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Rüger / heimlicher Rüger / Heimlicher

Verfasst: So 12. Okt 2014, 15:39
von Säntis
Grüezi Mitlesende,

zur Definition und zu Belegen Rüger im Deutschen Rechtswörterbuch.
Meist amtlich bestellte und vereidigte Person, die für die Rügung kleinerer Straftaten bestellt und häufig an den Strafgeldern beteiligt ist.
Dazu auch Leider, Angeber, Anzeiger und Heimlicher.

Zur Definition und Entwicklungsgeschichte Rüger und heimlicher Rüger in Arnd Koch, Denunciato, Zur Geschichte eines strafprozessualen Rechtsinstituts, Habilitationsschrift Universität Jena, 2006, S. 187-196.

Zur Definition und zu Belegen Heimlicher im Deutschen Rechtswörterbuch.

Zu Heimlicher in Dorfchronik Grosshöchstetten, Grosshöchstetten 1985, S. 207.
Die Heimlicher wurden durch das Chorgericht gewählt und hatten Vergehen in Sittenangelegenheiten anzuzeigen.

Zu Heimlicher auch im Thread Wahl der Heimlicher in Grosshöchstetten.

Zu den Gerichtsinstanzen im Thread Offizialat / Sittengericht / Ehegericht / Chorgericht.

Bochtella