Brautkranz / Schappel / Strohkranz / Strohzopf
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Re: Brautkranz / Schappel / Strohkranz / Strohzopf
Grüezi Lesende,
Zu Schappel / Schäppel in Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
Zu Kopfbedeckung / Kopfputz / Schappel in Deutsches Rechtswörterbuch
Zu Binsenkranz / Brautkranz / Myrtenkranz / Strohkranz / Strohzopf bei Wikipedia
Zu Brautkranz / Schappel / Schappelin / Strohkranz / Strohzopf bei Eduard Fuchs, Illustrierte Sittengeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 1. Band: Renaissance, Langen, München 1909, Seite 216.
Zu Kranz / Schäppeli / Schappel bei Hans Ulrich Pfister, Kranz und Schappel verlurstig gemacht durch vilfaltig verübte Leichtsinnigkeit in Limmattaler Zeitung vom 19.02.2015
Bochtella
Zu Schappel / Schäppel in Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
Zu Kopfbedeckung / Kopfputz / Schappel in Deutsches Rechtswörterbuch
Zu Binsenkranz / Brautkranz / Myrtenkranz / Strohkranz / Strohzopf bei Wikipedia
Zu Brautkranz / Schappel / Schappelin / Strohkranz / Strohzopf bei Eduard Fuchs, Illustrierte Sittengeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 1. Band: Renaissance, Langen, München 1909, Seite 216.
Zu Kranz / Schäppeli / Schappel bei Hans Ulrich Pfister, Kranz und Schappel verlurstig gemacht durch vilfaltig verübte Leichtsinnigkeit in Limmattaler Zeitung vom 19.02.2015
Bochtella
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Strohkranz und "Gehörnte Hand"
Grüezi Lesende,
Uwe Heizmann, Kranz- und "Gehörnte Hand"-Symbol in einem Kirchenbuch? im Blog der Württembergischen Kirchengeschichte Online.
Im Eheregister der Pfarrei Michelfeld (Kirchenbezirk Schwäbisch Hall) sind in den Jahren 1609 bis 1612 neben neun Einträgen Symbole zu finden, die einen Kranz und eine "Gehörnte Hand" (mano cornuta) darstellen. Den meisten wird die "Gehörnte Hand" als Metal-Hand ("Pommesgabel") bekannt sein, jedoch hat sie in verschiedenen Zusammenhängen andere Bedeutung. Welche sie und der Kranz im Eheregister haben, wird erkennbar, wenn man im Taufregister nach dem jeweils ersten Kind der betroffenen Ehepaare schaut.
Bochtella
Uwe Heizmann, Kranz- und "Gehörnte Hand"-Symbol in einem Kirchenbuch? im Blog der Württembergischen Kirchengeschichte Online.
Im Eheregister der Pfarrei Michelfeld (Kirchenbezirk Schwäbisch Hall) sind in den Jahren 1609 bis 1612 neben neun Einträgen Symbole zu finden, die einen Kranz und eine "Gehörnte Hand" (mano cornuta) darstellen. Den meisten wird die "Gehörnte Hand" als Metal-Hand ("Pommesgabel") bekannt sein, jedoch hat sie in verschiedenen Zusammenhängen andere Bedeutung. Welche sie und der Kranz im Eheregister haben, wird erkennbar, wenn man im Taufregister nach dem jeweils ersten Kind der betroffenen Ehepaare schaut.
Bochtella
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Re: Brautkranz / Schappel / Strohkranz / Strohzopf
Grüezi Lesende,
Zur Definition und zu Belegen Schappel / Schäppel / Schäppeli auf einer Webseite des Schweizerischen Idiotikons.
Eine Braut, die schwanger getraut werden sollte, durfte ihn [den Schappel] nicht tragen; eine unledige Person schon gar nicht.
Bräute, welche sich bei der Trauung des jungfräulichen Kopfschmuckes (Schappel) fälschlich und unwürdig bedienen würden, sollen bestraft werden mit kopulieren ohne Kranz und Schäppeli oder im Tüchli.
Zur Definition und zu Belegen Chopftüechli auf einer Webseite des Schweizerischen Idiotikons.
War die Braut noch Jungfrau, so durfte sie mit dem Schäppel (Brautkrone) vor den Taufstein treten, im andern Falle nur mit dem Chopftüechli.
Zürcher Ehedaten 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich.
