Ortsbürgerrecht im Kanton Graubünden

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Wolf
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Ortsbürgerrecht im Kanton Graubünden

Beitrag von Wolf » Fr 23. Aug 2013, 09:41

Im Zusammenhang mit dem Thema Meng von Davos und/oder Arosa stellt sich für mich die Frage, wie sich das (Orts-)Bürgerrecht im Gebiet des heutigen Kantons Graubünden entwickelt hat.

Als Beispiel die Situation im (heutigen) Kanton St.Gallen: das Bürgerrecht der Stadt geht in seinen Grundzügen ins 13. Jhdt. zurück und kann wohl mit dem "Wiler Vertrag" von 1566 endgültig als bestehend angenommen werden ... aber in den äbtischen Gebieten um die Stadt herum gab es nur das "Gotteshausmannsrecht" - auf den Abt bezogen, nicht einen bestimmten Ort; das Ortsbürgerrecht kam erst im 19. Jhdt. - wenn im FNB also bei einem Ort ein "a" steht, bedeutet das, dass die Familie heute dieses Bürgerrecht besitzt und vor 1800 als "Gotteshausleute" in diesem Ort gelebt hat.

Zurück zur Frage Meng als Beispiel: wurde Lutzi Meng 1665 Bürger von Arosa - oder von Davos - oder "Landmann" eines grösseren Gebietes?


Wolf Seelentag, St.Gallen
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Jakob3

Re: Ortsbürgerrecht im Kanton Graubünden

Beitrag von Jakob3 » Di 27. Aug 2013, 19:33

Dr. Julius Putzi hat die "Entwicklung des Bürgerrechts in Graubünden" in seinem Buch vom Jahre 1951 eindrücklich festgehalten. Das Buch wurde im erwähnten Jahr durch die Buchdruckerei Dr. J. Weiss / Affoltern am Albis gedruckt. Dieses Buch ist im Handel nicht mehr erhältlich. Ich habe mein Exemplar noch in der Buchhandlung Karlihof in Chur im November 1999 kaufen können. Dieses Buch sollte aber auch in der Kantonsbibliothek Graubünden zur Einsicht vorhanden sein.
Mit freundlichen Grüssen
Jakob Mittner, Chur



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