Offizialat / Sittengericht / Ehegericht / Chorgericht
Verfasst: Mi 10. Sep 2014, 15:46
Grüezi Lesende,
zur Definition und Entwicklungsgeschichte der Offizialate und Konsistorien im Historischen Lexikon der Schweiz.
Das Offizialat, im deutschen Sprachraum gelegentlich Konsistorium genannt, ist eine seit dem 13. Jh. in jedem Bistum der katholischen Kirche bestehende bischöfliche Gerichtsbehörde, an deren Spitze der vom Bischof ernannte und in seinem Namen tätige Offizial steht. Zu ihrer Einrichtung kam es im Zuge der Rezeption des römischen Rechts und zur Entlastung des Bischofs. Ausnahmen bildeten die Bistümer Mailand und Como, wo Generalvikare neben den Bischöfen die Richterfunktion ausübten. Ein Offizial ist für Genf ab 1225, Lausanne ab 1245, Basel ab 1252, Konstanz ab 1254, Sitten ab 1271 und Chur ab 1273 belegt. In unterschiedlichem Ausmass waren die Ämter des meist juristisch ausgebildeten Offizials und des Generalvikars in Personalunion verbunden: in Lausanne bis ins 15. Jh. nie, in Basel bis 1529 nur selten, danach ständig, in Genf und ab dem 14. Jh. in Konstanz öfters, in Chur mit einer Ausnahme im 18. Jh. wahrscheinlich immer. In den zur Reformation übergegangenen Gebieten der französischen Schweiz ersetzten Konsistorien für die Ehegerichtsbarkeit (Sittengerichte) die O.e.
Zur Definition und Entwicklungsgeschichte der Sittengerichte, Ehegerichte, Banne und Chorgerichte im Historischen Lexikon der Schweiz.
Sittengerichte entstanden mit der Reformation. Sie wurden von den Pfarrern und der weltlichen Obrigkeit als Nachfolger der vorreformatorischen bischöflichen Ehegerichte (Offizialat) eingeführt. Bald übernahmen sie auch die Aufgabe, die Einhaltung der Sittenmandate und kirchenrechtlichen Verordnungen durch die Kirchgenossen zu überwachen. Das Sittengericht wurde in der Deutschschweiz unterschiedlich bezeichnet: In Zürich, Schaffhausen, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden hiess es Ehegericht, in Basel Bann und in Bern Chorgericht. In der reformierten französischsprachigen Schweiz wurde es consistoire genannt. In den protestantischen Regionen des Reichs wurde der entsprechende Begriff Konsistorium verwendet, der aber ausser dem Sittengericht auch den Fürstenrat des Römischen Reichs, die Versammlung der Kardinäle in der katholischen Kirche oder verschiedene andere Gremien (z.B. später auch jüdische Konsistorien) bezeichnet.
Dazu auch in den Threads Sittengerichtsbarkeit (Ehegericht, Chorgericht) , Namensrecht und uneheliche Geburt (CH - Kanton BE) , Wahl der Heimlicher in Grosshöchstetten und Grichtsäss.
Bochtella
zur Definition und Entwicklungsgeschichte der Offizialate und Konsistorien im Historischen Lexikon der Schweiz.
Das Offizialat, im deutschen Sprachraum gelegentlich Konsistorium genannt, ist eine seit dem 13. Jh. in jedem Bistum der katholischen Kirche bestehende bischöfliche Gerichtsbehörde, an deren Spitze der vom Bischof ernannte und in seinem Namen tätige Offizial steht. Zu ihrer Einrichtung kam es im Zuge der Rezeption des römischen Rechts und zur Entlastung des Bischofs. Ausnahmen bildeten die Bistümer Mailand und Como, wo Generalvikare neben den Bischöfen die Richterfunktion ausübten. Ein Offizial ist für Genf ab 1225, Lausanne ab 1245, Basel ab 1252, Konstanz ab 1254, Sitten ab 1271 und Chur ab 1273 belegt. In unterschiedlichem Ausmass waren die Ämter des meist juristisch ausgebildeten Offizials und des Generalvikars in Personalunion verbunden: in Lausanne bis ins 15. Jh. nie, in Basel bis 1529 nur selten, danach ständig, in Genf und ab dem 14. Jh. in Konstanz öfters, in Chur mit einer Ausnahme im 18. Jh. wahrscheinlich immer. In den zur Reformation übergegangenen Gebieten der französischen Schweiz ersetzten Konsistorien für die Ehegerichtsbarkeit (Sittengerichte) die O.e.
Zur Definition und Entwicklungsgeschichte der Sittengerichte, Ehegerichte, Banne und Chorgerichte im Historischen Lexikon der Schweiz.
Sittengerichte entstanden mit der Reformation. Sie wurden von den Pfarrern und der weltlichen Obrigkeit als Nachfolger der vorreformatorischen bischöflichen Ehegerichte (Offizialat) eingeführt. Bald übernahmen sie auch die Aufgabe, die Einhaltung der Sittenmandate und kirchenrechtlichen Verordnungen durch die Kirchgenossen zu überwachen. Das Sittengericht wurde in der Deutschschweiz unterschiedlich bezeichnet: In Zürich, Schaffhausen, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden hiess es Ehegericht, in Basel Bann und in Bern Chorgericht. In der reformierten französischsprachigen Schweiz wurde es consistoire genannt. In den protestantischen Regionen des Reichs wurde der entsprechende Begriff Konsistorium verwendet, der aber ausser dem Sittengericht auch den Fürstenrat des Römischen Reichs, die Versammlung der Kardinäle in der katholischen Kirche oder verschiedene andere Gremien (z.B. später auch jüdische Konsistorien) bezeichnet.
Dazu auch in den Threads Sittengerichtsbarkeit (Ehegericht, Chorgericht) , Namensrecht und uneheliche Geburt (CH - Kanton BE) , Wahl der Heimlicher in Grosshöchstetten und Grichtsäss.
Bochtella