Viele Einträge mit Vermerken:
• ohne Kranz
• ohne Kranz und Schappel / Schäppel / Schäppeli
• ohne Kranz, Schappel, Gesang und Klang
• ohne Kranz, Gesang und Prang [Prunk]
• ohne Gesang und Prang
• ohne Schappel und Meyen [Blumenstrauss]
• im Tüchli / Tüechli, ohne Kranz und Schappel
• im Tüchli, ohne Pomp [Prunk]
• im Tüchli
sowie teilweisen Begründungen:
• voreheliches Kind
• vorehelicher / frühzeitiger Beischlaf
• ante nuptias concubuerunt = vorehelicher Beischlaf
• Hurerei
• hurerischer Beischlaf
• Unzucht
• Unzucht und Schwangerschaft
• Schwangerschaft
• ob praegnantia = wegen Schwangerschaft
• quia gravida = weil sie schwanger ist
Bochtella
Zur Definition und zu Belegen Schappel / Schäppel / Schäppeli auf einer Webseite des Schweizerischen Idiotikons.
Eine Braut, die schwanger getraut werden sollte, durfte ihn [den Schappel] nicht tragen; eine unledige Person schon gar nicht.
Bräute, welche sich bei der Trauung des jungfräulichen Kopfschmuckes (Schappel) fälschlich und unwürdig bedienen würden, sollen bestraft werden mit kopulieren ohne Kranz und Schäppeli oder im Tüchli.
Zur Definition und zu Belegen Chopftüechli auf einer Webseite des Schweizerischen Idiotikons.
War die Braut noch Jungfrau, so durfte sie mit dem Schäppel (Brautkrone) vor den Taufstein treten, im andern Falle nur mit dem Chopftüechli.
Zürcher Ehedaten 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich.
Viele Einträge mit Vermerken:
• ohne Kranz
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• ohne Kranz, Gesang und Prang [Prunk]
• ohne Gesang und Prang
• ohne Schappel und Meyen [Blumenstrauss]
• im Tüchli / Tüechli, ohne Kranz und Schappel
• im Tüchli, ohne Pomp [Prunk]
• im Tüchli
sowie teilweisen Begründungen:
• voreheliches Kind
• vorehelicher / frühzeitiger Beischlaf
• ante nuptias concubuerunt = vorehelicher Beischlaf
• Hurerei
• hurerischer Beischlaf
• Unzucht
• Unzucht und Schwangerschaft
• Schwangerschaft
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Ehrenzeichen / Haarband
Grüezi Lesende,
Zur Definition und zu Belegen Haarband auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.
Als Zeichen der Ehefrau im Gegensatz zur Jungfrau.
Zürcher Ehedaten 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich.
Wenige Einträge mit dem Vermerk:
• Haarband
• weisses Haarband
• Schappel und Haarband
sowie teilweisen Begründungen:
• frühzeitiger Beischlaf
• Schwangerschaft
• weil sie ihren Fehler erkannt haben
Zürcher Ehedaten 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich.
Einige Einträge mit dem Vermerk:
• ohne Ehrenzeichen
sowie teilweisen Begründungen:
• Unzucht
• vorzeitiger Beischlaf
• voreheliches Kind
• Schwangerschaft
• quia sponsa erat praegnans = weil die Braut schwanger war
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Als Zeichen der Ehefrau im Gegensatz zur Jungfrau.
Zürcher Ehedaten 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich.
Wenige Einträge mit dem Vermerk:
• Haarband
• weisses Haarband
• Schappel und Haarband
sowie teilweisen Begründungen:
• frühzeitiger Beischlaf
• Schwangerschaft
• weil sie ihren Fehler erkannt haben
Zürcher Ehedaten 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich.
Einige Einträge mit dem Vermerk:
• ohne Ehrenzeichen
sowie teilweisen Begründungen:
• Unzucht
• vorzeitiger Beischlaf
• voreheliches Kind
• Schwangerschaft
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Ehrenkranz / Jungfrauenbändel / Jungfrauenkranz / Schappel
Grüezi Lesende,
Zur Definition und zu Belegen Ehrenkranz auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.
I. Kranz, den der Bräutigam seiner Braut Samstag vor dem ersten Aufgebot verehrt
II. Brautkranz
Zur Definition und zu Belegen Jungfrauenbändel auf einer Webseite des Schweizerischen Idiotikons.
Jungfräuliche Kopfbedeckung an Hochzeiten oder Kindhebeten.
Zürcher Ehedaten 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich.
