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illegit. ex adult

Verfasst: Sa 14. Jul 2012, 16:26
von MIG
Die Rätsel der Abkürzungen im Kirchenlatein:

illegit. ex adult
heisst es unter dem Namen eine Kindes bei dessen Taufeintrag 1808 im St.Gallischen.
Die Eltern sind beide angegeben, Paten auch.

Kann jemand helfen das Rätsel zu lösen.

Danke

Re: illegit. ex adult

Verfasst: Sa 14. Jul 2012, 17:48
von hhg
nach meinem Kenntnisstand uneheliches Kind aus einer ehebrecherischen Beziehung - aber bitte nachprüfen

Re: illegit. ex adult

Verfasst: Mo 2. Mär 2015, 10:12
von Säntis
Grüezi Lesende,

zur Definition illegitim in Duden.
Unter anderem ausserehelich, nicht ehelich.

Zur Definition Illegitimität in Historisches Lexikon der Schweiz.
Der Begriff Illegitimität als rechtliche Eigenschaft in Bezug auf die Institution der Ehe. Er wird gebraucht für Geburten, die aus einem nicht als ehelich angesehenen Verhältnis hervorgehen. Bei den Kindseltern handelt es sich um nicht Verheiratete oder mit anderen Partnern verheiratete Personen.

Zur Bezeichnung eines nicht ehelichen Kindes im Thread Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spurius.

Bochtella

Re: illegit. ex adult.

Verfasst: Mo 2. Mär 2015, 11:57
von Wolf
MIG hat geschrieben:illegit. ex adult.
illegitimus / illegitima = uneheliche(r) Sohn / Tochter
adulterium = Ehebruch

Nach meinem Verständnis wäre "illeg." also allgemein ein uneheliches Kind - ohne Hinweis auf den Zivilstand der Eltern. "illegit. ex adult." dagegen wäre ein aus einem Ehebruch hervorgegangenes Kind, d.h. mindestens ein Elternteil war verheiratet - aber nicht mit dem anderen Elternteil.

Re: illegit. ex adult

Verfasst: Mo 2. Mär 2015, 17:52
von Säntis
Grüezi Wolf,

für ein Kind aus einem Ehebruch habe ich die spezifische Bezeichnung adulterinus gefunden und den Beleg in den Thread Königskind / Bankert / Bastard / Kebskind / Kegel / Spurius gestellt.

Bochtella