Bieli von Selzach SO
Moderator: Wolf
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bachtold.philipp
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Bieli von Selzach SO
Hallo Experten,
Ev habt ihr eine Idee...
Ich habe nämlich einen Ururgrossvater von dem ich - weil uneheliches Kind - den Vater nicht kenne.
Die Mutter ist Anna Maria Dietler aus Zullwil SO. Ihr Sohn wurde als Urs Xaver Dietler 7.2.1840 geboren. Geheiratet hat er dann als Xaver Biele (Bieli) 22.11.1875 auch wieder eine Dietler (erstaunlicherweise seine blutsverwandte Cousine Bertha Dietler geb 25.9.1853).
Entsprechend muss der Name Biele/i irgendwo herkommen. Es gab schweizweit nur einen Bieli Stamm aus Selzach, SO.
Leider ist sein Vater weder im Traueintrag noch im Geburtseintrag aufgeführt.
Habt ihr eine Idee was ich noch prüfen könnte?
Danke!!
Ev habt ihr eine Idee...
Ich habe nämlich einen Ururgrossvater von dem ich - weil uneheliches Kind - den Vater nicht kenne.
Die Mutter ist Anna Maria Dietler aus Zullwil SO. Ihr Sohn wurde als Urs Xaver Dietler 7.2.1840 geboren. Geheiratet hat er dann als Xaver Biele (Bieli) 22.11.1875 auch wieder eine Dietler (erstaunlicherweise seine blutsverwandte Cousine Bertha Dietler geb 25.9.1853).
Entsprechend muss der Name Biele/i irgendwo herkommen. Es gab schweizweit nur einen Bieli Stamm aus Selzach, SO.
Leider ist sein Vater weder im Traueintrag noch im Geburtseintrag aufgeführt.
Habt ihr eine Idee was ich noch prüfen könnte?
Danke!!
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Wolf
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Re: Bieli von Selzach SO
Zuerst einmal: willkommen im Forum
!
Ist bekannt, ob die Mutter später geheiratet hat - evtl. einen Biele/Bieli?bachtold.philipp hat geschrieben: Mo 24. Jul 2023, 17:03... Ihr Sohn wurde als Urs Xaver Dietler 7.2.1840 geboren. Geheiratet hat er dann als Xaver Biele (Bieli) 22.11.1875 ...
Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher
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bachtold.philipp
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Re: Bieli von Selzach SO
Hallo Wolf, vielen Dank für deine Frage.
Mir ist leider nichts bekannt. Könnte aber schon sein. Da ich aber keine Daten und Orte weiss, wäre die Suche enorm aufwendig. Das Zivilstandsamt gibt seit Wochen keine Auskunft weil solche Anfragen "keine Prio haben". Wobei mit Geb Datum 1840 werden die wohl sowieso nicht viel haben. Gibt es ev gerichtliche Unterlagen oder andere Quellen die man in solchen Fällen prüfen kann? Vielen Dank euch!
Mir ist leider nichts bekannt. Könnte aber schon sein. Da ich aber keine Daten und Orte weiss, wäre die Suche enorm aufwendig. Das Zivilstandsamt gibt seit Wochen keine Auskunft weil solche Anfragen "keine Prio haben". Wobei mit Geb Datum 1840 werden die wohl sowieso nicht viel haben. Gibt es ev gerichtliche Unterlagen oder andere Quellen die man in solchen Fällen prüfen kann? Vielen Dank euch!
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Peter.D
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Re: Bieli von Selzach SO
Hallo Philipp
Im Kanton Solothurn galt bis 1842 das Paternitätsprinzip. Daher wurde im vorliegenden Fall vom Amtes wegen versucht, die Vaterschaft zu ermitteln. Eigentlich sollte es dazu ein Urteil des zuständigen Amtsgerichts geben. Frag doch beim StASO an, in welchem Bestand solche Paternitätsurteile zu finden sind. Online ist ja in diesem Archiv nicht einmal der Katalog.
1842 wechselte Solothurn auf das Maternitätsprinzip. Allerdings konnte der Vater von sich aus das Kind anerkennen. Dazu musste er beim Regierungsrat ein Gesuch einreichen. Falls er verheiratet war, musste auch seine Ehefrau zustimmen. Das Kind hatte ab dem 14. Altersjahr ein Vetorecht.
Da das Kind offensichtlich nicht den gleichen Familiennamen trug wie die Mutter, wurde es vermutlich irgendwann nach der Geburt vom Vater anerkannt oder Vater und Mutter heirateten. Denkbar ist schliesslich auch eine spätere Adoption, die Solothurn zwar 1842 ebenfalls eingeführt hat, jedoch nur unter sehr einschränkenden Bedingungen möglich war.
Akten zum Fall müsste es auch bei den Waisenbehörden geben. Diese Dokumente sind - sofern noch vorhanden - bei den Gemeinden.
Das Zivilstandsamt kann in Fällen vor 1876 in der Regel nichts beitragen. Und im Kanton Solothurn geben sie ohnehin nur an direkte Nachkommen Auskunft.