Einträge mit Vermerken:
• mit Ehrenkranz obwohl Verdächtigte
• ohne Ehrenkranz wegen vorehelichem Kind
• ohne Ehrenkranz ohne Begründung
• ohne Jungfr. Kranz ohne Begründung
• ohne Schappel und Gepreng [Zierrat] wegen Schwangerschaft
Bochtella
Zur Definition und zu Belegen Ehrenkranz auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.
I. Kranz, den der Bräutigam seiner Braut Samstag vor dem ersten Aufgebot verehrt
II. Brautkranz
Zur Definition und zu Belegen Jungfrauenbändel auf einer Webseite des Schweizerischen Idiotikons.
Jungfräuliche Kopfbedeckung an Hochzeiten oder Kindhebeten.
Zürcher Ehedaten 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich.
Einträge mit Vermerken:
• mit Ehrenkranz obwohl Verdächtigte
• ohne Ehrenkranz wegen vorehelichem Kind
• ohne Ehrenkranz ohne Begründung
• ohne Jungfr. Kranz ohne Begründung
• ohne Schappel und Gepreng [Zierrat] wegen Schwangerschaft
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Tüchli / Tüechli
Grüezi Lesende,
Zu Tüchli und Braut mit 4 Ohren im Tüechli der Thread Hofer von Signau BE
Peter Wälti, Bevölkerungs- und Familiengeschichte von Brienz, in Brienz [Heimatbuch Brienz], 2. Auflage, Brienz 2011.
Digitalisat auf einer Webseite der Gemeinde Brienz.
Seite 176: Als "Hanss Fischer und Barbara Flück, puella, beide von Brientz", am 22.11.1709 Hochzeit hielten, erschien Barbara mit "4 Ohren und im Tüechli" vor dem Traualtar. Sie war damals im siebenten Monat schwanger, womit sie zwei Ohren am Kopf und zwei unter ihrem Herzen trug. Diesen nicht alleinverschuldeten Zustand hatte sie dann am Hochzeitstag mit einem besonderen Tüchlein auf dem Kopf zu büssen.
Peter Wälti, Bevölkerungs- und Familiengeschichte von Brienz, in Familienforschung Schweiz : Jahrbuch = Généalogie suisse : annuaire = Genealogia svizzera : annuario, Band 39, 2012.
Seite 23: Als "Hanss Fischer und Barbara Flück, puella, beide von Brientz", am 22.11.1709 Hochzeit hielten, erschien Barbara mit "4 Ohren und im Tüechli" vor dem Traualtar. Sie war damals im siebenten Monat schwanger, womit sie zwei Ohren am Kopf und zwei unter ihrem Herzen trug. Diesen nicht alleinverschuldeten Zustand hatte sie dann am Hochzeitstag mit einem besonderen Tüchlein auf dem Kopf zu büssen.
Digitalisat auf einer Webseite von E-Periodica, einer Plattform der ETH-Bibliothek Zürich.
Bochtella
Zu Tüchli und Braut mit 4 Ohren im Tüechli der Thread Hofer von Signau BE
Peter Wälti, Bevölkerungs- und Familiengeschichte von Brienz, in Brienz [Heimatbuch Brienz], 2. Auflage, Brienz 2011.
Digitalisat auf einer Webseite der Gemeinde Brienz.
Seite 176: Als "Hanss Fischer und Barbara Flück, puella, beide von Brientz", am 22.11.1709 Hochzeit hielten, erschien Barbara mit "4 Ohren und im Tüechli" vor dem Traualtar. Sie war damals im siebenten Monat schwanger, womit sie zwei Ohren am Kopf und zwei unter ihrem Herzen trug. Diesen nicht alleinverschuldeten Zustand hatte sie dann am Hochzeitstag mit einem besonderen Tüchlein auf dem Kopf zu büssen.
Peter Wälti, Bevölkerungs- und Familiengeschichte von Brienz, in Familienforschung Schweiz : Jahrbuch = Généalogie suisse : annuaire = Genealogia svizzera : annuario, Band 39, 2012.
Seite 23: Als "Hanss Fischer und Barbara Flück, puella, beide von Brientz", am 22.11.1709 Hochzeit hielten, erschien Barbara mit "4 Ohren und im Tüechli" vor dem Traualtar. Sie war damals im siebenten Monat schwanger, womit sie zwei Ohren am Kopf und zwei unter ihrem Herzen trug. Diesen nicht alleinverschuldeten Zustand hatte sie dann am Hochzeitstag mit einem besonderen Tüchlein auf dem Kopf zu büssen.
