Re: Delaquis von Rechthalten FR
Verfasst: Mi 22. Apr 2020, 15:58
Hallo
Ich weiss nicht genau seit wann es das mit dem Heimatort gibt, ich weiss nur dass anfangs des 19. Jahrhunderts auch diejenigen einen erhielten, die vorher noch keinen hatten, also die nicht Sesshaften. Aber für alle anderen gibt es das schon viel länger, seit damals wurde der Heimatort immer vom Vater auf die Kinder übertragen, bei unehelichen Kindern von der Mutter auf die Kinder. Das heisst alle Kinder haben denselben Heimatort, die Söhne behalten diesen das ganze Leben lang (egal wo sie wohnen) und geben ihn an ihre Kinder weiter. Die Töchter übernehmen bei der Heirat den Heimatort ihres Ehemannes, den dieser von seinem Vater übernommen hat, und verlieren ihren eigenen Heimatort (erst seit einigen Jahrzehnten können sie beide behalten).
In deinem Beispiel hatten die Delaquis den Heimatort Rechthalten und die Stempfels den Heimatort Brünisried (beide evtl. schon seit mehreren Generationen). Eine Tochter der Stempfels mit Heimatort Brünisried hat einen Sohn der Delaquis geheiratet. Dadurch hat sie dessen Heimatort Rechthalten übernommen und ihren Heimatort Brünisried verloren. Die ehelich geborenen Kinder dieses Ehepaares haben den Heimatort des Vaters erhalten, also ebenfalls Rechthalten. Der Heimatort war damals zuständig, wenn jemand armengenössig wurde, das heisst er musste für solche Leute sorgen, auch wenn diese schon lange an einem ganz anderen Ort wohnten.
Ich weiss nicht wie das im Kanton Fribourg war und was dort an Bürgerbüchern noch vorhanden ist und welche Angaben diese enthalten. Hier in der Zentralschweiz sind Bürgerbücher oder Stammbücher eine wichtige genealogische Quelle, weil ganze Familien über mehrere Generationen enthalten sind. Im Kanton Bern sollte man immer auch in den Heimatgemeinden in den Kirchenbüchern nachschauen, meistens findet man auch dort Einträge unter den Auswärtigen, manchmal sogar nur dort.
Gruss
Svenja
Ich weiss nicht genau seit wann es das mit dem Heimatort gibt, ich weiss nur dass anfangs des 19. Jahrhunderts auch diejenigen einen erhielten, die vorher noch keinen hatten, also die nicht Sesshaften. Aber für alle anderen gibt es das schon viel länger, seit damals wurde der Heimatort immer vom Vater auf die Kinder übertragen, bei unehelichen Kindern von der Mutter auf die Kinder. Das heisst alle Kinder haben denselben Heimatort, die Söhne behalten diesen das ganze Leben lang (egal wo sie wohnen) und geben ihn an ihre Kinder weiter. Die Töchter übernehmen bei der Heirat den Heimatort ihres Ehemannes, den dieser von seinem Vater übernommen hat, und verlieren ihren eigenen Heimatort (erst seit einigen Jahrzehnten können sie beide behalten).
In deinem Beispiel hatten die Delaquis den Heimatort Rechthalten und die Stempfels den Heimatort Brünisried (beide evtl. schon seit mehreren Generationen). Eine Tochter der Stempfels mit Heimatort Brünisried hat einen Sohn der Delaquis geheiratet. Dadurch hat sie dessen Heimatort Rechthalten übernommen und ihren Heimatort Brünisried verloren. Die ehelich geborenen Kinder dieses Ehepaares haben den Heimatort des Vaters erhalten, also ebenfalls Rechthalten. Der Heimatort war damals zuständig, wenn jemand armengenössig wurde, das heisst er musste für solche Leute sorgen, auch wenn diese schon lange an einem ganz anderen Ort wohnten.
Ich weiss nicht wie das im Kanton Fribourg war und was dort an Bürgerbüchern noch vorhanden ist und welche Angaben diese enthalten. Hier in der Zentralschweiz sind Bürgerbücher oder Stammbücher eine wichtige genealogische Quelle, weil ganze Familien über mehrere Generationen enthalten sind. Im Kanton Bern sollte man immer auch in den Heimatgemeinden in den Kirchenbüchern nachschauen, meistens findet man auch dort Einträge unter den Auswärtigen, manchmal sogar nur dort.
Gruss
Svenja