Ansassen / Beisassen / Hintersassen / Landsassen / Niedergelassene
Verfasst: Mo 20. Mär 2006, 23:33
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Susanna Brugger-Gertsch frägt auf der Mailingliste der SGFF
Im Historischen Lexikon der Schweiz ist der Begriff Hintersass aus Schweizer Sicht erklärt. Leider fehlt das entsprechende Kapitel zum Landsass noch in der Online-Version.
Gibt es Besonderheiten zu diesen (oder verwandten) Begriffen in verschiedenen Kantonen? Berichten Sie doch hier - oder nennen einfach nur weiterführende Literatur.
Susanna Brugger-Gertsch frägt auf der Mailingliste der SGFF
Hans Minder (Leiter Auskunfsstelle GHGB) antwortet daraufWas war eigentlich ein Landsass? Und gab es eine Landsass-Kommission, z.B. im Kanton Bern? Ich bin mir nicht mehr sicher, ob das ein Herumziehender oder eine Person ohne Bürgerort war. Eine Freundin aus den USA fragt mich nach der Bedeutung.
Das Deutsche Rechtswörterbuch nennt zum Landsass Hinweise aus dem ganzen deutschsprachigen Raum - mit besonderer Erwähnung der Entwicklung im Kanton Bern. Analoge Hinweise finden sich auch zum Begriff Hintersass.Landsassen im Kanton Bern waren Berner Bürger, die bis 1861 noch keinen Heimatort erworben hatten. Damals wurden sie den Gemeinden z.T. durch Losentscheid zugeteilt.
Es handelt sich um verschiedene Kategorien:
- Herumziehende Personen;
- Glaubensflüchtlinge;
- uneheliche Kinder von Bernburgern;
- Findelkinder.
Das Buch von Ernst Weingart über die Landsassen hilft Ihnen da weiter. In Bern gab es eine Landsassenkammer, die über diese Landsassen Buch geführt hat. Die Forschungen sind dadurch eigentlich recht einfach.
Im Historischen Lexikon der Schweiz ist der Begriff Hintersass aus Schweizer Sicht erklärt. Leider fehlt das entsprechende Kapitel zum Landsass noch in der Online-Version.
Gibt es Besonderheiten zu diesen (oder verwandten) Begriffen in verschiedenen Kantonen? Berichten Sie doch hier - oder nennen einfach nur weiterführende Literatur.