Digitalisat auf einer Webseite von E-Periodica, einer Plattform der ETH-Bibliothek Zürich.
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Ehrenzeichen
Grüezi Lesende,
Die Einsicht in die Zürcher Ehedaten des 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich, ergibt folgende Erkenntnisse:
Grundsätzlich waren die Ehrenzeichen, d. h. Kranz und Schappel / Schäppel /Schäppeli den ledigen, kinderlosen, nicht des vorehelichen Beischlafs bezichtigten und nicht schwangernen Bräuten vorbehalten.
Bräute, die diese Voraussetzungen nicht erfüllten, durften als Strafe diese Ehrenzeichen nicht tragen, fallweise aber ein Haarband oder ein Tüchli / Tüechli.
Mehrmals trugen aber Bräute, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, Ehrenzeichen.
Eine Auswahl entsprechender Eintragungen:
• mit Schappel und Meyen trotz frühzeitigem Beischlaf.
• mit Kranz und Schappel / Schäppeli trotz frühzeitigem Beischlaf.
• mit Kranz trotz frühzeitigem Beischlaf.
• mit Kranz trotz frühzeitigem Beischlaf, waren taubstumm.
• mit Kranz und Schappel obwohl dessen unwürdig.
• mit Kranz obwohl dessen unwürdig.
• mit Kranz und Schappel obwohl dessen nicht wert.
• mit Kranz und Schappel betrogener Weise.
• mit Kranz und Schappel obwohl schwanger wie die spätere Niederkunft zeigte.
• mit Kranz obwohl schwanger wie die spätere Niederkunft zeigte.
• mit Kranz und Schappel obwohl schwanger wie die spätere Niederkunft zeigte und obwohl ihnen der Pfarrer ernstlich zugesprochen hatte.
• mit Schappel trotz frühzeitigem Beischlaf, contra petitum meum [= gegen meine Bitte].
• Weil sie drei Wochen wie Eheleute miteinander hausten, wollte ihr der Pfarrer den Schappel nicht erlauben. Deshalb gingen sie nach Zürich, wo man ihr den Kranz gestattete. Der Pfarrer rügte darauf das Ehegericht. Das Ehegericht antwortete, man habe ihr den Kranz nicht erlaubt und doch wolle man sie nicht strafen.
Bochtella
Die Einsicht in die Zürcher Ehedaten des 16. bis 18. Jahrhunderts auf einer Webseite des Staatsarchivs Zürich, ergibt folgende Erkenntnisse:
Grundsätzlich waren die Ehrenzeichen, d. h. Kranz und Schappel / Schäppel /Schäppeli den ledigen, kinderlosen, nicht des vorehelichen Beischlafs bezichtigten und nicht schwangernen Bräuten vorbehalten.
Bräute, die diese Voraussetzungen nicht erfüllten, durften als Strafe diese Ehrenzeichen nicht tragen, fallweise aber ein Haarband oder ein Tüchli / Tüechli.
Mehrmals trugen aber Bräute, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, Ehrenzeichen.
Eine Auswahl entsprechender Eintragungen:
• mit Schappel und Meyen trotz frühzeitigem Beischlaf.
• mit Kranz und Schappel / Schäppeli trotz frühzeitigem Beischlaf.
• mit Kranz trotz frühzeitigem Beischlaf.
• mit Kranz trotz frühzeitigem Beischlaf, waren taubstumm.
• mit Kranz und Schappel obwohl dessen unwürdig.
• mit Kranz obwohl dessen unwürdig.
• mit Kranz und Schappel obwohl dessen nicht wert.
• mit Kranz und Schappel betrogener Weise.
• mit Kranz und Schappel obwohl schwanger wie die spätere Niederkunft zeigte.
• mit Kranz obwohl schwanger wie die spätere Niederkunft zeigte.
• mit Kranz und Schappel obwohl schwanger wie die spätere Niederkunft zeigte und obwohl ihnen der Pfarrer ernstlich zugesprochen hatte.
• mit Schappel trotz frühzeitigem Beischlaf, contra petitum meum [= gegen meine Bitte].
• Weil sie drei Wochen wie Eheleute miteinander hausten, wollte ihr der Pfarrer den Schappel nicht erlauben. Deshalb gingen sie nach Zürich, wo man ihr den Kranz gestattete. Der Pfarrer rügte darauf das Ehegericht. Das Ehegericht antwortete, man habe ihr den Kranz nicht erlaubt und doch wolle man sie nicht strafen.
