Landrecht / Landleute
Verfasst: Fr 12. Sep 2014, 15:02
Grüezi Lesende,
zur Definition des Landrechts im Historischen Lexikon der Schweiz.
Ab dem 16. Jh. galt der Begriff für den (subjektiven) Rechtsstatus eines in dem betreffenden Land bzw. der Landvogtei oder dem Amt vollberechtigten Niedergelassenen, ferner für das Niederlassungsrecht bzw. die Niederlassungsgebühr.
Zur Definition und Entwicklungsgeschichte der Landleute im Historischen Lexikon der Schweiz.
Das Landrecht ist nicht zu verwechseln mit den Landrechten, die zu den vielen Rechtsordnungen im territorialen Bereich gehörten.
Bochtella
zur Definition des Landrechts im Historischen Lexikon der Schweiz.
Ab dem 16. Jh. galt der Begriff für den (subjektiven) Rechtsstatus eines in dem betreffenden Land bzw. der Landvogtei oder dem Amt vollberechtigten Niedergelassenen, ferner für das Niederlassungsrecht bzw. die Niederlassungsgebühr.
Zur Definition und Entwicklungsgeschichte der Landleute im Historischen Lexikon der Schweiz.
Das Landrecht ist nicht zu verwechseln mit den Landrechten, die zu den vielen Rechtsordnungen im territorialen Bereich gehörten.
Bochtella