind,
und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschliessen, indem nach den geschehenen Ehe-Verkündigungen,
wovon die erste Sonntags den zwei und zwanzigsten
des Monats Januar im Jahr eintausend achthundert sechszig [22.01.1860] um zehn Uhr
des Morgens und die zweite Sonntags den neun und zwanzigsten
des Monats Januar im Jahre eintausend achthundert sechszig [29.01.1860] um zehn Uhr
des Morgens zu Hilbringen, vor dem Gemeindehause und an den beiden nämlichen
Tagen gemäss dem den Belägen beigefügten Atteste des Civilstandsbeamten zu Betten-
burg stattgehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.