Bochtella
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Re: Brautkranz / Haarband / Schappel / Strohkranz / Strohzopf / Tüchli
Grüezi Lesende,
Hanns Bächtold, Die Gebräuche bei Verlobung und Hochzeit mit besondrer Berücksichtigung der Schweiz : Eine vergleichend volkskundliche Studie, I. Band [einziger Band], in Schriften der Schweizerischen Gesellschaft für Volkskunde, Band 11, Basel 1914.
Digitalisat auf einer Webseite der Stanford University California
Bochtella
Hanns Bächtold, Die Gebräuche bei Verlobung und Hochzeit mit besondrer Berücksichtigung der Schweiz : Eine vergleichend volkskundliche Studie, I. Band [einziger Band], in Schriften der Schweizerischen Gesellschaft für Volkskunde, Band 11, Basel 1914.
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Brautkranz / Haarband / Schappel / Strohkranz / Strohzopf / Tüchli
Grüezi Lesende,
Eheordnung der Rosenbergischen Herrschaft und Gebiets, auf einer Webseite des fränkischen Dorfs Waldmannshofen.
Artickel vonn Ehelicher Verpflichtung und wie es in strittigen Sachen soll gehalten werden:
Zum Achten:
Es sollen aüch die wißentliche Vertraüten, vor dem hochzeittlichen Kirchgang, sich nicht fleischlich vermischen, noch heußlich beyeinander wohnen, und wo solche Vermischung, und heußliche Beywohnung zweier verlobten personnen vor der Hochzeitt gefehrlicher und Unbefugten weiß geschicht, sollen die Verbrecher 4 tag mit waßer und brot In der gefengknüß gestraft, und züe Vollziehüng der ehe angehalten, der Braut auch kein Krantz noch Haarbandt, uff der hochzeit zu tragen, auch kein spiel noch tantz gestattet werden.
Bochtella
Eheordnung der Rosenbergischen Herrschaft und Gebiets, auf einer Webseite des fränkischen Dorfs Waldmannshofen.
Artickel vonn Ehelicher Verpflichtung und wie es in strittigen Sachen soll gehalten werden:
Zum Achten:
Es sollen aüch die wißentliche Vertraüten, vor dem hochzeittlichen Kirchgang, sich nicht fleischlich vermischen, noch heußlich beyeinander wohnen, und wo solche Vermischung, und heußliche Beywohnung zweier verlobten personnen vor der Hochzeitt gefehrlicher und Unbefugten weiß geschicht, sollen die Verbrecher 4 tag mit waßer und brot In der gefengknüß gestraft, und züe Vollziehüng der ehe angehalten, der Braut auch kein Krantz noch Haarbandt, uff der hochzeit zu tragen, auch kein spiel noch tantz gestattet werden.
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Re: Brautkranz / Schappel / Strohkranz / Strohzopf
Grüezi Lesende,
Julie Heierli, Das "Burefeufi", die Volkstracht des Knonaueramtes, Kt. Zürich, in Anzeiger für schweizerische Altertumskunde : Neue Folge = Indicateur d'antiquités suisses : Nouvelle série, Band 15, 1913, Heft 1.
Seite 60:
Als höchste Ehre galt es, im Schappel vor den Altar treten zu dürfen. Strenge wurde es als Mißbrauch bestraft, falls die Braut sich vergangen und dennoch wagte eine Brautkrone aufzusetzen. Nicht jede Braut oder Gotte konnte sich einen eigenen "Schappel" anschaffen. Vielfach entlehnten die Ärmeren dieses Ehrenzeichen. Auch zu dem wichtigen kirchlichen Akte der Taufe durften ehrbare, unbescholtene Jungfrauen als "Gotte" (Patin) die Krone aufsetzen.
Abb. 7: Schäppeli aus dem Knonaueramt.
Abb. 8: Brautgürtel aus dem Knonaueramt bis 1840.
Digitalisat auf einer Webseite von E-Periodica, einer Plattform der ETH-Bibliothek Zürich.
Stephan Zielke, Vom "Gwand" und "Baurahäs" (Teil II) : Einfluss der abendländisch-christlichen Kultur auf die katholische Gäutracht, in Der Heimatpfleger, 27. Jahrgang, Nr. 2, 2010.