Peter
Im Kanton Solothurn galt bis 1842 das Paternitätsprinzip. Daher wurde im vorliegenden Fall vom Amtes wegen versucht, die Vaterschaft zu ermitteln. Eigentlich sollte es dazu ein Urteil des zuständigen Amtsgerichts geben. Frag doch beim StASO an, in welchem Bestand solche Paternitätsurteile zu finden sind. Online ist ja in diesem Archiv nicht einmal der Katalog.
1842 wechselte Solothurn auf das Maternitätsprinzip. Allerdings konnte der Vater von sich aus das Kind anerkennen. Dazu musste er beim Regierungsrat ein Gesuch einreichen. Falls er verheiratet war, musste auch seine Ehefrau zustimmen. Das Kind hatte ab dem 14. Altersjahr ein Vetorecht.
Da das Kind offensichtlich nicht den gleichen Familiennamen trug wie die Mutter, wurde es vermutlich irgendwann nach der Geburt vom Vater anerkannt oder Vater und Mutter heirateten. Denkbar ist schliesslich auch eine spätere Adoption, die Solothurn zwar 1842 ebenfalls eingeführt hat, jedoch nur unter sehr einschränkenden Bedingungen möglich war.
Akten zum Fall müsste es auch bei den Waisenbehörden geben. Diese Dokumente sind - sofern noch vorhanden - bei den Gemeinden.
Das Zivilstandsamt kann in Fällen vor 1876 in der Regel nichts beitragen. Und im Kanton Solothurn geben sie ohnehin nur an direkte Nachkommen Auskunft.
Peter
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bachtold.philipp
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Re: Bieli von Selzach SO
Hallo Peter,
Vielen lieben Dank für deinen Post. Der ist extrem hilfreich. Ich habe bereits mal das Staatsarchiv angeschrieben. Mal schauen ob das klappt. Danke vielmals!!
Vielen lieben Dank für deinen Post. Der ist extrem hilfreich. Ich habe bereits mal das Staatsarchiv angeschrieben. Mal schauen ob das klappt. Danke vielmals!!
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Toni
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- Registriert: Fr 29. Dez 2006, 18:51
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Re: Bieli von Selzach SO
Hallo
Den Familiennamen Bieli trifft man ab 1750 auf dem Berghof Güggel ob Aedermannsdorf (Pfarrei Matzendorf). Von dort haben sich Nachkommmen (meistens mit Herkunftsbezeichnung Bieli von Selzach) als Sennen und Pächter über verschiedene Berghöfe des Solothurner Juras im Bezirk Thal und im Schwarzbubenland (Bezirke Dorneck, Thierstein) verbreitet. Die allermeisten Bieli von Selzach findet man daher nicht in Selzach selber sondern in diesen Bezirken.
Die Gerichtsakten zum Vaterschaftsprozess von ca. 1840 dürften im StASO in den Akten des damals zuständigen Amtsgerichtes zu finden sein.
Ich empfehle, mit dem Richteramt für die Amtei Dorneck-Thierstein in Dornach zu starten - auch weil Zullwil im Schwarzbubenland liegt.
Allenfalls käme auch noch das Richteramt für die Amtei Thal-Gäu (Balsthal) in Frage.
Gruss, Toni
Den Familiennamen Bieli trifft man ab 1750 auf dem Berghof Güggel ob Aedermannsdorf (Pfarrei Matzendorf). Von dort haben sich Nachkommmen (meistens mit Herkunftsbezeichnung Bieli von Selzach) als Sennen und Pächter über verschiedene Berghöfe des Solothurner Juras im Bezirk Thal und im Schwarzbubenland (Bezirke Dorneck, Thierstein) verbreitet. Die allermeisten Bieli von Selzach findet man daher nicht in Selzach selber sondern in diesen Bezirken.
Die Gerichtsakten zum Vaterschaftsprozess von ca. 1840 dürften im StASO in den Akten des damals zuständigen Amtsgerichtes zu finden sein.
Ich empfehle, mit dem Richteramt für die Amtei Dorneck-Thierstein in Dornach zu starten - auch weil Zullwil im Schwarzbubenland liegt.
Allenfalls käme auch noch das Richteramt für die Amtei Thal-Gäu (Balsthal) in Frage.
Gruss, Toni
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bachtold.philipp
- Beiträge: 4
- Registriert: Mo 24. Jul 2023, 16:56
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Re: Bieli von Selzach SO
Hallo Toni, vielen Dank!!
Ich habe das StASO angeschrieben und sie haben bestätigt, dass man auf diese Akten Zugriff hat. Entsprechend werde ich genau so vorgehen wie von euch empfohlen.
Da ich leider die alte Schrift nicht lesen kann, kennt ihr ggf jemanden der dies als Auftrag erledigen könnte? Ev ein Berufsgeneologe aus Solothurn?
Vielen Dank!
Ich habe das StASO angeschrieben und sie haben bestätigt, dass man auf diese Akten Zugriff hat. Entsprechend werde ich genau so vorgehen wie von euch empfohlen.
