Geburtsurkunde
Verfasst: Mo 29. Apr 2013, 14:47
Ich habe die Frage wer kann den Namen eines Kindes geben.
Folgender Fall:
Im Jahre 1826, in der Pfalz, Königreich Bayern.
Ein Herr Johannes R. erklärt dem Standesbeamten, dass Frau Sara G., ledigen Standes, ein Kind geboren hat, dem Er den Vornamen und Namen Catharina G. gebe.
Dazu sind 2 Zeugen anwesend.
Kann der Herr R. so den Namen festlegen? oder ist davon ausgehen, daß er vielleicht der Vater des unehelichen Kindes ist. Eine verwandschaftliche Beziehung ist nicht angegeben.
Im Kirchenbuch taucht Herr R. als Pate wieder auf. Er könnte auch der Schwager von Frau G. sein, was die Vaterschaft ja nicht unbedingt ausschließt.
Gab es zur Namensgebung rechtliche Vorschriften?
Gruß
Peter
Folgender Fall:
Im Jahre 1826, in der Pfalz, Königreich Bayern.
Ein Herr Johannes R. erklärt dem Standesbeamten, dass Frau Sara G., ledigen Standes, ein Kind geboren hat, dem Er den Vornamen und Namen Catharina G. gebe.
Dazu sind 2 Zeugen anwesend.
Kann der Herr R. so den Namen festlegen? oder ist davon ausgehen, daß er vielleicht der Vater des unehelichen Kindes ist. Eine verwandschaftliche Beziehung ist nicht angegeben.
Im Kirchenbuch taucht Herr R. als Pate wieder auf. Er könnte auch der Schwager von Frau G. sein, was die Vaterschaft ja nicht unbedingt ausschließt.
Gab es zur Namensgebung rechtliche Vorschriften?
Gruß
Peter