Seite 9:
Der Kranz findet sein modisches Vorbild in der Festkleidung des Mittelalters. Er wurde seit dem Hochmittelalter nach dem französischen Wort "chapel" als Schappel bezeichnet, und war zunächst ein Kennzeichen der unverheirateten Frauen. Aus der Schappel ging die Brautkrone und der Brautkranz hervor.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bürgerte sich der Myrtenkranz als Brautkranz beim Bürgertum ein und wurde von der Landbevölkerung regional in die Tracht übernommen. Auch im katholischen Gäu gehörte der bürgerliche Myrtenkranz bei der bäuerlichen Braut obligatorisch zum "Hauzig-Gwand".
Digitalisat auf einer Webseite des Verlags "Der Heimatpfleger".
Bochtella
Julie Heierli, Das "Burefeufi", die Volkstracht des Knonaueramtes, Kt. Zürich, in Anzeiger für schweizerische Altertumskunde : Neue Folge = Indicateur d'antiquités suisses : Nouvelle série, Band 15, 1913, Heft 1.
Seite 60:
Als höchste Ehre galt es, im Schappel vor den Altar treten zu dürfen. Strenge wurde es als Mißbrauch bestraft, falls die Braut sich vergangen und dennoch wagte eine Brautkrone aufzusetzen. Nicht jede Braut oder Gotte konnte sich einen eigenen "Schappel" anschaffen. Vielfach entlehnten die Ärmeren dieses Ehrenzeichen. Auch zu dem wichtigen kirchlichen Akte der Taufe durften ehrbare, unbescholtene Jungfrauen als "Gotte" (Patin) die Krone aufsetzen.
Abb. 7: Schäppeli aus dem Knonaueramt.
Abb. 8: Brautgürtel aus dem Knonaueramt bis 1840.
Digitalisat auf einer Webseite von E-Periodica, einer Plattform der ETH-Bibliothek Zürich.
Stephan Zielke, Vom "Gwand" und "Baurahäs" (Teil II) : Einfluss der abendländisch-christlichen Kultur auf die katholische Gäutracht, in Der Heimatpfleger, 27. Jahrgang, Nr. 2, 2010.
Seite 9:
Der Kranz findet sein modisches Vorbild in der Festkleidung des Mittelalters. Er wurde seit dem Hochmittelalter nach dem französischen Wort "chapel" als Schappel bezeichnet, und war zunächst ein Kennzeichen der unverheirateten Frauen. Aus der Schappel ging die Brautkrone und der Brautkranz hervor.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bürgerte sich der Myrtenkranz als Brautkranz beim Bürgertum ein und wurde von der Landbevölkerung regional in die Tracht übernommen. Auch im katholischen Gäu gehörte der bürgerliche Myrtenkranz bei der bäuerlichen Braut obligatorisch zum "Hauzig-Gwand".
Digitalisat auf einer Webseite des Verlags "Der Heimatpfleger".
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Brautkrone / Brautkranz / Jungfernkranz / Jungfernkränzlein / Spängelichränzli / Flitterkranz / Hoher Kranz / Schäppel
Grüezi Lesende,
Brautkrone oder Jungfernkranz im Museum Burg Zug.
Bei der Brautkrone, auch Brautkranz, Jungfernkranz, Jungfernkränzlein, Spängelichränzli, Flitterkranz, Hoher Kranz oder Schäppel genannt, handelt es sich um eine Kopfbedeckung, welche ledige Frauen an Feiertagen und Festen tragen sowie zuletzt an ihrem Hochzeitstag.
[Mit Abbildung]
Bochtella
Brautkrone oder Jungfernkranz im Museum Burg Zug.
Bei der Brautkrone, auch Brautkranz, Jungfernkranz, Jungfernkränzlein, Spängelichränzli, Flitterkranz, Hoher Kranz oder Schäppel genannt, handelt es sich um eine Kopfbedeckung, welche ledige Frauen an Feiertagen und Festen tragen sowie zuletzt an ihrem Hochzeitstag.
[Mit Abbildung]
Bochtella
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Schappel
Grüezi Lesende,
Julie Heierli, Was ist ein Schappel?, in Anzeiger für schweizerische Altertumskunde, Neue Folge, Band 35, 1933, Heft 3.
Digitalisat auf einer Webseite von E-Periodica, einer Plattform der ETH-Bibliothek Zürich.
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Julie Heierli, Was ist ein Schappel?, in Anzeiger für schweizerische Altertumskunde, Neue Folge, Band 35, 1933, Heft 3.
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