Da ich leider die alte Schrift nicht lesen kann, kennt ihr ggf jemanden der dies als Auftrag erledigen könnte? Ev ein Berufsgeneologe aus Solothurn?
Vielen Dank!
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Falkenstein
- Beiträge: 2
- Registriert: Mo 4. Apr 2022, 09:25
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Re: Bieli von Selzach SO
Hallo Philipp
Ich habe lange nicht mehr in diesem Forum vorbeigeschaut und habe mich heute auf Aufforderung des Administrators wieder mal eingeloggt.
Zufälligerweise kann ich dir weiterhelfen - falls du nicht ohnehin schon selbst im Staatsarchiv Solothurn die Akten konsultierte hast.
Die Antwort auf deine Frage findet sich tatsächlich im Staatsarchiv Solothurn, nämlich im Amtstgerichtsprotokoll Balsthal.
Dort geht am 27.04.1840 auf Folio 143f. um folgenden Fall: Vaterschafts-Sache der Anna Maria Dietler, Zullwil, gegen Urs Bieli auf dem Sennberg Güggel in Aedermannsdorf. Anna Maria Dietler wird der Vaterschaftseid bewilligt.
Am 10.08.1840 erfolgte das Urteil des Amtsgerichts Balsthal, siehe Folio 397–399: „Es sey dem Urs Bieli das von Anna Maria Dietler unt. 7. Hornung 1840 ausserehlich bore Kind Namens: Urs Xaverius, zugesprochen, daher ihm dessen Geschlechtsnamen & Ortsbürgerrecht zukomenn soll“.
Nach dem damaligen solothurnischen Paternitätsrecht musste eine aussereheliche schwanger gewordene Frau den Schwängerer anzeigen. Wenn er das Kind nicht anerkennen wollte, musste er durch sein Alibi beweisen, dass er zur Zeit der Schwängerung unmöglich bei der Beklagten gewesen sein konnte, oder dass sie noch mit anderen Männern "fleischlichen Umgang gepflogen" hatte. Wenn er dies nicht tun konnte oder wollte, wurde der Frau nach der Geburt des Kindes der Vaterschaftseid bewilligt, und er wurde damit zum Vater des Kindes erklärt. Das Kind wurde dem Vater zugesprochen und es erhielt dessen Ortsbürgerrecht.
Urs (Josef) Bieli wurde am 9.01.1810 in Oberkirch getauft und starb am 30.12.1878 in Beinwil. Er heiratete 1848 Kunigunda Borer. Seine Eltern waren Franz Josef Bieli und Anna Maria Roth, die auf dem Sennberg Güggel in Aedermannsdorf wohnten.
Freundliche Grüsse, Falkenstein
Ich habe lange nicht mehr in diesem Forum vorbeigeschaut und habe mich heute auf Aufforderung des Administrators wieder mal eingeloggt.
Zufälligerweise kann ich dir weiterhelfen - falls du nicht ohnehin schon selbst im Staatsarchiv Solothurn die Akten konsultierte hast.
Die Antwort auf deine Frage findet sich tatsächlich im Staatsarchiv Solothurn, nämlich im Amtstgerichtsprotokoll Balsthal.
Dort geht am 27.04.1840 auf Folio 143f. um folgenden Fall: Vaterschafts-Sache der Anna Maria Dietler, Zullwil, gegen Urs Bieli auf dem Sennberg Güggel in Aedermannsdorf. Anna Maria Dietler wird der Vaterschaftseid bewilligt.
Am 10.08.1840 erfolgte das Urteil des Amtsgerichts Balsthal, siehe Folio 397–399: „Es sey dem Urs Bieli das von Anna Maria Dietler unt. 7. Hornung 1840 ausserehlich bore Kind Namens: Urs Xaverius, zugesprochen, daher ihm dessen Geschlechtsnamen & Ortsbürgerrecht zukomenn soll“.
Nach dem damaligen solothurnischen Paternitätsrecht musste eine aussereheliche schwanger gewordene Frau den Schwängerer anzeigen. Wenn er das Kind nicht anerkennen wollte, musste er durch sein Alibi beweisen, dass er zur Zeit der Schwängerung unmöglich bei der Beklagten gewesen sein konnte, oder dass sie noch mit anderen Männern "fleischlichen Umgang gepflogen" hatte. Wenn er dies nicht tun konnte oder wollte, wurde der Frau nach der Geburt des Kindes der Vaterschaftseid bewilligt, und er wurde damit zum Vater des Kindes erklärt. Das Kind wurde dem Vater zugesprochen und es erhielt dessen Ortsbürgerrecht.
Urs (Josef) Bieli wurde am 9.01.1810 in Oberkirch getauft und starb am 30.12.1878 in Beinwil. Er heiratete 1848 Kunigunda Borer. Seine Eltern waren Franz Josef Bieli und Anna Maria Roth, die auf dem Sennberg Güggel in Aedermannsdorf wohnten.
Freundliche Grüsse, Falkenstein
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